Hauptregion der Seite anspringen
zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest

Meningokokken B-Impfung mit erweiterter Altersgrenze

Meningokokken
Meningokokken-Impfung
Der GKV-Leistungskatalog sieht eine Kostenübernahme für eine Meningokokken B-Impfung als empfohlene Vorsorge bei Säuglingen vor. Hierbei werden 3 Impfdosen im Alter von 2, 4 sowie 12 Monaten empfohlen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden. Einige Krankenkassen bieten erweiterte Altersbestimmungen für die Übernahme dieser Impfung im Rahmen einer Zusatzleistung an.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne = volle Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr oder 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne = anteilige Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern = anteilige Kostenübernahme, mit Einschränkungen (z. B. Impfungen ab 5 Jahre bis 1 Tag vor Vollendung des 18 Lebensjahres, nur regional, nur für bestimmte Risikogruppen), volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.


Testergebnisse sortieren nach:
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14814 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.