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Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 25,00 EUR.
2 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 21,00 EUR.
1 Stern - Die Zuschüss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder weniger als 21,00 EUR.
Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder
Die Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für den medizinischen Teil und gewähren darüber hinaus Zuschüsse zu den weiteren Kosten wie Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung für diese Zusatzleistung der Kassen ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Bei chronisch kranken Kindern werden bis zu 25 Euro gezahlt. Einige Kassen zahlen statt dessen einem pauschalen Betrag.Für den Test wurde wie folgt gewertet:
3 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 25,00 EUR.
2 Sterne - Der Zuschuss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder mind. 21,00 EUR.
1 Stern - Die Zuschüss für Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder weniger als 21,00 EUR.
Testergebnisse sortieren nach:
Chronisch kranke Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten einen täglichen Zuschuss in Höhe von 25 EUR.
Bei chronisch kranken Kleinkindern (bis zum vollendeten 6 Lebensjahr) beträgt den der AOK Bayern der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren 25 € pro Tag.
Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder: 25,00 EUR pro Tag
Für chronisch kranke Kleininder beträgt das Kurtagegeld 25,00 Euro pro Tag für die Dauer der Maßnahme.
Die AOK PLUS bezuschusst ambulante Vorsorgekuren mit 25 EUR/Kalendertag für chronisch kranke Kleinkinder.
Für chronisch kranke Kleinkinder zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einen täglichen Zuschuss von 25 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren 25,00 EUR täglich.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren 25,00 EUR täglich.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss der BAHN-BKK 25,00 EUR je Tag.
Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen 25 € täglich.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25 Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss pro Tag 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren 25 Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kinder zahlt sie einen erhöhten Zuschuss von 25 EUR täglich.
Zuschuss zu Vorsorgekuren bei chronisch kranken Kleinkindern bis 25 € täglich.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder erhöht sich der Zuschuss auf 25 EUR.
Bei ambulante Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) beträgt der kalendertägliche Zuschuss 25 Euro.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag.
Zusätzlich zu den Therapien zahlt die HEK nach Rückkehr aus der ambulanten Kur einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro täglich für chronisch kranke Kleinkinder zum Beispiel für Fahrkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Kurtaxe. Die Dauer der ambulanten Kur beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage.
Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder beträgt 25,00 EUR kalendertäglich.
Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 – 5 Jahren beträgt 25,- EUR kalendertäglich.
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellt die KKH einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Die KKH gewährt außerdem einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten.
Bei chronisch kranken KKH-versicherten Kleinkindern beteiligt sie sich mit einem Betrag von 25 Euro täglich.
Der Zuschuss zu Vorsorgekuren beträgt für chronisch kranke Kleinkinder 25 EUR täglich.
Bei chronisch kranken Kleinkindern erhöht sich der Zuschuss auf 25,00 EUR je Kalendertag.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss kalendertäglich 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder unter 6 Jahren beträgt der Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe 25,00 Euro pro Kalendertag. Ferner übernimmt die Pronova BKK den die Kosten für die vertragskurärztlichen Behandlung sowie die verordneten medizinischen Anwendungen
Ergänzend dazu kann auch das Präventionsbudget von Höhe von 150 € /pro Jahr für die Begleitperson in Anspruch genommen werden.
Zuschuss zu Vorsorgekuren: 25€ kalendertäglich für chronisch kranke Kleinkinder
Für chronisch kranke Kinder beträgt der Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren bei der Salus BKK 25,00 EUR pro Tag.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro. Ein Zuschuss kann gewährt werden, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 EUR je Kalendertag.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Kalendertag.
Chronisch kranke Kinder erhalten kalendertäglich 25 Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.
Für Versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 EUR täglich.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.
Für versicherte chronisch kranke Kinder beträgt der Zuschuss 21 EUR.
Die BARMER zahlt für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten einen täglichen Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder (21€ pro Tag).
Die BIG zahlt für chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 - 5 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 21 Euro kalendertäglich .
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.
Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder beträgt 21 Euro pro Kalendertag.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt
der Zuschuss 21,- Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kinder beträgt der tägliche Zuschuss 21 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der
Zuschuss kalendertäglich 21 EUR.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro.
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,00 EUR.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,- EUR/Tag.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 EUR je Kalendertag.
Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss zu Vorsorgekuren bis zu 21 Euro pro Tag.
- Ambulante Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder = 21 EUR am Tag
Der Zuschuss beträgt 21 EUR pro Tag.
Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 21,– EUR pro Tag.