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Anschlussrehabilitation

Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AHB) schließt sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung im Krankenhaus an. Die AHB kommt nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht und dient der raschen und sozialen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Ob eine AHB erforderlich ist stellt das Krankenhaus fest.

Daue der Anschlussreha

Die Dauer der Anschlussrehabilitation beträgt in der Regel drei Wochen und kann im Bedarfsfall auch verlängert werden. Ebenso kann die AHB auch entsprechend verkürzt werden, wenn das Ziel vorzeitig erreicht ist oder keine medizinische Verbesserung zu erkennen ist. Die AHB kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.

Wer zahlt?

Der Kostenträger einer Anschlussrehabilitation hängt vom Ziel der Behandlung ab:

  • Die Krankenkasse ist zuständig, sofern die Anschlussrehabilitation vorrangig der Wiederherstellung der Gesundheit dient.
  • Der Rentenversicherungsträger ist zuständig, sofern die Anschlussrehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient.
  • Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.


Neben den genannten Institutionen können in manchen Fällen auch die Agentur für Arbeit oder Sozial- und Jugendämter für die Kosten der Anschlussrehabilitation verantwortlich sein.

Organisatorischer Ablauf

Kommt eine AHB direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt in Frage, kümmert sich in der Regel die Klinik gemeinsam mit dem entsprechenden Kosten-, bzw. Rehabilitationsträger der Sozialversicherung (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, etc.)  in die Verlegung in eine Rehabilitationsklinik. Dazu muss die Notwendigkeit einer Rehabilitation zunächst festgestellt werden. In einigen Fällen kann es sein, dass die Entscheidung des Kostenträgers abgewartet werden muss. Ist eine Direktverlegung nicht möglich, muss der Rehabilitationsträger kurzfristig über den Antrag entscheiden, denn die AHB sollte in der Regel spätestens zwei Wochen nach der Behandlung im Krankenhaus beginnen.

Antragstellung und Kosten

Bei der Antragstellung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Ist die Rentenversicherung für die Kosten der Rehabilitation zuständig müssen unter anderem innerhalb der letzten zwei Jahre in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge bezahlt worden sein. Während der Anschlussrehabilitation, ebenso wie bei einem Krankenhausaufenthalt, fällt eine tägliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro für den Patienten an. Übernimmt der Rentenversicherungsträger die Kosten für die AHB sind die Zuzahlungen auf maximal 14 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Bei der Krankenkasse sind es 28 Tage. In einigen Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung durch die Rentenversicherung möglich.

Stationär oder ganztägig ambulant

Je nach Erkrankung besteht die Möglichkeit die AHB entweder ganztägig ambulant oder stationär durchzuführen. Bei der ganztägig ambulanten Rehabilitation wird der Patient tagsüber in einer Rehabilitationsklinik behandelt, aber darf die Abende, Nächte und Wochenenden zu Hause verbringen. Dabei darf die Entfernung zur Reha-Einrichtung nicht länger als 45 Minuten Fahrweg vom Wohnort des Patienten entfernt liegen. Die Fahrtkosten werden ebenfalls übernommen. Ob eine ganztägig ambulante Rehabilitation in Frage kommt, muss von dem Patienten mit dem behandelnden Arzt vorab besprochen werden.

Nachbehandlung nach Hüft- oder Knieendoprothese (TEP)

Personen, die ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk eingesetzt bekommen, haben ebenfalls Anspruch auf einen Reha-Aufenthalt. Knie- oder Hüft-Endoprothese (TEP) werden Bestandteile des natürlichen Gelenks durch künstliche Materialien ersetzt. Das ist unter anderem bei Arthrose eine häufige Behandlungsmethode. Im Normalfall beträgt die AHB nach Hüft- oder Knie-TEP drei bis vier Wochen, ist aber stark von der Art und Schwere des Eingriffes abhängig. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung beantragt werden.

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