Arbeitsentgelt
Als Arbeitsentgelt werden alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung bezeichnet, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung sie gewährt werden oder in welcher Form sie geleistet werden
Arten von Arbeitsentgelt
Das Bruttoarbeitsentgelt bildet die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge, unter anderem zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird dabei stets dem Kalendermonat zugeordnet, in dem die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde.
Zum Arbeitsentgelt zählen u.a.
- monatliches Gehalt
- zusätzliches Gehalt (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
- regelmäßige Sachleistungen (wie Unterbringung, Verpflegung)
- Anwesenheitsprämien
- steuerpflichtige Zulagen für Nacht- oder Wochenendarbeit
Zum Arbeitsentgelt zählen auch so genanntegeldwerte Vorteile. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsform, die nicht in Form von Geld geleistet wird. Sie werden daher auch als Sachleistungen bezeichnet. Ein typisches Beispiel hierfür ist die private Nutzung eines Dienstwagens.
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten hingegen nicht als Arbeitsentgelt.