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Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den medizinischen Teil und gewähren darüber hinaus Zuschüsse zu den weiteren Kosten wie Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung für diese Zusatzleistung der Kassen ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Bei chronisch kranken Kindern werden bis zu 25 Euro gezahlt. Einige Kassen zahlen statt dessen einem pauschalen Betrag.

Für den Test wurde wie folgt gewertet:

3 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 25,00 EUR.
2 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 21,00 EUR.
1 Stern - Die Zuschüss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder weniger als 21,00 EUR.
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