AOK
Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild und unter dem Namen „AOK – Die Gesundheitskasse“ treten derzeit elf rechtlich selbständige Krankenkassen auf.
Welche AOK ist wo zuständig?
Die Zuständigkeit erstreckt sich enweder nur über ein einzelnes Bundesland oder über mehrere Bundesländer und Regionen. Nach zahlreichen Fusionen gibt es derzeit noch folgende Allgemeine Ortskrankenkassen:
- AOK Bayern
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Hessen
- AOK Nordost
- AOK Niedersachsen
- AOK Rheinland und Hamburg
- AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)
- AOK Sachsen-Anhalt
- AOK NORDWEST (Westfalen, Lippe und Schleswig-Holstein)
Aufsicht und Dachverband
Vertreten werden alle AOKs durch den AOK-Bundesverband als Dachverband. Mit rund 26 Millionen Versicherten ist ein Drittel der deutschen Bevölkerung bei einer AOK versichert. Die Aufsicht obliegt den Bundesländern, in denen die Krankenkassen ihren Hauptsitz haben. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsministerium des Bundeslandes.
Geschichte der AOK
Gegründet wurde die AOK vor über 130 Jahren unmittelbar nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Otto von Bismarck im Jahr 1883/1884.
Die AOK treten heute mit einheitlichem Erscheinungsbild unter dem Namen "AOK - Die Gesundheitskasse" auf. Als gemeinsamen Dachverband unterhalten sie den AOK Bundesverband.