professionelle ZahnreinigungEine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe. Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Besonders ältere Menschen sollten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Je nach Art und Umfang der Kostenübernahme wurden ein bis drei Sterne vergeben.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = ab 50 € Kostenübernahme für PZR 2 Sterne = ab 30 € Kostenübernahme für PZR, ab 50 € Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos oder volle Kostenübernahme mit Einschränkungen (nur Vertragszahnärzte) 1 Stern = unter 30 € Kostenübernahme für PZR oder unter 50 EUR Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos
Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max. 600 Euro pro Jahr).
Es besteht (ergänzende Inanspruchnahme ist möglich!) ein Versorgungsvertrag mit der Indento Managementgesellschaft mbH, welche u. a. die Erbringung einer zuzahlungsfreien Professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet.
Die BERGISCHE bezuschusst ergänzend zum Indento-Vertrag eine Rechnung pro Jahr bis zu 75 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 Euro Bezuschussung pro Behandlung.
Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 50,00 Euro pro Kalenderjahr.
Die professionelle Zahnreinigung wird zudem beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt.
Für alle Versicherten erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro. Ab 01.01.2025 wird dieser Zuschuss auf 60 Euro erhöht.
Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max. 80 Euro pro Jahr.
Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung.
Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d. h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 68 Euro je Kalenderjahr.
Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18. Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 60 Euro erstattet.
Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
Die Kunden der BKK VDN können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.
Zudem bezuschusst die BKK VDN die PZR in Höhe von 50 Euro (ab 16 Jahre). Dies erfolgt direkt bei Vorlage der Rechnung über das Bonusprogramm BoNickel, völlig unabhängig von weiteren Bonusmaßnahmen.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an. Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 Euro bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen.
Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf unserer Website.
Die IK bezuschusst bis zu 100 Euro für 1 professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt im Jahr und zusätzlich ist eine Erstattung von bis zu 150 Euro im Rahmen des IK-Bonusprogramms für 2 weitere PZR möglich.
Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte einmal jährlich bis maximal 50 EUR bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet durchführen lassen.
Einmal pro Kalenderjahr erhalten Versicherte der R+V BKK einen Zuschuss in Höhe von 50€ zur professionellen Zahnreinigung mit freier Zahnarztwahl. Außerdem gibt es für Kunden ab 18 Jahren jährlich zusätzlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net.
Einen Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung gibt es bei der SKD BKK in Höhe von 50 Euro jährlich - für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes!
Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr. Zusätzlich können weitere Kosten der professionellen Zahnreinigung über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) erstattet werden.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Versicherte ab 18 Jahren einmal pro Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 40 Euro für eine professionelle Zahnreinigung. Für Schwangere werden im Rahmen des Schwangerschaftskontos (max. 300 €) auch bis zu 100% erstattet.
Im Rahmen des AOK Bonusprogramms, können Sie für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnvorsorge jeweils 500 Bonuspunkte erhalten. Familienversicherte Angehörige unter 15 Jahren können sogar mit punkten.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR).
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr gibt es im Rahmen vom Gesundheitskonto „GesundheitExtra“. Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) ab dem 15. Lebensjahr an. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von max. 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst. Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 Euro prämiert werden.
1. Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an (Durchschnittliche Kosten 80 bis 120 Euro. Quelle: Verbraucherzentrale)
2. Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
3. Eine durchgeführte PZR wird im Bonusprogramm FitBonus+ mit 20 Euro zusätzlich bonifiziert.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 60 Euro für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne). Alternativ kann auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten. Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro.
Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Zahnärzten die am DAK DentNet teilnehmen, einmal im Kalenderjahr 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 Euro im Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung.
Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen.
Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 Euro jährlich.
Die IKK classic übernimmt für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung) eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max. 40 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
Versicherte ab 18 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit über einen bundesweiten Versorgungsvertrag einmal jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei einem am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt in Anspruch zu nehmen (DentNet).
Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Professionelle Zahnreinigung pro Jahr bei einer der teilnehmenden Praxen des Partnernetzwerks kostenlos.
Weiterhin können Versicherte 30 Euro über das Bonusmodell bei einem Wunschzahnarzt erhalten. Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 120,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200,00 Euro pro Kalenderjahr).
120 € beim Zahnarzt der Wahl über Gesundheitskonto (100%)
DentNet - Vertrag zur Erbringung von Zahnersatzleistungen und
Individualprophylaxe: Mit dem DentNet Vertrag können alle Versicherten ab 18 Jahren eine jährliche professionelle Zahnreinigung sowie Zahnersatz mit einer Garantie von fünf Jahren bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen erhalten. Grundlage hierfür ist ein Selektivvertrag nach § 140a SGB V.
Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten oder -zahnärztinnen. Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 250 EUR beim Zahnarzt oder Zahnärztin ihrer Wahl möglich. Dabei erfolgt eine Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr.
Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net). Für Schwangere werden sogar 2 PZR-Sitzungen während der Schwangerschaft übernommen.
Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 48,75 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max. 400 Euro je Kalenderjahr).
Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.
Die mkk zahlt im Rahmen des Gesundheitskontos care+ einmal im Jahr einen Zuschuss von 30 Euro zur professionellen Zahnreinigung, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.).
Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte. Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie.
Neu ab dem 01.01.2025: Die AOK übernimmt im Jahr je bis zu 50 € für zwei professionelle Zahnreinigungen ab 18 Jahre. Insgesamt ist so ein Zuschuss von bis zu 100 € möglich.
Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win“-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung.
Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets.
Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften. Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Versicherte haben die Möglichkeit durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie von bis zu 170 Euro zu erhalten, die unter anderem für individuelle Zusatzleistungen z. B. für die professionelle Zahnreinigung genutzt werden können.
Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene. Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen. Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker. Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt.
Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts
2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen
3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen
4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung.
Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird. Der Zuschuss für PZR liegt je nach Krankenkasse zwischen 25 und 75 Euro. bei einigen wenigen Kassen werden die Kosten vollständig übernommen.
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