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HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen

HPV-Impfung
HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
Der GKV-Leistungskatalog sieht eine Kostenübernahme für eine HPV-Impfung als empfohlene Vorsorge bei Mädchen zwischen 12-17 Jahren und bei Jungen zwischen 9 und 14 Jahren vor. Viele Krankenkassen bieten erweiterte Altersbestimmungen für die Übernahme dieser Impfung im Rahmen einer Zusatzleistung an.

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - volle Kostenübernahme bis zur Vollendung bis 25 Jahre ohne Einschränkungen
2 Sterne - anteilige Kostenübernahme bis 25 Jahre oder Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenübernahme über 17 in Ausnahmefällen (z.B. bei ärztlich begründete Empfehlung oder, wenn vor dem 18. Geburtstag mit der Impfserie begonnen wurde) oder nur für Mädchen oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
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Was ist HPV?

Das HP- oder humane Papillomvirus tritt häufig auf und befällt die Schleimhäute und die Haut. Es ist unter anderem die Ursache für Warzen, die an den Händen oder Füßen auftreten. Bislang sind mehr als HPV-Typen bekannt. Einige davon, beispielsweise die Warzen verursachenden, werden über Hautkontakt übertragen. Bei circa 30 Typen geschieht die Ansteckung allerdings nur durch Genitalkontakt. Je nach Risikograd werden hierbei zwei Gruppen unterschieden, und zwar diejenige, die Krebs auslösen kann, und diejenige, die für die Bildung von Genitalwarzen verantwortlich ist. Typen der ersten Gruppe können insbesondere Gebärmutterhalskrebs verursachen.

Was bewirkt eine Impfung gegen HPV?

Geimpft wird gegen HPV 16 und HPV 18. Diese Typen treten bei einem Großteil der Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs auf. Mädchen beziehungsweise junge Frauen sollten die Impfung möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erhalten, da sie nur vorbeugend wirkt – wer sich durch Genitalkontakt bereits angesteckt hat, kann die Infektion durch das Impfen nicht beseitigen. Allerdings deuten Untersuchungen darauf hin, dass eine Impfung in solchen Fällen bis zu einem gewissen Grad vor einer Infektion mit anderen HPV-Typen schützen kann.

Die Impfung kann keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten, denn auch andere HPV-Typen können Gebärmutterhalskrebs verursachen. Allerdings kann das Risiko von Zellveränderungen am Gebärmutterhals, die Krebs hervorrufen können, deutlich gesenkt werden. Zwischen einer Infektion mit HPV und der Bildung von Gebärmutterhalskrebs vergehen meistens viele Jahre, weshalb die Beurteilung der Impfwirksamkeit bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Die Impfungwirksamkeit beträgt circa sieben Jahre wirken. Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, konnte ebenfalls bisher nicht geklärt werden.

HPV-Impfung von Jungen und Männern

Zwar besteht für Männer nicht die Gefahr einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs, doch können auch sie sich mit genital übertragbaren HPV-Viren anstecken und diese  auch übertragen. Während für Frauen in jüngeren Jahren ein höheres Infektionsrisiko besteht, zeigen sich bei Männern keine Präferenzen für ein bestimmtes Alter.

Häufig wird HPV in Anal- und manchmal auch in Peniskarzinomen festgestellt. Außerdem besteht auch für Männer das Risiko einer Erkrankung mit Genitalwarzen. Aus diesem Grund können sich Männer und Jungen ab dem 9. Lebensjahr gegen HPV impfen lassen. Zugelassen ist hierfür der Vierfachwirkstoff Gardasil, der neben Cervarix auch bei der Impfung von Frauen eingesetzt wird. Die HPV-Impfung für Jungen wird zwar in einer deutschen Leitlinie des STIKO seit kurzem empfohlen, zurzeit müssen die Krankenkassen diese aber nicht zahlen.  

Altersgrenzen für die HPV-Impfung

Eine Übernahme der Kosten für die HPV-Impfung gewähren die gesetzlichen Krankenkassen bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Es gibt allerdings viele Kassen, welche auch darüber hinaus für die Kosten der Impfung aufkommen, einige zahlen beispielsweise bis zum 26. Lebensjahr. Manche Kassen übernehmen außer dem die Kosten für die HPV-Impfung von Jungen.

 

 

 

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