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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = volle Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr oder 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne = anteilige Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern = anteilige Kostenübernahme, mit Einschränkungen (z. B. Impfungen ab 5 Jahre bis 1 Tag vor Vollendung des 18 Lebensjahres, nur regional, nur für bestimmte Risikogruppen), volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.
Der GKV-Leistungskatalog sieht eine Kostenübernahme für eine Meningokokken B-Impfung als empfohlene Vorsorge bei Säuglingen vor. Hierbei werden 3 Impfdosen im Alter von 2, 4 sowie 12 Monaten empfohlen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden. Einige Krankenkassen bieten erweiterte Altersbestimmungen für die Übernahme dieser Impfung im Rahmen einer Zusatzleistung an.
Meningokokken B-Impfung mit erweiterter Altersgrenze
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = volle Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr oder 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne = anteilige Kostenübernahme und ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahr, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern = anteilige Kostenübernahme, mit Einschränkungen (z. B. Impfungen ab 5 Jahre bis 1 Tag vor Vollendung des 18 Lebensjahres, nur regional, nur für bestimmte Risikogruppen), volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.
Testergebnisse sortieren nach:
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Die AOK Bayern übernimmt als Zusatzleistung für Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahre 100% der Kosten für die Impfung gegen Meningokokken Serotyp B, inklusive bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes. Ab 18 Jahre erstattet die AOK Bayern darüber hinaus die Kosten im gleichen Umfang als Reiseimpfung für Risikogebiete.
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Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten der Meningokokken B-Impfung für alle Versicherten.
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Versicherte ab 5 Jahren können sich mit der Gesundheitskarte gegen Meningokokken B impfen lassen. Es ist eine Satzungsleistung der AOK Nordost.
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Die AOK PLUS übernimmt die vollen Kosten für die Meningokokken B-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt für ihre Versicherten die Meningokokken B-Impfung auch ab 5 Jahren.
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Versicherte haben im Rahmen unserer Satzung auch Anspruch auf Kostenübernahme der Meningokokken B-Impfung nach Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ein Tag vor dem 18. Geburtstag).
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Vollständige Kostenübernahme bis zum 18. Geburtstag
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Kostenübernahme für privat abgerechnete Impfungen in voller Höhe.
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Die BIG übernimmt die Kosten der Meningokokken B-Impfung für Versicherte bis 17 Jahre.
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Die BKK exklusiv übernimmt neben den gesetzlichen Schutzimpfungen weitere von der Stiko empfohlene Impfungen ohne Altersgrenze.
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Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für die Meningokokken B-Impfung für alle Altersgruppen.
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Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Meningokokken B-Schutzimpfung auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und unabhängig von einer Reise (pro Impfstoff maximal 500 Euro).
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Die Impfung wird ohne Altersgrenzen bezahlt. Die Vorlage der Rechnung mit Privatrezept genügt, dann werden der Impfstoff und die ärztliche Impfleistung zu 100% erstattet.
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Die BKK Herkules erstattet alle Impfungen zu 100%, für private vom Arzt oder der STIKO empfohlene Impfungen. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung.
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Die BKK Linde übernimmt 100% der Kosten für den Impfstoff und die Arztleistung ohne Altersbeschränkung.
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Die mkk übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der Meningokokken-B-Impfung ohne Altersgrenze.
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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Als Mehrleistungen übernimmt die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN die Kosten des Impfstoffes gegen Meningokokken-B ohne Altersgrenze
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Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die Meningokokkenimpfung zu 100 Prozent bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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Die energie-BKK übernimmt neben den gesetzlichen Schutzimpfungen weitere ärztlich empfohlene Impfungen gegen übertragbare Krankheiten in voller Höhe (100 % der Kosten). Es gibt keine Altersbegrenzungen.
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Die Schutzimpfung gegen Meningokokken B gibt es bei der HEK ohne Altersbegrenzung.
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Für Meningokokken B-Impfung übernimmt die IK die Kosten des Impfstoffes sowie die Arztleistung in voller Höhe. Die Leistung wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt, so dass die Versicherten hierfür nicht mehr in Vorleistung treten müssen. Dazu wurde mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein entsprechende Versorgungsverträge geschlossen. Der Impfstoff wird danach auf einem Kassenrezept verordnet, das der Versicherte in der Apotheke zu unseren Lasten einlösen kann. Auch die Arztleistung des Impfens wird direkt über die KV mit uns abgerechnet. In Regionen ohne Versorgungsvertrag mit der jeweiligen KV erfolgt die Verordnung des Impfstoffes weiterhin auf Privatrezept sowie die Arztabrechnung über eine Privatliquidation. Diese Kosten können dann in voller Höhe von der IK erstattet werden.
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Die Kosten für die Meningokokken B Impfung werden auch über die von der STIKO empfohlenen Altersgrenze vollständig übernommen.
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Die KKH übernimmt vollständig die Kosten einer Meningokokken B Impfung über den gesetzlichen Rahmen hinaus bis zum 18. Geburtstag.
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Die mhplus übernimmt ab dem Alter von 2 Monaten die Impfung gegen Meningokokken B. Versäumte Impfungen gegen Meningokokken B sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Zudem wird allen Kinder bis 2 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken C empfohlen. Diese Grundimmunisierung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Kosten für die Impfungen gegen Meningokokken B und C können in den meisten Bundesländern direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
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Meningokokken-B-Impfung für Kinder ab 5 Jahren und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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Für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ist es eine GKV-Leistung, danach wird die Impfung zu 100% übernommen (Satzungsleistung). Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr für alle Impfungen und Prophylaxe-Arzneimittel. Das ärztliche Impfhonorar wird in Höhe von maximal 50 Euro pro Kalenderjahr übernommen.
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Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten der Meningokokken B-Impfung für alle Versicherten bis zu einer Höhe von 300 Euro.
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Im Rahmen des Gesundheitsbudget erstattet die AOK NordWest die Impfungen gegen Miningokokken B 80 % (maximal 500 Euro p.a. im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets) erstattet.
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Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung und Nachholimpfung gegen Meningokokken B bei Babys und Kleinkindern. Darüber hinaus zahlt sie einen Zuschuss von maximal dreimal 100 Euro für die Meningokokken B-Impfung bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
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Versicherte der Heimat Krankenkasse erhalten einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Jahr für alle zusätzlichen ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen.
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Die R+V BKK erstattet die Meningokokken B-Impfung für alle Versicherten auch über die STIKO-Empfehlung hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und übernimmt 80 % der Kosten für den Impfstoff und maximal 14 EUR für die ärztliche Leistung.
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Die Meningokokken B-Impfung wird im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro erstattet - ohne Altersbegrenzung.
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Erstattungsregelung für Kinder ab dem 5. Geburtstag über das 250 EURO Vorteils-Paket
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Bei ärztlicher Empfehlung erstattet die BKK ProVita für alle Altersgruppen im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus diese Kosten mit bis zu 250 Euro im Jahr.
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Bei entsprechender medizinischen Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfstoff zu 100 %).
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Meningokokken B-Impfung wird ab dem Alter von 5 Jahren bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bezahlt.
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Liegt eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vor, erstattet die IKK gesund plus die Meningokokken B-Impfung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Bei älteren Kindern und Erwachsenen wird im Einzelfall erstattet, sofern zum Privatrezept auch eine medizinische Begründung vorliegt.
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Die Pronova BKK übernimmt die Kosten für eine Impfung gegen Meningokokken B auf ärztliche Empfehlung bei gesundheitlicher Gefährdung.
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