Anrechnungszeiten
Die Anrechnungszeit ist ein Begriff aus der Rentenversicherung und bezeichnet Zeiträume, in denen der Versicherte zwar keine Beiträge einzahlen konnte, die aber für die Rentenberechnung und die Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt werden.
Darunter fallen beispielsweise Zeiten der
• Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit
• Arbeitslosigkeit
• Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaubs
• Schulischen Ausbildung ab dem 18. Lebensjahr (max. 8 Jahre)
Anrechnungszeiten können in der Regel nur geltend gemacht werden, wenn der Versicherte vor Beginn der Anrechnungszeit einer versicherten Tätigkeit nachgegangen ist und eine solche nach Beendigung der Anrechnungszeit wieder aufnimmt. Eine Ausnahme von dieser Regelung trat 2002 in Kraft und betrifft Versicherte im Alter von 17-25 Jahren. In diesem Lebensabschnitt ist kein kontinuierlicher Versicherungsverlauf erforderlich.