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Zuschuss für Brillen / Kontaktlinsen für Versicherte unter 18 Jahren

Brille-Sehhilfe
Brillen und Sehhilfen für Kinder / Jugendliche
(c) getty Images / standret
Brillen und Sehhilfen gehören nicht zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und müssen im Normalfall privat bezahlt werden. Einige Krankenkassen gewähren für jugendliche Versicherte unter 18 Jahren Zuschüsse im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung. Die medizinisch erforderlichen Gläser sind Kassenleistung. Zusatzleistungen wir Entspiegelungen zum Beispiel müssen selbst gezahlt werden. Ebenso ist das Brillengestell keine Kassenleistung.


Wenn Krankenkassen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik) anbieten, werden diese hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.


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