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Krankenkassenrechner: Finden Sie die besten
Die Krankenkassen erheben je nach Haushaltslage einen Zusatzbeitrag, der regelmäßig angepasst wird. Unterschiede von Krankenkasse zu Krankenkasse gibt es auch bei Bonusmodellen, Service oder den Satzungsleistungen. Mit dem Krankenkassenrechner können Sie Beitragssätze, Bonusprogramme, Service und Zusatzleistungen Ihrer Krankenkasse mit den Konditionen anderer Kassen vergleichen.
Hinweise zur Nutzung
Der Krankenkassenrechner berücksichtigt die Zusatzbeiträge, die Bonusprogramme und die Leistungen der Krankenkassen. Um die beste Krankenversicherung zu finden, gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Eingabe Ihrer allgemeinen Angaben
- Eingabe der Bonuskriterien, die von Ihnen erfüllt werden
- Eingabe der Leistungskriterien
- Ergebniss berechnen lassen
Allgemeine Angaben
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Jahre
Kind 1
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Kind 3
Bonuskriterien festlegen
Der BMI (Body-Mass-Index) ist eine Maßzahl zur Bewertung des Körpergewichts im Verhältnis zu seiner Körpergröße. Für ein gesundes Körpergewicht gewähren viele Krankenkassen einen Bonus.
Viele Krankenkassen geben einen Bonus, wenn man bestätigt, dass man mindestens ein halbes Jahr Nichtraucher ist.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs wird bei einigen Kassen bonifiziert.
Eine oder mehrere But- oder Blutplasmaspenden werden von verschiedenen Krankenkassen bonifiziert.
Liegen die Gesundheitswerte im Normbereich (z.B. Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin) gewähren einige Krankenkassen einen Bonus.
Ein Organspendeausweis dokumentiert, dass man im Ernstfall seine Organe spenden würde. Die Bereitschaft zur Organspende wird bei einigen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt.
Jeder, der in Deutschland lebt, gesund ist und zwischen 18 und 55 Jahre alt ist, kann sich registrieren lassen. Für die Registrierung in der Deutschen Knochenmark-Spenderdatei gewähren einige Krankenkassen einen Bonus.
Teilnahme an Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben außerhalb vom Sportverein sowie Lauftreff oder Nordic Walking gehören zu den sportlichen Aktivitäten, die von verschiedenen Krankenkassen bonifiziert werden.
Den Bonus gibt es für die aktive Mitgliedschaft im Sportverein.
Ein in dem Kalenderjahr abgelegtes Sportabzeichen wird von manchen Kassen bonifiziert.
Die aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitness-Studio wird von vielen Kassen bonifiziert.
Ein aktuelles Leistungsabzeichen vom Deutschen Schwimmverband (im Kalenderjahr) wird von manchen Kassen bonifiziert.
Die Bundesjugendspiele sind eine an deutschen Schulen durchgeführte Sportveranstaltung. Die Schüler nehmen an den Disziplinen Schwimmen, Leichtathletik und Turnen teil. Für die erzielten Leistungen gibt es Punkte und ab einer bestimmten Mindestpunktzahl erhält man eine Sieger- oder Ehrenurkunde. Viele Kassen gewähren einen Bonus.
Einen Bonus für aktive Teilnahme am Betriebs- oder Hochschulsport gibt es bei einigen Kassen.
Ein in dem Kalenderjahr abgelegtes Wanderabzeichen wird von manchen Kassen bonifiziert.
Der Gesundheits-Check-up zusätzlich zum Check-up-35 bzw. für unter 35jährige wird bei manchen Krankenkassen bonifiziert.
Eine Krebsvorsorgeuntersuchung sollte von Frauen ab 20 und von Männern ab 45 Jahren einmal pro Jahr erfolgen und wird von den Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Bei vielen Kassen ist es ein Pflichtpunkt, wenn das Alter erreicht ist.
Selbstfinanzierte Gesundheits- und Vorsorgeleistungen, die über den ges. Rahmen hinausgehen, werden von einigen Kassen bonifiziert.
Der Gesundheits-Check-up sollte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre erfolgen. Bei den meisten Krankenkassen ist der Check-up-35 ein Pflichtkriterium für die Bonuszahlung, wenn man über 35 ist.
Manche Kassen gewähren einen Bonus für eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung oder eine vorsorgliche Netzhautuntersuchung bzw. für die Teilnahme an einem Sehtest.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebsscreening). Die Teilnahme an der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wird bei manchen Kassen für den Bonus angerechnet.
Versicherte ab 50 sollten einmal jährlich ihren Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Versicherte ab dem 55. Lebensjahr erhalten von der Krankenkasse alle zehn Jahre eine Darmspiegelung bezahlt. Beide Methoden werden von einigen Krankenkassen zusätzlich bonifiziert.
Durch die Mammografie können Veränderungen in der Brust erkannt werden. Daher wird Frauen ab 50 Jahren die Mammographie alle zwei Jahre empfohlen und manchmal gibt es auch einen Bonus dafür.
Bei einigen Krankenkassen gibt es einen Bonus für den PSA-Test (Prostata-spezifisches Antigen-Test) für Männer ab 45 zur Früherkennung von Prostatakrebs.
Sind Jugendliche mit angegeben, kann man für die Jugenduntersuchung J2 (16-17 Jahre) im Kalenderjahr der Untersuchung einen Bonus bekommen.
Der Impfstatus muss vollständig sein entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts. Bei den meisten Krankenkassen ist dies ein Pflichtkriterium zur Zahlung des Bonus.
Manche Kassen gewähren einen Bonus für die Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung.
Mit der HPV-Impfung existiert die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung zu verringern. Die Krankenkassen bezahlen für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren die Impfung. Die Empfehlung wurde inzwischen bis 26 Jahre und auch auf Jungen und Männer ausgeweitet. Einige Kassen gewähren einen Bonus.
Wenn man an einem qualifizierten Präventionskurs teilgenommen hat, erhält man bei vielen Kassen einen Bonus.
Wenn man an einem Präventionskurs Genuss- und Suchtmittel teilgenommen hat, erhält man bei einigen Kassen einen Bonus.
Rückenschmerz, Ernährung und Diabetes: Viele Krankenkassen bieten Ihren Versicherten interessante Gesundheitsvorträge an. Die Teilnahme daran wird von einigen Kassen bonifiziert.
Für qualifizierte Ernährungsberatung gewähren einige Krankenkassen einen Bonus.
Die Teilnahme an vom Arbeitgeber angebotenen Programmen wird bei einigen Krankenkassen bonifiziert.
Eines der zahlreichen Vorsorgeangebote der Krankenkassen wie z.B. Well-Aktiv oder Aktivwoche muss genutzt worden sein, um einen Bonus zu erhalten.
Versicherte ab 18 Jahren müssen einmal jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweisen und Versicherte unter 18 Jahren zweimal jährlich (Nachweis über das Bonusheft vom Zahnarzt). Bei den meisten Krankenkassen ist es ein Pflichtkriterium zur Bonuszahlung.
Die Professionelle Zahnreinigung ist ein Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Dadurch werden die Zähne mechanisch gereinigt. Sie sollte regelmäßig alle 6 bis 12 Monate durchgeführt werden. Viele Krankenkassen bonifizieren die professionelle Zahnreinigung.
Zur Zahnversiegelung zählt die Fissurenversiegelung der Molaren (Backenzähne). Manche Kassen gewähren dafür einen Bonus.
Wahltarife festlegen
Leistungskriterien festlegen
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6%. Weiterhin erheben die Krankenkassen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge, die nur von den Arbeitnehmern zu zahlen sind.
Studierende zahlen je nach Krankenkasse unterschiedlich hohe monatliche Beiträge in der studentischen Krankenversicherung. verantwortlich für die beitragsunterschiede ist der Zusatzbeitrag, den auch Studenten entrichten.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 14,6%. Weiterhin erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge, die nur von den Auszubildenden (Azubis) zu zahlen sind. Alle Azubis zahlen den vollen Zusatzbeitrag auf ihr Bruttoeinkommen.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6%. Dazu kommt der unterschiedlich hohe Zusatzbeitrag.
Persönliche Ansprechpartner bei der Krankenkasse vor Ort zu haben, ist für viele Versicherte, vor allem Ältere, ein sehr wichtiges Kriterium.
Zusätzlich zu den Geschäftsstellen können Versicherte bei vielen Krankenkassen spezielle Online-Geschäftsstellen rund um die Uhr nutzen.
Die eigene Krankenkasse möglichst kostenlos und rund um die Uhr telefonisch erreichen zu können, ist ein wesentlicher Service für Versicherte.
allgemeine beschreibung
Viele Krankenkassen bieten eine eigene Ärztehotline. Medizinisches Fachpersonal beantwortet dort die Fragen der Versicherten.
Viele Krankenkassen bieten spezielle Hotlines wie z.B. Babytelefon oder Hotline zur Pflege- oder Arzneimittelberatung an.
Gesetzlich Versicherte haben oft das Nachsehen im Wartezimmer und müssen bei Fachärzten manchmal sehr lange auf einen Termin warten. Die Krankenkassen schaffen hier Abhilfe und bieten einen eigenen Terminservice an. Patienten werden direkt und unbürokratisch zum Facharzt bzw. Spezialisten vermittelt.
Obwohl der Gesetzgeber die Patientenrechte gegenüber Ärzten formal gestärkt hat, gestaltet sich die Prüfung, der Nachweis und die Entschädigungsforderungen bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler für die Versicherten schwierig. Einige Krankenkassen gewähren deshalb Unterstützung bei Behandlungsfehlern.
Gesetzlich Versicherte haben Anrecht auf eine Auflistung aller Abrechnungsvorgänge der Krankenkasse für die eigenen Behandlungen. Dies war bislang ein kostenpflichtiger Service und musste schriftlich beantragt werden. Die elektronische Patientenquittung ersetzt diese komplizierte Prozedur und sorgt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen.
Damit sich die Versicherten bei Problemen im Gesundheitssystem nicht alleingelassen fühlen, nehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen auch direkt Beschwerden ihrer Versicherten entgegen und haben dafür eine Beschwerdestelle bzw. eine Beschwerdehotline eingerichtet.
Ein Service-Plus beinhaltet bei den Krankenkassen viele ungewöhnliche und innovative Dienste rund um die Gesundheit und die Familie. Vom Hausbesuchsservice bis hin zur Gesundheits-App ist hier alles für den Versicherten möglich.
Zusätzlich zu den Geschäftsstellen können Versicherte bei vielen Krankenkassen spezielle Online-Geschäftsstellen rund um die Uhr nutzen.
Ein Service-Plus beinhaltet bei den Krankenkassen zusätzliche bzw. innovative Dienstleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie. Vom Termin-Erinnerungsservice für Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur Schwangerschafts-App ist hier vieles für Mutter und Kind möglich.
Unmittelbar nach der Geburt besteht eine Möglichkeit, eine risiko- und schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut und die Aufbewahrung der darin enthaltenen Stammzellen durchführen zu lassen. Diese Stammzellen besitzen hervorragende Eigenschaften, die in späteren Jahren noch von großem Nutzen sein können. Die Einlagerung der Stammzellen ist aber teuer und gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Einige Krankenkassen gewähren einen Zuschuss.
Eine künstliche Befruchtung kann je nach Verfahren und der Anzahl der Versuche für die Versicherten sehr teuer werden und im Einzelfall über 10.000 Euro kosten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kostenübernahme von 50 Prozent für maximal drei Versuche. Im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung übernehmen einige Kassen auch den Eigenanteil der Versicherten anteilig bis vollständig.
Ein Toxoplasmose-Test ( spezielle Blutuntersuchung ) gehört nur in Verdachtsfällen zum Leistungskatalog. Bei gesunden Schwangeren ohne Symptome wird der Test als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten und muss privat bezahlt werden. Mediziner raten Schwangeren sehr oft zu einem Toxoplasmose-Test, um alle Risiken auszuschließen.
Freiberuflich arbeitende Hebammen bieten im Rahmen ihrer Betreuung in den letzten Wochen vor der Entbindung eine 24h-Rufbereitschaft an. Diese auch psychologisch sehr wichtige Leistung kostet mehrere hundert Euro und gehört nicht zum Katalog der Krankenkassen. Einige Kassen übernehmen die Kosten in unterschiedlicher Höhe im Rahmen einer Zusatzleistung.
Die Familien- und Schwangerschaftsprogramme der Kassen oder unabhängiger Dienstleister sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem glücklichen und gesunden Familienleben. Viele Krankenkassen bezuschussen Programme wie BabyCare oder Hallo Baby bzw. bieten eigene Programme an.
Der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses ist für Paare und werdende Mütter ein wirksamer Faktor zur Verhinderung von Komplikationen vor, während und nach der Entbindung. Für Paare ist vor allem der gemeinsame Besuch des Kurses ein wichtiges Erlebnis. Manche Kassen übernehmen die Kurse nur anteilig, andere wiederum übernehmen die Kurse auch für die Partner mit.
Bei der Nackentransparenzmessung wird per Ultraschall die Flüssigkeit in den Lymphgefäßen unter der Nackenhaut des ungeborenen Babys gemessen. Dadurch bekommt der Arzt einen Hinweis darauf, ob eventuell ein genetischer Defekt vorhanden ist.
Der Triple-Test ist eine Untersuchung des Blutes der werdenden Mutter. Er wird zwischen der 15. und 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt und beinhaltet die Bestimmung von 3 Hormonen im Blut der Mutter. Aus den Werten kann bei einer genauen Kenntnis des Schwangerschaftsalters errechnet werden, ob ein erhöhtes Risiko besteht, dass das ungeborene Kind an einem Down-Syndrom oder an einem offener Rücken leidet.
Für Schwangere, junge Mütter und deren Partner werden unzählige Gesundheitsdienstleistungen, zusätzliche Untersuchungen, Tests und Programme angeboten. Die Kassen übernehmen diese in unterschiedlichem Umfang zum Teil als Zusatzleistung. Von Aquafitness über Säuglingspflegekurse, Baby-Care und Hello-Baby-Programme bis zur kostenlosen Unterbringung des Partners im Familienzimmer ist hier vieles möglich.
Wird ein Kind geboren, kommen finanzielle Extra-Belastungen für notwendige Anschaffungen auf die Eltern zu. Viele Krankenkassen gewähren nach der Geburt eines Kindes eine Barprämie als so genannten Baby-Bonus, Babybegrüßungsgeld oder Baby-Geld.
Bei einigen Krankenkassen erhält man nach der Geburt des Kindes ein Begrüßungsgeschenk, wenn das Neugeborene bei der Krankenkasse mitversichert wird.
Die Kassen übernehmen viele Maßnahmen für Babys im Rahmen einer Zusatzleistung. Vom Babyschwimmen, Babymassagen, PEKiP - und andere Programmen bis hin zur Kostenübernahme einer Haushalthilfe ist vieles möglich.
Wenn Kinder in Kliniken stationär behandelt werden müssen, ist die Trennung von den Eltern nicht nur eine zusätzliche psychische Belastung, sondern auch ein Faktor, der die Heilung insgesamt erschweren kann. Ärzte empfehlen daher, die Roomimg-in-Angebote der Kliniken zu nutzen, das heißt zusammen mit dem Kind im gleichen Zimmer untergebracht zu werden. Viele Krankenkassen bieten diese wichtige Zusatzleistung als Satzungsleistung an.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 als Pflichtleistung festgehalten. Zusätzliche Untersuchungen wie die U7a, U10, U11, J2 oder auch das erweiterte Neugeborenenscreening werden im Rahmen einer Zusatzleistung von vielen Kassen übernommen.
Im Bereich weiterer zusätzlicher Leistungen für Kinder gibt es eine große Vielfalt bei den Kassen. Kostenlose Sportbrillen, Gesundheits- und Entspannungsprogramme sowie Kostenübernahme alternativer Arzneimittel sind hier möglich.
Wenn ein Kind geboren wird, kommen finanzielle Extra-Belastungen für notwendige Anschaffungen auf die Eltern zu. Viele Krankenkassen gewähren nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus, , wenn das Neugeborene bei der Krankenkasse versichert wird und alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und die die U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr wahrgenommen wurden.
Im Bereich weiterer zusätzlicher Leistungen für Kinder und Babys gibt es eine große Vielfalt bei den Kassen. Kostenlose Sportbrillen, Gesundheits- und Entspannungsprogramme sowie Kostenübernahme alternativer Arzneimittel sind hier möglich.
Zu den Leistungen der erweiterten häuslichen Krankenpflege zählen
Pflegeleistungen, die über die reine Behandlungspflege hinausgehen.
Dazu gehören wichtige Hilfsdienste der hauswirtschaftlichen Versorgung ( Putzen, Aufräumen, Einkaufen, Wäsche waschen ) sowie eine Grundpflege, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt.
Alle GKV-Versicherten haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Kinderbetreuung ( für Kinder bis 12 Jahren ), wenn die eigene Haushaltsführung aus Krankheitsgründen nicht möglich ist und im Haushalt niemand lebt, der diese Tätigkeit übernehmen kann.
Die Mehrleistungen der Kassen in diesem Bereich betreffen z.B. die Bewilligungsdauer, die Toleranz bei bestimmten Ausschlussgründen oder die Altersgrenzen bei Kindern.
Osteopathie ( Chiropraktik oder auch Manualtherapie ) ist eine Form medikamentenloser Behandlung mittels manueller Techniken, die auf eine Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Organismus abzielen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten anteilig und bis zu einer festgelegten Anzahl von Sitzungen bei Spezialisten mit nachgewiesener Berufsqualifikation.
Seit einigen Jahren erstatten viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen bei ausgewählten Ärzten mit der Zusatzausbildung Homöopathie. Umfang und konkreter Ausgestaltung dieser Zusatzleistung sind aber unterschiedlich.
Mit speziellen diagnostischen, therapeutischen und pharmazeutischen Verfahren bezieht sich anthroposophische Medizin auf naturheilkundliche Traditionen im Sinne der Paracelsischen Alchemie oder der Homöopathie Hahnemanns. Einige Krankenkassen gewähren Zuschüsse für die Behandlungen.
Zu den "fünf Säulen" der TCM zählen Akupunktur, Moxibustion, chinesische Arzneitherapie sowie Akupressur ( Shiatsu ) und besondere Massagetechniken (Tuina Anmo). Weiterhin gehören zum Heilsystem und zur Philosophie der TCM die Bewegungskünste Qigong und Taijiquan. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten Zuschüsse für die TCM.
Die Anzahl der zugelassenen Naturheilverfahren bzw. Therapieformen der Komplementärmedizin ist groß und steigt von Jahr zu Jahr. Dementsprechend vielfältig ist auch die Liste der Zusatzleistungen in diesem Bereich.
Alternative Arzneimittel wie z.B. Phytopharmaka, Homöopatika oder Anthroposophische Medikamente, aber auch andere nicht verschreibungspflichtige Mittel wie z.B. Mineralpräparate werden im Normalfall von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Im Rahmen einer Zusatzleistung ist eine Kostenübernahme bei einigen Krankenkassen möglich.
Eine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem bakteriellem Plaque befreit.
Eine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem bakteriellem Plaque befreit.
Die Mehrkosten für höherwertigen Zahnersatz aus Materialien wie High-Tech-Keramik, Kunststoff oder Gold sowie die Behandlungskosten müssen die Versicherten tragen. Die Krankenkassen bieten hier Mehrleistungen an, entweder im Rahmen besonderer Verträge mit Zahnärzten und Laboren oder im Rahmen von Präventionsprogrammen.
Einige Krankenkassen bieten weitere zusätzliche Leistungen aus dem Katalog für Privatpatienten auch für gesetzlich Versicherte an. Übernommen werden je nach Krankenkasse und Befund z.B. auch Versiegelungen, Anästhesiemassnahmen, zusätzliche Zahnsteinentfernungen, Kariesinfiltrationen oder mikrobiologische Bakterientests.
Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nicht mehr zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen gewähren hier Zuschüsse im Rahmen einer Zusatzleistung .
Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nicht mehr zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen gewähren hier Zuschüsse im Rahmen einer Zusatzleistung .
Die gesetzliche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte beiderlei Geschlechts ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten manche Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an.
Eine Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung wird alle zwei Jahre für Versicherte beiderlei Geschlechts ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Darüber hinaus bieten manche Krankenkassen veränderte Altersgrenzen und Turni im Rahmen von Zusatzleistungen oder besonderen Versorgungsprogrammen an.
Eine sportmedizinische Untersuchung hilft, gesundheitliche Risiken zu vermindern oder zu vermeiden. Sie ermöglicht es, sich optimal entsprechend der individuellen Fitness sportlich zu betätigen. Haus- oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin untersuchen dabei Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat. Anschließend erhält man eine persönliche Empfehlung für die sportlichen Aktivitäten. Einige Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen oder gewähren einen Zuschuss.
Eine sportmedizinische Untersuchung hilft, gesundheitliche Risiken zu vermindern oder zu vermeiden. Sie ermöglicht es, sich optimal entsprechend der individuellen Fitness sportlich zu betätigen. Haus- oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin untersuchen dabei Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat. Anschließend erhält man eine persönliche Empfehlung für die sportlichen Aktivitäten. Einige Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen oder gewähren einen Zuschuss.
Der GKV-Leistungskatalog sieht eine Kostenübernahme für eine <strong>HPV-Impfung</strong> als empfohlene Vorsorge bei Mädchen zwischen 12-17 Jahren und bei Jungen zwischen 9 und 14 Jahren vor.
Viele Krankenkassen bieten erweiterte Altersbestimmungen für die Kostenübernahme der Impfung im Rahmen einer Zusatzleistung an.
Im Bereich der Vorsorge bieten die Kassen unterschiedlichste weitere Zusatzleistungen an. Übernommen werden beispielsweise Gentests, Glaukom-Früherkennung, Tumorprognosetests oder eine Knochendichtemessung zur Früherkennung von Osteoporose .
Von der STIKO und vom Auswärtigen Amt empfohlene Reiseschutzimpfungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise nur für Versicherte übernommen, die sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten.
Viele Kassen bieten hier Kostenübernahmen auch bei Privatreisen an.
Von der STIKO und vom Auswärtigen Amt empfohlene Reiseschutzimpfungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise nur für Versicherte übernommen, die sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten.
Viele Kassen bieten hier Kostenübernahmen auch bei Privatreisen an.
Eine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung ( echte Grippe - Virusgrippe ) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung nur für bestimmte Risikogruppen zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung als Zusatzleistung an.
Eine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung ( echte Grippe - Virusgrippe ) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung nur für bestimmte Risikogruppen zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung als Zusatzleistung an.
Bei den angebotenen Bonusmodellen für erwachsene Versicherte gibt es in vielen Fällen Bonusprämien finanzieller Art, die schon beim Erfüllen relativ einfacher Kriterien ( Nichtraucher, BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitnessclub ) ausgezahlt werden. Art und Höhe der Prämien sowie Anzahl und Form der zu erbringenden Bonuskriterien sind je Krankenkasse unterschiedlich.
Bei den angebotenen Bonusmodellen für erwachsene Versicherte gibt es in vielen Fällen Bonusprämien finanzieller Art, die schon beim Erfüllen relativ einfacher Kriterien ( Nichtraucher, BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitnessclub ) ausgezahlt werden. Art und Höhe der Prämien sowie Anzahl und Form der zu erbringenden Bonuskriterien sind je Krankenkasse unterschiedlich.
Gesundheitsreisen bieten durch ihren Mix aus klassischem Kurzurlaub und medizinischer Prävention mehr als nur einen kurzfristigen Erholungseffekt. Weil die Teilnehmer bei den verschiedenen Anbietern z.B. Übungen und Entspannungstechniken für zu Hause erlernen, tragen die Angebote auch nachhaltig zum Erhalt der eigenen Gesundheit bei. Art und Umfang der gewährten Zuschüsse sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch.
Gesundheits- oder Präventionskurse bei qualifizierten Anbietern werden z.B. in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung, Stressbewältigung, Burnout und Sucht angeboten. Die Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Prävention die Kursgebühren bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr vollständig oder anteilig. Art und Umfang der gewährten Zuschüsse sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch.
Bei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein zusätzliches Paket an frei wählbaren Leistungen ( z.B. Naturmedizin, prof. Zahnreinigung, Präventionskurse ), welches den Versicherten im Zeitraum eines Kalenderjahres zur Verfügung steht. Einige Krankenkassen nutzen dies und stellen einen bestimmten Geldbetrag je Versichertem dafür bereit und veröffentlichen eine Liste mit den möglichen Angeboten.
Bei den angebotenen Bonusmodellen für erwachsene Versicherte gibt es in vielen Fällen Bonusprämien finanzieller Art, die schon beim Erfüllen relativ einfacher Kriterien ( Nichtraucher, BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitnessclub ) ausgezahlt werden. Art und Höhe der Prämien sowie Anzahl und Form der zu erbringenden Bonuskriterien sind je Krankenkasse unterschiedlich.
Einige Krankenkassen bieten als Wahloption innerhalb ihrer Bonusprogramme anstatt einer Bargeldprämie ein Paket an zusätzlichen bzw. alternativen Gesundheitsleistungen an. Versicherte, die sich für diese Variante entscheiden, erhalten dann z.B. anstatt 150 Euro Bonusprämie die Möglichkeit, Rechnungen in Höhe von 300 Euro erstatten zu lassen.
Bei den angebotenen Bonusmodellen für erwachsene Versicherte gibt es in vielen Fällen Bonusprämien finanzieller Art, die schon beim Erfüllen relativ einfacher Kriterien ( Nichtraucher, BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitnessclub ) ausgezahlt werden. Art und Höhe der Prämien sowie Anzahl und Form der zu erbringenden Bonuskriterien sind je Krankenkasse unterschiedlich.
Im Bereich der Kinder-Boni bieten die Kassen häufig die Möglichkeit, Punkte für Vorsorgeuntersuchungen und andere medizinische Präventionsmaßnahmen zu sammeln. Die angesparten Punkte werden je nach Kasse und Bonusprogramm finanziell vergütet.
Bei den angebotenen Bonusmodellen für erwachsene Versicherte gibt es in vielen Fällen Bonusprämien finanzieller Art, die schon beim Erfüllen relativ einfacher Kriterien ( Nichtraucher, BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitnessclub ) ausgezahlt werden. Art und Höhe der Prämien sowie Anzahl und Form der zu erbringenden Bonuskriterien sind je Krankenkasse unterschiedlich.
Einige Krankenkassen bietet ihren Versicherten einen Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen an. Hierbei kommen als Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Phytotherapeutika, Homöopathika sowie Anthroposophika in Betracht. Mit diesem Tarif können Versicherte und Ihre mitversicherten Familienangehörigen zusätzlich die Kostenerstattung von alternativen Arzneimitteln versichern.
Selbstbehalt-Tarife bieten in der GKV die Möglichkeit, gegen eine Eigenbeteiligung des Versicherten ( Selbstbehalt ) einen Teil der gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen. Abhängig vom Monatseinkommen und der gewählten Stufe ist eine Prämie bis zu 600 Euro möglich. Die Versicherten erhalten die Vergütung im Gegenzug für die Bereitschaft, ein überschaubares finanzielles Risiko zu übernehmen.
Wahltarife vom Typ Beitragsrückerstattung vergüten die Nichtinanspruchnahme von ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Ausgenommen sind Notfälle, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Wer als Versicherter teilnimmt, kann je nach Tarif und Krankenkasse bis zu 600 Euro an jährlicher Rückerstattung erhalten.
Für Versicherte sind die von einigen Krankenkassen angebotenen Kombitarife ( Selbstbehalt + Rückerstattung ) besonders attraktiv. Denn wer einen Selbstbehalttarif wählt, geht genau wie ein Versicherter, der sich für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung entscheidet davon aus, gesund zu bleiben und für sich selbst möglichst keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen.
Mit dem Wahltarif Krankengeld können Selbständige ihren krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern.
Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten variable Kostenerstattungstarife an. Bei diesen Tarifen werden die Leistungen nicht mehr über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Stattdessen erhalten Versicherte zunächst eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen müssen.
Die Hausarztprogramme binden den Patienten per Vertrag an einen festgelegten Hausarzt für die Erstkonsultation. Das hilft, medizinisch schädliche und wirtschaftlich unnsinnige Doppel- und Mehrfachuntersuchungen zu verhindern. Im Gegenzug erhalten die Versicherten Vorzüge bei der Vermittlung von Facharztterminen, Geldprämien oder eine insgesamt persönlichere ärztliche Betreuung bis hin zu Hausbesuchen.
DMP-Programme ( DMP - Disease Management Programm für "Krankheits-Management-Programm" ) oder Chronikerprogramme werden für verschiedene chronischen Krankheiten angeboten. Eine Teilnahme ist für die Patienten in jedem Fall freiwillig. Die wichtigsten DMP-Programme sind zahlenmäßig die für Asthma bronchiale, Brustkrebs, Diabetes, Osteoporose oder Herzkrankheiten. Manche Krankenkassen gewähren eine Prämie bei Teilnahme.
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