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Ärztekammer

Ärztekammer

Bei einer Ärztekammer handelt es sich um ein Organ der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland. Zu ihren Aufgaben zählen Melde- und Beratungsangelegenheiten, Berufs- und Gesundheitspolitik, ärztliche Weiter- und Fortbildung, sowie die Qualitätssicherung.

Pflicht zur Mitgliedschaft für Ärzte

Für Ärzte besteht grundsätzlich eine Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer, weshalb jeder approbierte Arzt automatisch Mitglied in der Kammer seines jeweiligen Bundeslandes wird, in welchem er seiner ärztlichen Tätigkeit nachgeht. Dem zuständigen Landesministerium kommt die Aufgabe der Rechtsaufsicht zu. Dabei geht es ausschließlich um rechtliche Belange, nicht aber um fachliche. 

Im Jahr 2021 waren rund 416.120  Ärzte bei den Landesärztekammern gemeldet. Sollte ein Arzt nicht mehr berufstätig sein, kommt es auf das Heilberufe-Kammergesetz des Bundeslandes an, in welchem der Arzt seinen jeweiligen Hauptwohnsitz hat, ob weiterhin eine Pflichtmitgliedschaft gegeben ist oder nicht.

Landesärztekammern und Bundesärztekammer

In Deutschland existieren 17 Landesärztekammern, aber nur 16 Bundesländer. Das hat den Hintergrund, dass in Nordrhein-Westfalen die Landesteile Westfalen-Lippe und Nordrhein über eigenständige Ärztekammern verfügen. Die Bundesärztekammer als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung wiederum ist ein Zusammenschluss der einzelnen Landesärztekammern. Die Bundesärztekammer hat Ihren Sitz in Berlin. 

Aufgaben der Ärztekammern

Die Regelung der Berufs- und Arbeitsbedingungen der zugehörigen Ärzte zählt zu den Hauptaufgaben der Ärztekammern. Sie befassen sich unter anderem mit folgenden Aufgabenbereichen:

  • Erlass von Satzungen
  • Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit
  • Überprüfung dessen, ob ärztliche Pflichten eingehalten werden
  • Interessenvertretung von Ärzten nach außen
  • Erlass von Berufs- und Weiterbildungsordnungen
  • Außergerichtliche Schlichtung von Patientenbeschwerden
  • Unterstützung der Ärzte bei Fragen hinsichtlich Berufsethik und Berufsrecht
  • Organisation und Überprüfung von Fort- und Weiterbildung der Ärzte
  • Beratende Mitwirkung bei der Gesetzgebung
  • Führung der Ärztestatistik
  • Auftritt als Vermittler zwischen Arzt und Patient bei Streitigkeiten

Hilfe für Patienten im Beschwerdefall

Patienten können sich bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler oder unzulässiges ärztliches Handeln  bei der Ärztekammer melden und eine Beschwerde über den konkreten Fall vorlegen. Die Kammer  übernimmt dann die rechtliche oder tatsächliche Fragestellung bezogen auf den jeweiligen Sachverhalt und kann eine Anhörung veranlassen.

Weiterhin können sich Patienten auch bei Fragen hinsichtlich ihrer Patientenrechte an die Ärztekammern wenden. Gleiches gilt, wenn sie den Verdacht hegen, dass gegen die Berufsordnung verstoßen wurde. Bei den Ärztekammern gibt es unter anderem auch Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen, welche sich dem Behandlungsfehlervorwurf annehmen.

Liste der Ärztekammern in Deutschland

 

 

 

 

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