HPV-Impfung mit erweiterten Altersgrenzen
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme bis zur Vollendung bis 25 Jahre ohne Einschränkungen
2 Sterne - anteilige Kostenübernahme bis 25 Jahre oder Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenübernahme über 17 in Ausnahmefällen (z.B. bei ärztlich begründete Empfehlung oder, wenn vor dem 18. Geburtstag mit der Impfserie begonnen wurde) oder nur für Mädchen oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
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Die AOK BW übernimmt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen ohne Altersgrenze, also auch nach dem 18. Lebensjahr.
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Die AOK Bayern übernimmt als Zusatzleistung 100% der Kosten für die HPV-Impfung inklusive bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes für alle Geschlechter mit einer erweiterten Altersgrenze bis zu 25 Jahren. Zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr werden die Kosten zu 100% übernommen.
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Die Kosten der HPV-Impfungen für Mädchen und Jungen werden von der AOK Bremen/Bremerhaven ohne Altersbegrenzung übernommen.
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Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Impfungen gegen Humane Papilloma-Viren (HPV) - Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und Jungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
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Über das gesetzliche Maß hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die vollständigen Kosten für die Schutzimpfungen gegen HPV (auch über 18 Jahre).
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Vollständige Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag - für Jungen und Mädchen.
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Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt die Kosten der HPV-Impfung für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren. Die Kosten werden zu 100 % ohne Einschränkungen übernommen.
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Kostenübernahme erfolgt bei der Bertelsmann BKK für alle Versicherten bis 26 Jahren.
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Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird für weibliche und männliche Versicherte ohne Altersbegrenzung bezahlt.
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Die Kostenerstattung erfolgt für weibliche und männliche Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie darüber hinaus nach einer operativen Therapie bei Gebärmutterhalskrebs oder einer Vorstufe davon.
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Die BKK exklusiv erstattet die Kosten der Impfung für Frauen und Männer bis 26 Jahre.
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Gebärmutterhalskrebsimpfung wird auch über die gesetzliche Altersgrenze hinweg voll übernommen. Die Kostenübernahme gilt für weibliche und männliche Versicherte gleichermaßen. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.
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HPV-Impfung wird ohne Altersgrenzen für Jungen und Mädchen bezahlt. Die Vorlage der Rechnung mit Privatrezept genügt, dann werden der Impfstoff und die ärztliche Impfleistung zu 100% erstattet.
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Bei ärztlicher Empfehlung erfolgt eine Kostenübernahme von 100% ohne Altersgrenze. Zudem wird das HPV-Screening über das Bonusprogramm mit 10 EUR prämiert.
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Die BKK Linde übernimmt die Kosten für junge Frauen und Männer bis 25 Jahren zu 100 %.
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Die mkk übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der HPV-Impfung. Wenn der Arzt es empfiehlt und Patient bzw. Erziehungsberechtigte zustimmen, bezahlt die mkk Impfstoff und Impfleistung ganz unabhängig von Altersgrenzen für Jungen und Mädchen.
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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HPV-Impfung ist bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich sowie nach einer operativen Therapie bei Gebärmutterhalskrebs oder einer Vorstufe davon, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.
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Die BKK Technoform übernimmt die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt).
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Die BKK VDN übernimmt die HPV-Impfung bis 26 Jahre.
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Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen, sowie junge Frauen und Männer im Alter von 9 bis 26 Jahren.
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HPV Impfung Kostenübernahme bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, Impfstoff volle Kostenübernahme - ärztliche Leistungen 1-facher Satz GOÄ
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Die BKK ZF & Partner erstattet 100 % der Kosten ohne Altersbegrenzung.
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Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung für alle Versicherten über den gesetzlichen Rahmen hinaus als Mehrleistung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
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Kostenübernahme der HPV-Impfung für Frauen und Männer erfolgt in voller Höhe und ohne Zuzahlungen. Es gibt keine Altersbegrenzung.
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HPV-Impfung gibt es bei der HEK für Frauen und Männer (ohne Altersbegrenzung).
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HPV-Impfung wird für Versicherte zwischen 18 und 26 Jahren bezahlt.
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Die IKK BB übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung bis zum vollendeten 28. Lebensjahr.
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Die IKK classic übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung für alle Versicherten ohne Altersbeschränkung.
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Junge Männer und Frauen können sich auch ab 18 Jahren impfen lassen. Die IKK gesund plus übernimmt im Rahmen ihrer Leistungen die Kostenerstattung für einen Impfstoff für junge Männer ab 18 Jahren. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Privatrezeptes und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Weiterhin besteht die Immunisierung aus insgesamt drei Impfungen und muss bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgt sein. Junge Frauen ab 18 Jahren können sich ebenfalls impfen lassen. Hierbei muss jedoch je nach Alter der Impfstoff unterschieden werden. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist auch hier das Vorliegen eines Privatrezeptes und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Weiterhin besteht die Immunisierung aus insgesamt drei Impfungen.
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Die KKH übernimmt die Impfkosten für junge Frauen und Männer bis zum 27. Geburtstag.
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Die mhplus übernimmt die Kosten der HPV Impfung für 18-26jährige (geschlechtsunabhängig) über den gesetzlichen Rahmen hinaus, mit ärztlicher Verordnung.
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Kostenübernahme der HPV-Impfung ohne Altersgrenze.
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Die HPV-Impfung erstattet die Pronova BKK für alle Versicherte ohne Altersbegrenzung.
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Die SBK erstattet die Kosten für die HPV-Impfung für Frauen und Männer (von 18-26 J.).
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HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Satzungsleistung übernommen.
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Kostenübernahme erfolgt bei der SKD BKK für Jungen und Mädchen bis zum Alter von 25 Jahren.
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Die TK erstattet die Kosten der Impfung für Frauen und Männer bis 26 Jahre.
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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Die WMF BKK erstattet die Kosten der Impfung für Frauen und Männer bis 26 Jahren. Bei medizinischer Notwendigkeit, werden die Kosten auch über dem 26. Lebensjahr erstattet, da die WMF BKK grundsätzlich jede Kosten eines Impfstoff zu 100% erstattet.
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Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten der HPV-Impfung für alle Versicherten bis 26 Jahre bis zu einer Höhe von 300 Euro.
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Als Mehrleistung erstattet die AOK NordWest bei Frauen und Männern ab 18 Jahren 80 % der Kosten der HPV Impfungen im Rahmen des 500-EUR-Gesundheitsbudgets.
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Eine Impfung gegen HPV wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Höhe von max. 250 EUR übernommen.
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Auch für junge Frauen und Männer, die älter als 17 Jahre sind, erstattet die BKK PFAFF 100 % der Impfstoffkosten sowie bis zu 15 Euro pro Impfung für die ärztlichen Leistungen.
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Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen. (Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
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Die Debeka BKK erstattet die Kosten der Impfung für Frauen und Männer über die gesetzlichen Altersgrenzen hinaus bis 26 Jahre. Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80 % der Kosten, zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen.
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Versicherte der Heimat Krankenkasse erhalten einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Jahr für alle zusätzlichen ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen.
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Die novitas bkk übernimmt die Kosten im Rahmen des Impfbudgets von 200 Euro für die Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) über den geregelten und empfohlenen Anspruch auch für Frauen und Männer vom 18. bis 26. Lebensjahr. Darüber hinaus können bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr für die Impfung genutzt werden.
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Impfungen können im Rahmen des Gesundheitskontos mit 200,- EUR pro Jahr altersunabhängig genutzt werden.
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Bei begonnener Immunisierung vor dem 18.Geburtstag kann die Immunisierung bis zum 19. Geburtstag beendet werden.
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HPV-Impfung sowohl für Mädchen als auch für Jungen bis 17 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen bis 26 Jahre.
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HPV-Impfung können alle Mädchen bzw. jungen Frauen sowie Jungen bzw. junge Männer im Alter von 9 bis 19 Jahren in Anspruch nehmen.
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Bis zum 26. Lebensjahr wird Mädchen die Gebärmutterhalskrebsimpfung in voller Höhe bezahlt.
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Die HPV-Impfung wird im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro erstattet - ohne Altersbegrenzung.
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HPV-Impfung wird ab 18 Jahre im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Paket übernommen.
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Bei ärztlicher Empfehlung erstattet die BKK ProVita für alle Altersgruppen im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus diese Kosten mit bis zu 250 Euro im Jahr.
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Die Kosten der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen werden bis zum 25. Lebensjahr übernommen.
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Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt als Mehrleistung für weibliche Versicherte bis 26 die Kosten. Für männliche Versicherte ist eine Erstattung zwischen 9 und 14 (Nachholimpfung bis 17) möglich.
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Bei entsprechender medizinischen Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfstoff zu 100 %).
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Die IKK Südwest erstattet die Impfung gegen humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs) für Frauen ohne Altersbegrenzung in voller Höhe. Zusätzlich trägt sie die Kosten für die HPV-Schutzimpfung auch für Jungen und Männer. Das empfohlene Impfalter liegt zwischen 9 und 14 Jahren.
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Für die selbstgezahlte ärztlich empfohlene HPV-Impfung erfolgt die Übernahme der Kosten für den Impfstoff in Höhe von 50% sowie für die Behandlungskosten bis max. 14 EUR ohne Altersbegrenzung.
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Nach ärztlicher Vorlage wird die Gebärmutterhalskrebsimpfung für männliche und weibliche Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren übernommen.
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Bei vorliegenden Verträgen ist die Kostenübernahme von 9 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich. Auch für Jungen im Alter von 9 zum 17. Lebensjahr.
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Die Kostenübernahme der HPV-Impfung bei Frauen über 18 Jahre ist nach einer Prüfung möglich.
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Was ist HPV?
Das HP- oder humane Papillomvirus tritt häufig auf und befällt die Schleimhäute und die Haut. Es ist unter anderem die Ursache für Warzen, die an den Händen oder Füßen auftreten. Bislang sind mehr als HPV-Typen bekannt. Einige davon, beispielsweise die Warzen verursachenden, werden über Hautkontakt übertragen. Bei circa 30 Typen geschieht die Ansteckung allerdings nur durch Genitalkontakt. Je nach Risikograd werden hierbei zwei Gruppen unterschieden, und zwar diejenige, die Krebs auslösen kann, und diejenige, die für die Bildung von Genitalwarzen verantwortlich ist. Typen der ersten Gruppe können insbesondere Gebärmutterhalskrebs verursachen.
Was bewirkt eine Impfung gegen HPV?
Geimpft wird gegen HPV 16 und HPV 18. Diese Typen treten bei einem Großteil der Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs auf. Mädchen beziehungsweise junge Frauen sollten die Impfung möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erhalten, da sie nur vorbeugend wirkt – wer sich durch Genitalkontakt bereits angesteckt hat, kann die Infektion durch das Impfen nicht beseitigen. Allerdings deuten Untersuchungen darauf hin, dass eine Impfung in solchen Fällen bis zu einem gewissen Grad vor einer Infektion mit anderen HPV-Typen schützen kann.
Die Impfung kann keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten, denn auch andere HPV-Typen können Gebärmutterhalskrebs verursachen. Allerdings kann das Risiko von Zellveränderungen am Gebärmutterhals, die Krebs hervorrufen können, deutlich gesenkt werden. Zwischen einer Infektion mit HPV und der Bildung von Gebärmutterhalskrebs vergehen meistens viele Jahre, weshalb die Beurteilung der Impfwirksamkeit bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Die Impfungwirksamkeit beträgt circa sieben Jahre wirken. Ob und wann eine Auffrischung nötig ist, konnte ebenfalls bisher nicht geklärt werden.
HPV-Impfung von Jungen und Männern
Zwar besteht für Männer nicht die Gefahr einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs, doch können auch sie sich mit genital übertragbaren HPV-Viren anstecken und diese auch übertragen. Während für Frauen in jüngeren Jahren ein höheres Infektionsrisiko besteht, zeigen sich bei Männern keine Präferenzen für ein bestimmtes Alter.
Häufig wird HPV in Anal- und manchmal auch in Peniskarzinomen festgestellt. Außerdem besteht auch für Männer das Risiko einer Erkrankung mit Genitalwarzen. Aus diesem Grund können sich Männer und Jungen ab dem 9. Lebensjahr gegen HPV impfen lassen. Zugelassen ist hierfür der Vierfachwirkstoff Gardasil, der neben Cervarix auch bei der Impfung von Frauen eingesetzt wird. Die HPV-Impfung für Jungen wird zwar in einer deutschen Leitlinie des STIKO seit kurzem empfohlen, zurzeit müssen die Krankenkassen diese aber nicht zahlen.
Altersgrenzen für die HPV-Impfung
Eine Übernahme der Kosten für die HPV-Impfung gewähren die gesetzlichen Krankenkassen bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Es gibt allerdings viele Kassen, welche auch darüber hinaus für die Kosten der Impfung aufkommen, einige zahlen beispielsweise bis zum 26. Lebensjahr. Manche Kassen übernehmen außer dem die Kosten für die HPV-Impfung von Jungen.