Hauptregion der Seite anspringen
zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest

Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren

Brille-Sehhilfe
Brillen und Sehhilfen für Kinder / Jugendliche
(c) getty Images / standret
Brillen und Sehhilfen gehören nicht zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und müssen im Normalfall privat bezahlt werden. Einige Krankenkassen gewähren für jugendliche Versicherte unter 18 Jahren Zuschüsse im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung. Die medizinisch erforderlichen Gläser sind Kassenleistung. Zusatzleistungen wir Entspiegelungen zum Beispiel müssen selbst gezahlt werden. Ebenso ist das Brillengestell keine Kassenleistung.


Wenn Krankenkassen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik) anbieten, werden diese hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.


Testergebnisse sortieren nach:
  • Für Brillen ihrer jungen Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr trägt die AOK die Kosten für die Gläser in Höhe des Festbetrages. Bei Teilnahme am Kinder- und Jugendarztvertrag ist in den Lebensaltersstufen 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre jeweils ein erweiterter Sehtest (Amblyopiescreening) möglich. Der Kinder- und Jugendarzt überprüft dabei mit einem speziellen Gerät, ob Kurz- oder Weitsichtigkeit vorliegt, das Kind schielt, ungleiche Pupillendurchmesser hat und ob beide Augen ein gleich scharfes Bild auf der Netzhaut abbilden.
  • Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen für Kinder unter 18 Jahren sowie eine Sportbrille für den Schulsportunterricht. Zusätzlich können Sie Geldprämien aus dem AOK Bonusprogramm als Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen verwenden.
  • Aus dem AOK Kinder Bonusprogramm können Zuschüsse zur Brille als zweckgebundene Prämie eingereicht werden.
  • Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke als PLUS-Leistung im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammes,
  • Im Rahmen des AOK Bonusprogramms wird der Kauf einer Sehhilfe wie Brillen oder Kontaktlinsen mit 4.000 Punkten (40 €) alle drei Jahre bonifiziert, wenn eine Verschreibung/Rezept/Anordnung eines Arztes oder Optikers vorliegt.
  • Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
  • Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
  • Versicherte der BERGISCHEN erhalten einen Sonderrabatt von 10% auf ihren ersten Einkauf oder ihre erste Online-Bestellung von Brillen und Kontaktlinsen bei der eye-buy GmbH unter https://www.brillen-solingen.de.
  • Die BKK Akzo Nobel beteiligt sich bei Azubis an den Kosten für die Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 EUR im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Kostenerstattung wird einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original gewährt. Ein erneuter Zuschuss ist nach 3 Jahren möglich.
  • Die BKK Diakonie erstattet über das Modul 2 des Achtsamkeitsbudget alle drei Jahre bis zu 150 € bei Sportbrillen.
  • Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.
  • Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.
  • Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einmalig mit 100 Euro an einer augenärztlich verordneten Sportbrille.
  • Die BKK Herkules gewährt alle zwei Jahre einen 15 Euro Zuschuss pro Brillenglas oder Kontaktlinse bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
  • Die BKK Scheufelen übernimmt bei Sehhilfen die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindri-schen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dpt. je Auge. Der Anspruch auf Erstattung besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Er-stattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden bis zu 100 %, höchstens 25 Euro erstattet.
  • Bis zu 150 Euro bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Youngfit"
  • IÜber das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich.
  • Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten für Brillen im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“ mit maximal 100 Euro pro Kalenderjahr.
  • Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäte (GesundPlus)
  • Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erstattet die BKK24 die Kosten für eine Sportbrille in Höhe bis max. 150 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
  • Im Rahmen des Bonusprogramms, bietet die DAK-Gesundheit bis zu 500 Euro als Zuschuss für Sehhilfen an.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn eine kassenärztliche Verordnung vorliegt, werden Vertragspreise übernommen.
  • Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
  • Kostenfreie Ersatz-/Zweitbrille zur ersten ärztlich verordneten Brille für unter 18-Jährige, Bezuschussung von Brillen, Kontaktlinsen und sonstigen Sehhilfen über das Bonusprogramm.
  • Bis zu 360 EUR gibt es im Rahmen des Gesundheitsbonus für Brillen und Kontaktlinsen.
  • Die Sehhilfen werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
  • Im Rahmen des BenefitBonus ist ein Rechnungszuschuss in Höhe bis zu 330,00 Euro für Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke möglich für unter 18jährige möglich.
  • Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.
  • Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sehhilfeverordnung zu Lasten der Novitas BKK nicht vorliegen, kann bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen genutzt werden.
  • Über das Bonusprogramm cash4health ist ein Zuschuss für eine Sehhilfe als Prämienauswahl möglich.
  • Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
  • Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
  • Mit dem Bonusprogramm der vivida bkk kann eine private Zusatzversicherung für Sehhilfen in Höhe von bis zu 150 Euro abgerechnet werden.
  • Bewerten Sie uns 4,8 / 5
    https://www.krankenkasseninfo.de

    14186 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.