Reiseimpfungen (Privatreisen)Von der STIKO und vom Auswärtigen Amt empfohlene Reiseschutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, Cholera, FSME, Gelbfieber, Meningokokken, Typhus, Tollwut oder eine Malariaprophylaxe werden normalerweise nur für Versicherte übernommen, die sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhalten. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten die Kostenübernahme auch bei Privatreisen, z.B. Auslandsurlaub mit der Familie an. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Die Versicherten müssen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Impfstoffpreises (mind. 5 EUR und max. 10 EUR) selbst tragen.
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3 Sterne - Übernahme von 100 % der Kosten, mind. 9 der von der STIKO empfohlenen Impfkosten werden bezahlt (auch Malariaprophylaxe). 2 Sterne - Übernahme von mehr als 80 % der Kosten und mind. 8 der empfohlenen Impfungen. Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt oder es werden nur Impfkosten voll und ärztlichen Leistungen anteilig bezahlt. Erstattung über Gesundheitskonto 1 Stern - bis 80 % der Kosten werden bezahlt
Die AOK Bayern übernimmt 100 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes für folgende Reiseimpfungen: Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe, Poliomyelitis, Meningokokken (Serotyp C und ACWY) und Meningokokken B, Denguefieber und der Malariaprophylaxe. Die Reiseschutzimpfung gegen FSME (bei Reisen in Endemiegebiete) kann über die AOK-Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden und ist damit für die Versicherten der AOK Bayern ebenfalls zu 100% kostenfrei.
Die AOK Bremen/Bremerhaven erstattet die Kosten aller empfohlenen Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, zu 100%. Darunter fallen Impfungen gegen Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Hepatitis A (HA), Hepatitis B (HB), Humane Papillomoviren (HPV), Influenza, Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin. Somit können sowohl die ärztliche Behandlung als auch Impfseren folgender Krankheiten erstattet werden: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut sowie Typhus. Außerdem werden Medikamente zur Malaria-Prophylaxe bezahlt.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
• Kostenerstattung für: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Serotypen B und ACWY, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Bei Reisen in bestimmte Länder werden vom Auswärtigen Amt und der Ständigen Impfkommission zusätzliche Schutzimpfungen empfohlen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für diese Impfungen und die der Malaria-Prophylaxe. Erstattet werden 100% des Rechnungsbetrages.
Darüber hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für alle Mitglieder die vollständigen Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippe, Masern, HPV (auch über 18 Jahren) und FSME.
Übernommen werden alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für das jeweilige Reiseland empfohlen werden (Für die ärztliche Behandlung maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) . Kosten der medikamentösen Malariaprophylaxe werden (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) ebenfalls übernommen.
Impfungen bzw. Medikamente gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Influenza, Malaria, Meningokokken, Tollwut, Typhus, Cholera und Kinderlähmung (Poliomeyelitis) werden vollständig bezahlt.
Die BERGISCHE erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen zu 100%. Zu den von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen gehören aktuell die Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Auch die Malariaprophylaxe wird erstattet.
Bei der Bertelsmann BKK gibt es die volle Kostenübernahme für Ihre Reiseimpfung. Diese Impfungen werfden bezahlt: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut, Typhus und der Malaria-Prophylaxe.
Die BIG übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Reiseimpfungen für Erwachsene und Kinder. Zu den Reiseimpfungen gehören zum Beispiel: Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera, FSME (Zeckenschutzimpfung), Malaria, Tollwut und Typhus.
Volle Kostenübernahme für die von der STIKO empfohlenen Impfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Die BKK exklusiv erstattet die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können (auch Malariatabletten).
Voraussetzung ist, sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen zu lassen.
Kostenübernahme erfolgt für empfohlene Auslandsreiseimpfungen: 100 % Kostenübernahme für Impfstoffe, die für das Zielland offiziell vom Auswärtigen Amt in Verbindung mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Impfkosten des Arztes werden bis zur Höhe des Vertragssatzes bezahlt (maximal 2,3-facher Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte). Je nach Reiseland zählen dazu Impfungen wie beispielsweise gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Polio, Tollwut oder Typhus. Versicherte erhalten in einer individuellen Impfberatung Rat und Hilfe. Malaria-Prophylaxe wird ebenfalls übernommen.
Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise werden zu 100% erstattet, bei Bedarf auch die Malariaprophylaxe.
Die BKK Herkules erstattet alle Impfungen zu 100%, für private vom Arzt oder der STIKO empfohlene Impfungen (auch Malaria-Prophylaxe) . Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung.
1.Die BKK Linde übernimmt die kompletten Kosten (Impfstoff und Arztleistung) bei Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, Cholera, Dengue-Fieber, Gelbfieber, Meningokokken-C, Meningokokken-B, Meningokokken ACWY, Hepatitis A und B, Polio, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis, FSME, Malaria-Prophylaxe.
2. Jede Impfung wird im Bonusprogramm FitBonus+ mit folgenden Werten zusätzlich bonifiziert: 1. Impfung: 10 Euro, 2. Impfung: 5 Euro, Jede weitere Impfung: 2,50 Euro
Die mkk übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%. z. B.Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Herpes Zoster, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe u.a. (Impftätigkeit und Impfstoff). Bei Partnern der mkk (z. B. BCRT, Tropeninstitut der Charite) werden Impfungen unter Vorlage der Versichertenkarte auch ohne Vorkasse direkt auf Chipkarte bezahlt.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) werden von der BKK Public 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Bei privaten Auslandsreisen übernimmt Ihre BKK SBH 100 % der Kosten für Schutzimpfungen, die von der STIKO für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden. Dazu zählen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe.
Die BKK Technoform erstattet alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt). Darunter fallen auch: Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken, FSME, Japanische Enzephalitis, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Bei privaten Auslandsaufenthalten übernimmt die BKK VDN alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Das sind: Cholera, FSME (Zeckenschutz), Gelbfieber, Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und B, Poliomyelitis, Typhus und Tollwut sowie Malariaprophylaxe.
Bei privaten Reisen in Länder, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bekannt ist, erstattet die BKK Verbund Plus die Kosten für Impfungen z.B. gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus, Dengue Fieber sowie die Malaria-Prophylaxe. Generell übernimmt die BKK alle Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.
Als Mehrleistungen übernimmt die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN die Kosten des Impfstoffes gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis (ACWY, B, C), Tollwut, Typhus, Poliomyelitis, Pneumokokken und Malariaprophylaxe (Tabletten).
Die BKK24 übernimmt die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Auslandsschutzimpfungen (Malariaprophylaxe).
Die Bosch BKK zahlt für das jeweilige Reiseland alle von Ihrem Arzt empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehören neben der Grundimmunisierung die Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und die Malariaprophylaxe.
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit 100 Prozent an den Kosten für Ihre Reiseimpfungen, wenn Sie privat ins Ausland reisen. Diese freiwillige Satzungsleistung gilt für alle Impfungen die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Aktuell sind dies folgende: Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, FSME und Malaria
Kostenübernahme aller Reiseimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen: z.B. Denguefieber, Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis sowie Japanische Enzephalitis und Malariaprophylaxe.
Sofern die Impfungen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden, beteiligt sich die hkk zu 100 % an den Kosten. Auch die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe werden übernommen.
Die IKK classic übernimmt die Kosten für folgende Reiseimpfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza (Grippe), Japanische Enzephalitis, Malaria-Prophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus. Erstattet werden 100% der Kosten - Ausnahme für die Malaria-Prophylaxe werden pro Urlaubsreise max. 50 Euro erstattet.
Die IKK gesund plus übernimmt über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die Kosten für alle Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden sowie die Malariaprophylaxe. Die Kosten des Impfstoffes werden in voller Höhe übernommen. Die ärztlichen Leistungen werden in Höhe gemäß der vereinbarten Vertragssätze bezahlt.
Die KKH übernimmt die kompletten Impfkosten, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt eine entsprechende Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Die Voraussetzung ist, dass man sich in einer Vertragspraxis oder beim Gesundheitsamt impfen lässt.
Alle Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden vollständig bezahlt. Dazu zählen Cholera, FSME Hirnhautentzündung,
Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malaria, Meningokokken,
Tollwut, Typhus, Influenza, Poliomyelitis und Denguefieber.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 % der Kosten für Reiseschutzimpfungen wie Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, medikamentöse Malariaprophylaxe, Meningokokken, Tollwut und Typhus.
Die Pronova BKK erstattet die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einer privaten Auslandsreise empfohlen werden. Dazu zählen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken FSME-Impfung und Typhus, Tollwut, Dengue, Malaria.
Bei Urlaubsreisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung (auch Arzneimittel zur Malariaprophylaxe) empfiehlt, erstattet die R+V BKK die vollen Kosten. Folgende Impfungen gehören dazu: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus.
Kosten für umfassende Reiseschutzimpfungen, insbesondere bei Reisen in tropische Länder werden übernommen. Dazu zählen Impfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B,Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Poliomyelitis. Malariaprophylaxe.
Volle Kostenübernahme erfolgt für alle vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Land empfohlenen Reiseschutzimpfungen (auch Malaria-Prophylaxe) bei privaten Urlaubsreisen.
Volle Kostenübernahme gibt es für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, z.B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus sowie die Malariaprophylaxe.
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen (Malaria-Prophylaxe) werden von der TUI BKK 100 v. H. der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Die VIACTIV Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der für das Reiseland durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Dazu zählt für manche Gebiete die Malaria-Prophylaxe, die in der Regel in Form von Tabletten eingenommen werden muss. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine private Urlaubsreise handelt oder der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt bzw. im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist und die Arbeitgeber keine Leistung erbringt.
Die vivida bkk übernimmt die Kosten der Reiseschutzimpfungen sowie die Malaria-Prophylaxe in Höhe von maximal 500 Euro pro Kalenderjahr sowie das ärztliche Impfhonorar in Höhe von maximal 50 Euro pro Kalenderjahr.
Alle ärztlich empfohlene Schutzimpfungen auch Reiseschutzimpfungen werden übernommen. Reiseimpfungen (Privatreisen) gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden bezahlt (bis zu 400 €/Kalenderjahr).
Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei einem privaten Auslandsaufenthalt (maximal 200 Euro/Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos).
Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken C, Meningokokken ACWY, Meningokokken B, Polio und FSME bei Reisen in Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden bezahlt. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200,- Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Die Impfungen, die Bestandteil der Vereinbarungen mit den KVen NO und HH über Reiseschutzimpfungen (Satzungsleistung)sind, können über die eGK abgerechnet werden. Die Übrigen Impfungen müssen im Kostenerstattungsverfahren abgewickelt werden. Die geleisteten Zuzahlungen für die Impfungen werden erstattet (bis maximal 100 Euro im Jahr).
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos). Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Bezuschusst werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Die BKK Akzo Nobel Bayern übernimmt 90% der Kosten (Impfstoffkosten, Arztkosten) aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Kein maximaler Betrag vorgegeben. Folgende Impfungen werden bezahlt: Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Malariaprophylaxe, Meningokokken, Pneumokokken, Rotaviren, Tollwut und Typhus.
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt auch bei privaten Auslandsreisen die Kosten für die ärztlich empfohlenen Impfungen Hepatitis A & B, FSME / Zecken-Impfung, Meningokokken, Gelbfieber, Typhus, Cholera, Herpes Zoster, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Pneumokokken und Malariaprophylaxe sowie die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlenen Impfungen für das Reiseland im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro.
Die Impfungen werden beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt.
Alle ärztlich empfohlenen Impfungen,sofern diese nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden oder in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen, werden im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket bezahlt (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malariaprophylaxe).
Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten.
Für folgende Impfungen werden übernommen: Hepatitis A und B, FSME, Meningokokken, Gelbfieber, Typhus, Rotaviren, Tollwut, Cholera, Japanische Enzephalitis und
Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (prophylaxe) von Malaria.
Bei privaten Auslandsaufenthalten bezuschusst die BKK PFAFF alle Impfungen, für die eine individuelle medizinische Empfehlung ausgesprochen wurde. Malaria-Prophylaxe zahlt die BKK Pfaff nicht.
Bis zu 150 Euro werden für Reiseimpfungen bei Privatreisen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus bezahlt, wenn es vom auswärtigen Amt für das Reiseland empfohlen wurde.
Neben den Standardimpfungen bezuschusst die BKK ProVita als Mehrleistung Schutzimpfungen, die aufgrund privater Urlaubsreisen notwendig werden. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
100 % Kostenübernahme für Impfungen gegen Cholera, Gelbfieber, Typhus, Poliomyelitis, Meningokokken und Japanische Enzephalitis, Hepatitis A, Hepatitis B, FSME und Tollwut.
Alle von der (STIKO) empfohlenen Impfungen werden abzüglich der gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff bezahlt (Honorar ist der einfache GOA-Satz). Der Gesamtanspruch auf Kostenerstattung ist im Kalenderjahr auf maximal 250 € begrenzt.
Reise-Schutzimpfungen: bis 250 € jährliche Kostenbeteiligung für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland.
Die Malaria-Prophylaxe wird zusätzlich mit 50 % (max. 25 €) bezuschusst.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen, auch für private Urlaubsreisen (100 Prozent Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung).
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Es werden pro Jahr bis zu 300 Euro für alle ärztlich empfohlenen Reiseschutzimpfungen übernommen, hierzu zählen z. B. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Malariaprophylaxe.
Die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen erstattet die IKK BB ihren Versicherten in voller Höhe. Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung. Folgende Impfungen werden bezahlt: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken-Infektionen, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus. Malariaprophylaxe wird bis zu 50 Euro erstattet.
Japanische Enzephalitis werden nicht erstattet.
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden in voller Höhe erstattet. 100 % der Kosten, bis zu 300,- Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inkl. der ärztlichen Leistung).
Die mhplus erstattet die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Reiseschutzimpfungen (außer Malariaprophylaxe).
Die Novitas BKK beteiligt sich an den Kosten für Reiseschutzimpfungen gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut, Typhus und bei Meningokokken A, C, W135, Y. Der Erstattungsbetrag ist auf kalenderjährlich 200 EUR mit einem festen Impfbudget und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr begrenzt.
Für folgende Reiseschutzimpfungen übernimmt die Salus BKK die Kosten sofern diese von der STIKO für das Reiseland empfohlen werden: Cholera, Dengue-Fieber, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A u. B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken C und W135 Y, Tollwut, Typhus und Polio. Malariaprophylaxe wird nicht übernommen.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich uns an den Kosten für Reise-Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden.
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Schutzimpfungen für private Auslandsreisen werden auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes übernommen. Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80% der Kosten, zusätzlich werden außerdem die ärztlichen Kosten in Höhe von 100%, maximal jedoch 7,50 Euro je Impfung, übernommen.
Bei Reiseschutzimpfungen wie z. B. die Malaria-Prophylaxe erhalten die Versicherten der energie-BKK pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 80 Prozent, maximal 400 Euro.
Als Mehrleistung erstattet die SBK im Rahmen von Reiseschutzimpfungen 70% der Arzt- und Impfstoffkosten: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Poliomyelitis und Malariaprophylaxe.
Zuschuss zur Reiseschutzimpfung, z.B. gegen Hepatits A +B, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Cholera usw. beträgt max. 100 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“.
Für einige Reiseländer bestehen bestimmte Impfempfehlungen. Manche Impfungen sind sogar vorgeschrieben. Das bedeutet, dass man nur einreisen darf, wenn man die Impfung zuvor hat durchführen lassen. Je nach Reiseland sollte man sich gegen folgende Krankheiten impfen lassen: Masern, Influenza (saisonal), Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Cholera, Japanische Enzephalitis, Typhus, Diphtherie, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und verwandte Enzephalitiden, Tetanus, Tollwut (präexpositionell), Poliomyelitis, Meiningokokken-Meningitis. Auch die medikamentöse Malariaprophylaxe gehört hierzu.
Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
Zwar werden die Impfungen gegen die genannten Krankheiten bei von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut und vom Auswärtigen Amt empfohlen, doch ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkasse dafür nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich aus beruflichen Gründen für längere Zeit in einem Land, für das eine Impfempfehlung existiert, aufhalten wird, kann allerdings mit einer Kostenerstattung rechnen. Anders verhält es sich bei Privatreisen: Hier kommt es bei der Frage nach einer Erstattung der Kosten auf die entsprechende Krankenkasse an. Einige Kassen haben bestimmte Impfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen und kommen daher für die Kosten auf. Einen Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Impfstoffpreises, müssen Versicherte allerdings selbst tragen.
Wie werden die Kosten erstattet?
Für gewöhnlich zahlt das Versicherungsmitglied die Impfung, die spätestens acht Wochen vor Reiseantritt erfolgen sollte (Achtung: Zeitgrenzen bei Pflichtimpfungen beachten!). Später werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet, sofern das Mitglied zuvor die ärztliche Verordnung, die Rechnung für die ärztliche Behandlung sowie die Rechnung für den Impfstoff bei der Kasse eingereicht hat. Weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass es sich um eine von der STIKO empfohlene Impfung handelt und ein Kassenarzt oder das Gesundheitsamt diese durchgeführt hat.
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