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Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente (z.B.Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin ) ab 18 Jahre

Krankenkassentest: nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nicht rezeptpflichtige Medikamente, z.B. alternative Arzneimittel der Phythotherapie, Homöopathie oder Anthroposophischen Medizin können nur als Privatrezept (Grünes Rezept) verordnet werden und sind daher normalerweise nicht erstattungsfähig. Im Rahmen einer Zusatzleistung oder ein Gesundheitskonto ist eine begrenzte jährliche Kostenübernahme bei einigen Krankenkassen inzwischen möglich.



Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden ab 100 EUR pro Jahr erstattet Oder: Erstattung möglich über Gesundheitskonto mit Gesamtbudget ab 500 Euro
2 Sterne - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden zwischen 50 EUR und 99 EUR pro Jahr erstattet Oder: Erstattung nur über Vertragsärzte / im Rahmen eines Gesundheitskontos ab einem Gesamtbudget von 300 Euro
1 Stern - rezeptfreie Medikamente besonderer Therapierichtungen für Erwachsene ab 18 Jahre werden unter 50 EUR pro Jahr erstattet Oder: im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro Gesamtbudget


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Rezeptfreie Medikamente

Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln, die man ohne Rezept in der Apotheke erhält. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden auch als OTC-Präparate („over the counter“ – „über die Ladentheke“) bezeichnet und sind trotzdem apothekenpflichtig. Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit, Grippe- und Erkältungsmittel sowie Medikamente für den Mund- und Rachenraum fallen in diese Kategorie.

Bezahlung von rezeptfreien Arzneimitteln

Für Medikamente, die man ohne Rezept erhält, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Arzt ein solches Präparat verordnet hat. Weil nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel keiner Preisbindung unterliegen, lohnt sich für Kunden ein Preisvergleich zwischen den Präparaten der unterschiedlichen Hersteller. Günstige wirkstoffgleiche Generika sind deutlich kostengünstiger als patentgeschützte Marken-Medikamente.

In bestimmten Ausnahmefällen tragen einige Kassen die Kosten im Rahmen einer Zusatzleistung. Beispiele hierfür sind Medikamente für Jugendliche unter 18 Jahren, die unter einer Entwicklungsstörung leiden; Arzneimittel, die bei der Therapie einer schweren Erkrankung standardmäßig eingesetzt werden; oder solche mit Gingkoblatt-Extrakt zur Behandlung von Demenz.

Rezeptfreie Medikamente für Schwangere

Idealerweise sollten Frauen während ihrer Schwangerschaft gar keine Arzneimittel zu sich nehmen, da diese das Ungeborene negativ beeinflussen können. Doch natürlich gibt es Ausnahmen, in denen werdende Mütter nicht auf ein Medikament verzichten können, beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung. Zudem führt die Schwangerschaft bei vielen Frauen zum Mangel an bestimmten wichtigen Spurenelementen und Bausteinen wie Eisen(III), Vitamin B12, Folsäure und Calciumkarbonat.

Auch Arzneimittel der sanften Therapierichtungen Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophische Medizin eignen sich als schonende Alternative während der Schwangerschaft. 

Eeinige Krankenkassen erstatten im Rahmen einer Zusatzleistung anteilig oder vollständig die Kosten für apthekenpflichtige aber nicht rezeptpflichtige Medikamente, die den genannten Mängeln entgegenwirken sollen. Je nach Kasse ist es darüber hinaus möglich, sich die Kosten für apothekenpflichtige homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Medikamente erstatten zu lassen.

 

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