Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung bezeichnet eine Möglichkeit der Tarifgestaltung in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Mit einer Anwartschaft wird der Versicherungsschutz während einer Unterbrechung aufrechterhalten.
Warum eine Anwartschaftsversicherung?
Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung ist, dass Versicherte ihre alte private Krankenversicherung nicht beenden und später neu abschließen müssen, sondern die Anwartschaft in einen regulären Vertrag überführen können, sobald dies nötig wird.
Solange der Versicherungsschutz in der PKV nicht benötigt wird (zum Beispiel wegen einer zwischenzeitlichen Versicherungspflicht in der GKV oder längerem Auslandsaufenthalt), ruht das Versicherungsverhältnis, sodass kein Anspruch auf Versicherungsleistungen in der PKV besteht. Wird das Versicherungsverhältnis erneut benötigt, lebt es zu den bereits geltenden alten Bedingungen wieder auf.Versicherungsschutz besteht während der Anwartschaft in der PKV allerdings nicht.
Regelung einer Anwartschaftsversicherung
Die Anwartschaft kommt sowohl in der privaten Krankenversicherung (PKV) als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Einsatz. Geregelt ist sie
Anwartschaftsversicherung in der PKV
Am häuftsten ist eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der PKV anzutreffen. Gründe dafür
können ein vorübergehender Auslandsaufenthalt, ein vorübergehende Anspruch auf Familienversicherung oder ein vorübergehender beruflicher Wechsel in ein anderes Angestelltenverhältnis sein. Auch privat versicherte Selbstständige, die befristet in ein (GKV)-versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln, können mit einer Anwartschaftsversicherung ihre PKV-Rückkehr absichern.
Kleine Anwartschaft
Bei der kleinen Anwartschaft kann der ursprüngliche PKV-Tarif ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder angenommen werden. Rabatte aus der Altersrückstellung können ohne Probleme bei einer Wiederaufnahme des ursprünglichen Tarifs angerechnet werden. Allerdings können Sie die Altersrückstellung nicht erweitern bzw. nicht weiter aufbauen. Zudem wird das formale Alter bei einem Wiedereintritt gezählt. Der Vorteil ist: Niedrige Beitragszahlung während der Versicherungspause.
Große Anwartschaft
Bei einer großen Anwartschaft fallen die Beiträge deutlich höher aus. Der Vorteil ist hier allerdings: Die Alterungsrückstellungen bauen sich in der Zeit der Übergangslösung weiter auf und die Prämien der privaten Krankenversicherung bleiben bestehen.
Bei einer großen Anwartschaft wird zusätzlich auch das Eintrittsalter „konserviert“, das heißt bei der Beitragsberechnung beim Wiedereinstieg in die Versicherung wird das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde gelegt und es werden Altersrückstellungen gebildet. Es zählt also bei einem Wiedereintritt nicht das formale Alter, sondern das ursprüngliche Eintrittsalter.
Kosten einer Anwartschaftsversicherung
Die spezielle Option der Anwartschaftsversicherung ist nicht kostenlos. Wie hoch der konkret zu entrichtende Beitrag ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere vom Versicherer und dem gewählten Tarif.
Bei der kleinen Anwartschaft fallen ungefähr fünf bis zehn Prozent des ursprünglichen Beitrags an, bei der großen Anwartschaft sind es zwischen 30 und 45 Prozent.
Anwartschaftsversicherung in der GKV
Gesetzlich Versicherte, die vorüberhend im Ausland leben oder arbeiten und sich daher in der GKV abmelden, sichern sich mit einer Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit der Rückkehr in ihre gesetzliche Krankenkasse. Denn das Recht auf Rückkehr ist nicht automatisch gegeben - es hängt unter anderem vom Land des Auslandsaufenthaltes ab.