Altersrückstellung
Altersrückstellungen ( oder auch Alterungsrückstellungen) werden in der privaten Krankenversicherung gebildet, um das Risiko von höheren Behandlungskosten im Alter vertraglich-kalkulatorisch abzufedern.
Privat versicherte Personen sollen durch Alterungsrückstellungen vor höheren Beiträgen im Alter geschützt werden. Dadurch werden langfristig stabile Krankenkassenbeiträge in der PKV ermöglicht. Die gesetzlichen Krankenkassen bilden keine Altersrückstellungen, da sie nach dem Umlageverfahren finanziert werden.
Altersrückstellungen sind automatisch Teil der zu zahlenden Beiträge. Dadurch sind die Beitragskosten für junge Versicherte in der Regel höher als die tatsächlich verursachten Kosten. In höherem Alter werden Kassenleistungen häufiger in Anspruch genommen, die dadurch entstehenden Kosten übersteigen oftmals die zu zahlenden Beiträge. Die zuvor eingezahlten Altersrückstellungen ermöglichen dennoch einen stabilen Beitragssatz.
Der gesetzlich vorgegebene Garantiezinssatz, mit dem die eingezahlten Altersrückstellungen jedes Versicherten verzinst werden müssen, beträgt 3,5%. Die individuellen Rücklagen sind aufgrund des Zinseszinseffekts umso größer, je früher man der privaten Krankenversicherung beigetreten ist.
Bei einem Wechsel der PKV verfällt die bis dahin angesammelte Altersrückstellung oft ganz oder zumindest teilweise. Ein Kassenwechsel ist daher in fortgeschrittenem Alter meist mit finanziellen Einbußen verbunden.
Die folgende Auflistung zeigt die seit 1990 in der PKV angesparten Altersrückstellungen:
• 1990: 15,3 Mrd. Euro (30 Mrd. DM)
• 2000: 59,6 Mrd. Euro (116,5 Mrd. DM)
• 2010: 158,0 Mrd. Euro