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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne: ab 50 EUR Geldleistung für prof. Zahnreinigung
2 Sterne: ab 30 EUR Kostenübernahme für PZR, ab 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen Gesundheitskonto oder ab 50 EUR Geldleistung mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte oder nur während einer kieferorthopädischen Behandlung) .
1 Stern: unter 30 EUR Geldleistung oder unter 50 EUR Geldleistung im Rahmen Gesundheitskonto
PZR für unter 18-jährige Versicherte
Eine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) wird im Normalfall von den Krankenkassen erst für Volljährige bezuschusst. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Manche Krankenkassen übernehmen eine PZR aber auch für Versicherte unter 18 Jahren bzw. leisten höhere Zuschüsse für Azubis.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne: ab 50 EUR Geldleistung für prof. Zahnreinigung
2 Sterne: ab 30 EUR Kostenübernahme für PZR, ab 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen Gesundheitskonto oder ab 50 EUR Geldleistung mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte oder nur während einer kieferorthopädischen Behandlung) .
1 Stern: unter 30 EUR Geldleistung oder unter 50 EUR Geldleistung im Rahmen Gesundheitskonto
Testergebnisse sortieren nach:
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können.
Gegen Vorlage der Originalrechnung des Zahnarztes übernimmt die BERGISCHE auch bei unter 18-jährigen die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr zu 100%, pro Jahr bis zu 75 € (außerhalb eines Gesundheitskontos!).
Die BIG erstattet bis zu 50 EUR einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung.
Die BKK Diakonie ersttatet insgesamt 80 EUR für die professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 EUR Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Die professionelle Zahnreinigung wird zudem beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt - Teilnahme ab 16 Jahre möglich.
Kostenübernahme bis zu 50 Euro im Kalenderjahr gibt es für professionelle Zahnreinigung für unter 18 jährige bei der BKK EUREGIO. Zusätzlich bezuschusst die BKK EUREGIO als zusätzliche Leistung die Versiegelung der Glattflächen bei kieferorthopädischen Behandlungen vor und nach der Entfernung des Multibandes mit jeweils bis zu 60 Euro.
Für alle Versicherten unter 18 Jahren erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50,00 Euro. Ab 01.01.2025 wird dieser Zuschuss auf 60 Euro erhöht.
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80,00 EUR pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
Beim Zahnarzt Ihrer Wahl werden 60 Euro im Jahr ohne Altersgrenze erstattet, d. h. auch Jugendliche und Kinder profitieren von dieser Regelung.
Der Zuschuss zur PZR für unter 18-jährige beträgt 100 % bis zu 60 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die BKK Pfalz bezuschusst unter 18-jährigen eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr mit 50 EUR beim Zahnarzt Ihrer Wahl.
Bei der BKK SBH beträgt der Zuschuss für Auszubildende 85 % der Kosten – bis 50,00 EUR im Kalenderjahr beim Zahnarzt der Wahl.
Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen. Unter 16 jährige erhalten 2 x 25 € (50 €).
Unter 18-jährige Versicherte erhalten zweimal jährlich einen Zuschuss von 45,00 EUR für die professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt ihrer Wahl.
Auch für unter 18-jährige Versicherte bezuschusst die energie-BKK zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr mit 2 x 25 EUR. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird mit bis zu 80 Euro einmal im Jahr bezuschusst.
Die IK bezuschusst bis zu 100 Euro für 1 professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt im Jahr und zusätzlich ist eine Erstattung von bis zu 150 Euro im Rahmen des IK-Bonusprogramms für 2 weitere PZR möglich.
Die professionelle Zahnreinigung können Auszubildende einmal jährlich einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.
Die KKH erstattet auch unter 18-jährigen Versicherten pro Kalenderjahr bis zu 120 € für zwei Professionelle Zahnreinigungen (jeweils bis zu 60 € pro Behandlung).
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren können einmal pro Kalenderhalbjahr eine zahnmedizinische Individualprophylaxe in Anspruch nehmen.
Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50€ zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl.
Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst Auszubildenden zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.
Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 50 Euro jährlich - für alle Versicherten ohne Altersbeschränkungen und bei freier Wahl des Zahnarztes!
Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung auch für unter 18jährige mit insgesamt bis zu 60 Euro - zwei Mal im Jahr mit 30 EUR.
Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden für alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 50 Euro pro Jahr übernommen.
Die AOK Niedersachsen erstattet Azubis 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max. 50 Euro im Jahr übernommen.
Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest zweimal im Jahr bis zu 50 € der Kosten gesamt 100 € p.a..
Während einer genehmigten Kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung für Kinder und Jugendliche bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr).
Mitglieder und Versicherte zwischen 16 und 25 Jahren haben gemäß §12f der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg Anspruch auf die Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr. Die Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn die Zahnreinigung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg durchgeführt wird. Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 EUR pro Jahr begrenzt.
Zusätzlich wird über das Bonusprogramm AOK-Vital+ eine Professionelle Zahnreinigung mit bis zu 60 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst.
Bei Versicherten mit Anspruch auf eine Erstattung einer PZR gemäß §12f der Satzung reduziert sich der Erstattungsbetrag auf max. 25 EUR pro Kalenderjahr.
Die Audi BKK übernimmt im Rahmen von „GesundheitExtra“ die Kosten für professionelle Zahnreinigung in Höhe von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Innerhalb des Zahnpakets für Kinder stehen jährlich 100 Euro für verschiedene Extraleistungen zur Verfügung. Bei einer kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband zählt die Professionelle Zahnreinigung zu den Leistungen, für die das Budget verwendet werden kann.
Die professionelle Zahnreinigung bei einem Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK Akzo Nobel Bayern auch unter 18jährige mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) ab dem 15. Lebensjahr an. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von max. 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst. Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 Euro prämiert werden.
1. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur professionellen Zahnreinigung bei einem Zahnarzt der Wahl ist an keine Altersgrenze gebunden.
2. Eine durchgeführte PZR wird im Bonusprogramm FitBonus+ mit 20 Euro zusätzlich bonifiziert.
Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange (Multibracket) versorgt sind, erhalten bis zu 75 EUR für die PZR.
Folgende Leistung muss beinhaltet sein.
Die Entfernung aller Bögen und Zusatzteile der festsitzenden Apparatur vor der Durchführung der professionellen Zahnreinigung, sowie deren Wiedereingliederung danach.
Einmal pro Kalenderjahr wird auch für unter 18-jährige Versicherte ein Zuschuss von bis zu 40 EUR für eine PZR gezahlt.
Befindet sich ein bei der BKK W&F versichertes Kind in kieferorthopädischer Behandlung, erstattet die Kasse als ergänzende Leistung auch unterhalb des 18. Lebensjahres bis zu 60 Euro für eine professionelle Zahnreinigung durch einen Zahnarzt (kein Kieferorthopäde).
Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Zahnärzten die am DAK DentNet teilnehmen, einmal im Kalenderjahr 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, bezuschusst die DAK-Gesundheit die professionelle Zahnreinigung mit bis zu 60 EUR pro Kalenderjahr.
Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
Azubis erhalten einen Zuschuss von 40 EUR pro Jahr bei Wunschzahnärzten oder eine kostenlose PZR bei teilnehmenden Zahnärzten.
Die IKK classic übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 EUR - auch für Versicherte unter 18 Jahren.
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 EUR im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) bei einem Wunschzahnarzt.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 120,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net).
Bei Vertragszahnärzten gibt es für Azubis eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr.
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net können Versicherte der WMF BKK bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.
Azubis können für die prof. Zahnreinigung einmal jährlich 50 EUR pro Jahr aus ihrem Gesundheitsbudget nutzen.
Die mkk zahlt im Rahmen des Gesundheitskontos care+ einmal im Jahr einen Zuschuss von 30 Euro zur professionellen Zahnreinigung, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.).
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten für professionelle Zahnreinigung mit bis zu 25 EUR jährlich ab einem Alter von 16 Jahren.
Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle
Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr.
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Mit der richtigen Zahn-Zusatzversicherung wird die professionelle Zahnreinigung komplett übernommen. Die AOK Bayern bietet dafür in Kooperation mit der Allianz eine ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung an. Damit lassen sich die Kosten für Zahnersatz und Zahnpflegebehandlungen deutlich senken. Das ergibt zusammen mit den Zahn-Leistungen der AOK den optimalen Rundumschutz.
Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Bonusprogramme BONUS fit und Kinderbonus jeweils in Höhe von 30 Euro.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland jährlich einen Zuschuss von 50 Euro für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Im Rahmen des AOK Bonusprogramms, können Sie für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnvorsorge jeweils 500 Bonuspunkte erhalten. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können sogar mit punkten.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten professioneller Zahnreinigungen.
Ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung ist über das Gesundheitskonto im Rahmen des Bonusprogramms möglich.
Professionelle Zahnreinigung wird im Gesundheits-Bonus bonifiziert.
Die Versicherten der Bosch BKK unter 18 Jahre können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
PZR wird im Rahmen des Bonusprogramms der Continentale BKK anerkannt.
Die PZR für unter 18 jährige Versicherte wird im Rahmen des Bonusprogramms bezuschusst.
Unter 18-jährige Versicherte können 30 EUR über das Bonusmodell erhalten. Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Wer erfolgreich am TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen hat, kann sich die Rechnungen für die professionelle Zahnreinigung bis zur doppelten Höhe der Barprämie erstatten lassen.