Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre
nicht verschreibungspflichtige ArzneimittelNicht rezeptpflichtige Medikamente, z.B. alternative Arzneimittel der Phythotherapie, Homöopathie oder Anthroposophischen Medizin können nur als Privatrezept (Grünes Rezept) verordnet werden und sind daher normalerweise nicht erstattungsfähig. Im Rahmen einer Zusatzleistung oder ein Gesundheitskonto ist eine begrenzte jährliche Kostenübernahme bei einigen Krankenkassen inzwischen möglich.
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3 Sterne - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden mit mehr als 100 EUR pro Jahr erstattet Oder: Erstattung möglich über Gesundheitskonto mit Gesamtbudget von mehr als 500 Euro 2 Sterne - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr erstattet Oder: Erstattung nur über Vertragsärzte / im Rahmen eines Gesundheitskontos ab einem Gesamtbudget von 300 Euro 1 Stern - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden unter 50 EUR pro Jahr erstattet Oder: im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro Gesamtbudget
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in Deutschland verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt bis zu 80% der Kosten, maximal 500€ p.a. für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtiger Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wenn deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
Die BAHN-BKK übernimmt 100 % der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige naturheilkundliche Medikamente bis zu insgesamt 150 Euro je Versicherten im Kalenderjahr. Dazu gehören Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie u. Anthroposophie werden in Höhe von 75 %, insgesamt max. 150 Euro kalenderjährlich übernommen, wenn diese durch einen Arzt verordnet (Privatrezept) wurden.
Mit bis zu 110 Euro/Jahr werden nicht verschreibungs- aber apothekenplichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie (Planzenheilkunde) und Anthroposophie bezuschusst, wenn der Arzt diese auf einem Privatrezept (blaues oder grünes Rezept) verordnet.
Die BKK Herkules beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie max. 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die bkk melitta hmr erstattet den Versicherten die Kosten für alternative Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie) zu 100 % - bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie zahlt die BKK VDN in Höhe von 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr.
Für Versicherte der BKK W&F erstreckt sich die Erstattung der Kosten für alternative Medizin auch auf nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneien beträgt maximal 130 Euro je Kalenderjahr.
Die BKK ZF & Partner erstattet Kosten für auf Privatrezept ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis 100 € im Kalenderjahr, je Versicherten.
Die BKK24 erstattet bis zu 100 Euro max. pro Person und Jahr der Kosten für die Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Homöopathie und Anthroposophie.
Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe max. bis zu einem Betrag von 100 Éuro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten, bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt in Höhe von 70 %, maximal 100 Euro jährlich für jedes dieser Arzneimittel, das bedeutet die HEK erstattet für Homöopathie, für Phytotherapie und für Anthroposophie jeweils diesen Betrag. Voraussetzungen dafür ist, dass die Arzneimittel apothekenpflichtig sind und vom Arzt auf Privatrezept oder grünem Rezept verordnet wurden und dass die Arzneimittel zu den besonderen Therapierichtungen der Homöopathie, der Phytotherapie oder Anthroposophie gehört.
Max. 100 Euro pro Kalenderjahr werden Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.
Die IKK gesund plus übernimmt nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn eine ärztliche Verordnung auf Privatrezept vorliegt (100 % bis 100 Euro).
Die SECURVITA Krankenkasse erstattet die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel der Naturheilverfahren aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt.
Volle Kostenerstattung gibt es für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Versicherten im Kalenderjahr.
Erstattung homöopathischer, phytotherapeutischer und antroposophischer Arzneimittel aus dem AOK Gesundheitskonto in Höhe von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500,- Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich jährlich mit insgesamt bis zu 75 Euro an den Kosten für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel (pro Jahr jeweils bis zu 25 Euro - erstattet werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages).
Verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie werden bezuschusst (bis zu 80 Euro pro Kalenderjahr).
Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet.
Kostenübernahme bis zu 100 Euro pro Jahr für apothekenpflichtige anthroposophische, homöopathische und phytotherapeutische Medikamente, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
(Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Die IKK classic übernimmt bis zu 50 Euro für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie sowie die Schüßler-Salze.
Die TUI BKK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet).
Kostenerstattung erfolgt für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophische Medizin (Erstattung maximal 200 Euro/Kalenderjahr, im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie) für alle Versicherten bis zu einem Betrag von 25 EUR pro Jahr, wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden.
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie) für alle Versicherten bis zu einem Betrag von 100 € pro Jahr, wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden (ab 01.01.2025).
Eine Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln ist insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr über das Gesundheitskonto möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel) einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch einen Arzt verordnet wurden, erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr (im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“). Der Gesamtanspruch von Audi BKK GesundheitExtra für Mitglieder ist im Kalenderjahr auf höchstens 200 Euro begrenzt.
Erstattung bis zu 240 Euro für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel wird über das Achtsamkeitsbudget gewährt. Voraussetzung ist, dass die Medikamente von einem Vertragsarzt oder einem Arzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie verordnet wurden.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet Ihnen als besondere Extraleistung die Kosten für alternative Arzneimittel in Höhe von bis zu 50 Euro jährlich im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets.
Die mkk erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos care+ nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthropsophie bis zu einem Maximalbetrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus mit bis zu 160 Euro im Jahr erstattet. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten max. 250 Euro pro Jahr.
Zu den Leistungen im Rahmen des Naturheilkontos gehören auch die durch den Leistungserbringer für notwendig erachteten Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie(insgesamt max. 80 % des Rechnungsbetrages, max. 150 Euro pro Jahr/ für Familien bis 300 Euro).
Die IKK Südwest erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.
Die mhplus beteiligt sich mit bis zu 30,00 Euro im Kalenderjahr an den Kosten von nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Die Mobil Krankenkasse erstattet 80% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 100 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max. 200 Euro pro Kalenderjahr).
Ein Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie ist möglich (der Zuschuss für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter und weitere Schwangerschaftsleistungen ist insgesamt im Kalenderjahr auf 50 EUR je Versicherten begrenzt).
- Kostenerstattung von bis zu 25 Euro für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie für Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn diese medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden
- Attraktive Zuschüsse für mehr als 50 Therapieformen der Naturheilkunde auch für Medikamente der Homöopathie über die sehr kostengünstige Zusatzversicherung "MehrNatur", die es exklusiv für VIACTIV Versicherte und Opel-Mitarbeitende gibt.
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordneten Arzneimittel mit Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium während der Schwangerschaft in Höhe von bis zu 500,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), werden für Schwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200€ bezuschusst.
Die BERGISCHE erstattet während der Schwangerschaft die Kosten für nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen ohne Altersbegrenzung.
Im Rahmen des Bonusprogramms werden von einem Arzt auf Privatrezept verordnete und über eine Apotheke bezogenen nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel übernommen. Lifestyle-Präparate (auch Mittel zur Potenzsteigerung) und Nahrungsergänzungsmittel können nicht übernommen werden.
Die BKK Werra-Meissner beteiligt sich an den Kosten Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie (insgesamt bis zu 100 EUR im Rahmen des Bonusmodells „Wohlfühl Plus“).
Rezeptfreie alternative Medikamente werden im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Naturarzneimittel eingesetzt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln, die man ohne Rezept in der Apotheke erhält. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden auch als OTC-Präparate („over the counter“ – „über die Ladentheke“) bezeichnet und sind trotzdem apothekenpflichtig. Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit, Grippe- und Erkältungsmittel sowie Medikamente für den Mund- und Rachenraum fallen in diese Kategorie.
Für Medikamente, die man ohne Rezept erhält, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Arzt ein solches Präparat verordnet hat. Weil nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel keiner Preisbindung unterliegen, lohnt sich für Kunden ein Preisvergleich zwischen den Präparaten der unterschiedlichen Hersteller. Günstige wirkstoffgleiche Generika sind deutlich kostengünstiger als patentgeschützte Marken-Medikamente.
In bestimmten Ausnahmefällen tragen einige Kassen die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung. Beispiele hierfür sind Medikamente für Jugendliche unter 18 Jahren, die unter einer Entwicklungsstörung leiden; Arzneimittel, die bei der Therapie einer schweren Erkrankung standardmäßig eingesetzt werden; oder solche mit Gingkoblatt-Extrakt zur Behandlung von Demenz.
Idealerweise sollten Frauen während ihrer Schwangerschaft gar keine Arzneimittel zu sich nehmen, da diese das Ungeborene negativ beeinflussen können. Doch natürlich gibt es Ausnahmen, in denen werdende Mütter nicht auf ein Medikament verzichten können, beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung. Zudem führt die Schwangerschaft bei vielen Frauen zum Mangel an bestimmten wichtigen Spurenelementen und Bausteinen wie Eisen(III), Vitamin B12, Folsäure und Calciumkarbonat.
Auch Arzneimittel der sanften Therapierichtungen Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophische Medizin eignen sich als schonendeAlternative während der Schwangerschaft.
Eeinige Krankenkassen erstatten im Rahmen einer Zusatzleistung anteilig oder vollständig die Kosten für apthekenpflichtige aber nicht rezeptpflichtige Medikamente, die den genannten Mängeln entgegenwirken sollen. Je nach Kasse ist es darüber hinaus möglich, sich die Kosten für apothekenpflichtige homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Medikamente erstatten zu lassen.
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