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Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik)

Brille-Sehhilfe
Zuschuss für Sehhilfen
Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nicht mehr zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen gewähren jedoch in diesem Bereich kleinere finanzielle Zuschüsse im Rahmen einer Zusatzleistung.

Wenn Krankenkassen Zuschuss für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen, Optoelektronik) anbieten, werden diese hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.

Testergebnisse sortieren nach:
  • Versicherte der AOK Bayern erhalten bei ihrem Partner für private Zusatzleistungen in Tarifen der Allianz Private Krankenversicherung eine Absicherung von 100 % für Sehhilfen (maximal 150 bzw. 300 EUR je nach Tarif innerhalb von 24 Monaten). Sie profitieren dabei von attraktiven Beitragsvorteilen.
  • Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese müssen von einem Augenarzt festgestellt werden. Zusätzlich können Sie Geldprämien aus dem AOK Bonusprogramm als Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen verwenden.
  • In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden.
  • Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke (z.B. Sonnen- oder Bildschirmarbeitsbrille mit Sehstärke vom Optiker) als PLUS-Leistung im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammes,
  • Im Rahmen des AOK Bonusprogramms wird der Kauf einer Sehhilfe wie Brillen oder Kontaktlinsen mit 4.000 Punkten (40 €) alle drei Jahre bonifiziert, wenn eine Verschreibung/Rezept/Anordnung eines Arztes oder Optikers vorliegt.
  • Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ können Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmittel mit bis zu 80 % max. 250 EUR alle 3 Jahre bezuschusst werden.
  • Berufskraftfahrer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 EUR zur Entspiegelung ihrer Brille.
  • Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur Sehhilfe, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
  • Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE erhalten einen Sonderrabatt von 10% auf ihren ersten Einkauf oder ihre erste Online-Bestellung von Brillen und Kontaktlinsen bei der eye-buy GmbH unter https://www.brillen-solingen.de.
  • Die BKK Akzo Nobel beteiligt sich an den Kosten für die Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 EUR im Rahmen des Gesundheitskontos. Die Kostenerstattung wird einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original gewährt. Ein erneuter Zuschuss ist nach 4 Jahren möglich (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).
  • Als ausgewählte Privatleistung in den drei Bonusprogrammen möglich.
  • Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" bezahlt die BKK Faber-Castell & Partner Zuschüsse zu Sehhilfen.
  • Ab 18 Jahren, wenn der Augenarzt eine Brille verschreibt, weil ein Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigt wird oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind (auf dem besseren Auge wird trotz Brille oder Kontaktlinsen lediglich eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreicht). Liegen diese Voraussetzungen vor und sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig, werden im Ausnahmefall auch hier diese Kosten in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge übernommen.
  • Im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einmalig mit 100 Euro an einer augenärztlich verordneten Sportbrille.
  • Die BKK Herkules gewährt alle zwei Jahre einen 15 Euro Zuschuss pro Brillenglas oder Kontaktlinse bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
  • Die BKK Scheufelen übernimmt bei Sehhilfen die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dpt. je Auge. Der Anspruch auf Erstattung besteht jedes 2. Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei einer Änderung des sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Erstattungsanspruch jedes Kalenderjahr 1x auf eine augenpaarige Versorgung. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden bis zu 100 %, höchstens 25 Euro erstattet.
  • Bis zu 150 Euro bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm "Topfit"
  • Über das Bonusprogramm BoNickel-Prime ist eine Kostenübernahme möglich. Dafür ist lediglich eine einzige Gesundheitsmaßnahme nachzuweisen. Eine Kostenübernahme ist zwischen 10 und 250 € möglich.
  • Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten für Brillen im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“ mit maximal 100 Euro pro Kalenderjahr.
  • Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B. für Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten (GesundPlus)
  • Im Rahmen des Bonusprogramms, bietet die DAK-Gesundheit bis zu 500 Euro als Zuschuss für Sehhilfen an.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn eine kassenärztliche Verordnung vorliegt, werden Vertragspreise übernommen.
  • In begründeten Fällen können Fernrohrlupen, Brillensysteme einschließlich Systemträger verordnet werden. Die HEK leistet einen Zuschuss zu Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke) über das Bonusprogramm.
  • Sehilfen (Brillen/Kontaktlinsen/Optoelektronik) werden im Rahmen des Bonusprogramms bezuschusst.
  • Bis zu 360 EUR gibt es im Rahmen des Gesundheitsbonus für Brillen und Kontaktlinsen.
  • - Obwohl Sportbrillen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gehören, beteiligt sich die KKH an den Kosten. Erwachsenen ab 18 Jahren werden einmalig 50 € erstattet, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (schwere Sehbeeinträchtigung). - Die Sehhilfen werden außerdem im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Sehhilfen eingesetzt werden.
  • Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Versicherten der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können dieVersicherten der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für den Zuschuss für Sehhilfen verwenden.
  • Im Rahmen des BenefitBonus ist ein Rechnungszuschuss in Höhe bis zu 350,00 Euro für Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke möglich.
  • Die Mobil Krankenkasse gibt einen Zuschuss für Sehhilfen im Rahmen des Bonusprogramms "fitforcash" in Höhe von maximal 300,00 Euro.
  • Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm kann bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für Brillengläser und Kontaktlinsen genutzt werden.
  • Über das Bonusprogramm cash4health ist ein Zuschuss für eine Sehhilfe als Prämienauswahl möglich.
  • Über das SBK-Bonusprogramm können Versicherte Rechnungen von Optiker, Drogeriemarkt, Onlineshops über Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke abdecken.
  • Wer erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für Sehhilfen bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.
  • Mit dem Bonusprogramm der vivida bkk kann eine private Zusatzversicherung für Sehhilfen in Höhe von bis zu 150 Euro abgerechnet werden.
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