Behandlungen mit Homöopathie
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 300 Euro Kostenübernahme oder 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - anteilige Kostenübernahme, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern - Kostenübernahme nur in ganz bestimmten Kliniken, nicht in allen Bundesländern, bei ganz bestimmten Therapien, nach 24 Monaten Ruhejahr oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.
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Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt bei homöopathisch tätigen Ärzten.
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Versicherte der Audi BKK können sich bei niedergelassenen homöopathisch tätigen Ärzten, die am bestehenden Vertrag der Audi BKK teilnehmen, behandeln lassen. Zur homöopathischen Versorgung zählen: Erst-/Folgeanamnese und Analyse sowie die Auswahl von homöopathischen Mitteln.
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Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung erfolgt im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages bei teilnehmenden Vertragsärzten. Zusätzlich übernimmt die BAHN-BKK die Kosten der homöopathischen Behandlung in bundesweit zugelassenen Akut-Kliniken.
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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Selektivvertrages übernommen. Der Vertrag ist mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen.
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Kunden der BERGISCHEN KRANKENKASSE können sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch / naturheilkundlich behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehört neben der Anamnese, einer Analyse sowie der Behandlungsplanung die homöopathischen Folgebehandlungen in Höhe von maximal 685,42 EUR pro Kalenderjahr. Die Abrechnung erfolgt in voller Höhe über die BERGISCHE KRANKENKASSE.
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Kosten einer homöopathischen Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese werden bei Behandlung durch Ärzte übernommen, die dem IGV-Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V beigetreten sind.
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Im Rahmen eines integrierten Versorgungsvertrages können die Versicherten der BIG homöopathische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Behandlung wird durch teilnehmende Ärzte durchgeführt und über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
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Die BKK Akzo Nobel Bayern hat einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem ,,Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V." geschlossen. Für die homöopathische Behandlung bei einem zugelassenden Arzt übernimmt sie somit die Kosten. Sie werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung ,,Homöopathie" in Anspruch genommen werden.
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Mit der Versichertenkarte kann man sich bei allen entsprechend qualifizierten Ärzten umfassend homöopathisch behandeln lassen. Zum Leistungsumfang gehören die Erstanamnese und Folgeanamnesen, die homöopathische Analyse und Beratung, sowie die Repertorisation.
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Kostenübernahme erfolgt für homöopathische Behandlungen in vertraglichem Umfang bei Vertragsärzten mit entsprechender Qualifikation.
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Versicherte der BKK exklusiv erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen oder Inhaber des Homöopathie Diploms des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung als Kassenleistung:Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl und homöopathische Analyse und Beratung.
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Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten der homöopathischen Behandlung bei Ärzten, die dem IGV-Vertrag des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte beigetreten sind. Dazu gehören die Erst- und Folgeanamnese, homöopathische Analyse, Repertorisation und Beratung. Zusätzlich beraten und unterstützen teilnehmende Apotheken die Versicherten durch homöopathisch geschultes Personal.
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Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern. Kostenübernahme bei Vertragsärzten
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Bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) kann die homöopathische Behandlung kostenfrei in Anspruch genommen werden.
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Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt bundesweit die Kosten für eine homöopathische Versorgung bei zugelassenen Ärzten. Die Leistung wird nur im Rahmen des BKK Vertrages zur Homöopathie erbracht. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der BKK GS. Der Arzt bzw. die Ärztin muss am Vertrag teilnehmen und folgende Voraussetzungen erfüllen: Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
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Versicherte der BKK Herkules können homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten in Anspruch nehmen: einfach, unbürokratisch und ohne Zuzahlung. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu dem Vertrag gegenüber der KBV erklärt hat.
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Homöopathische Behandlungen werden im Rahmen eines Vertrages übernommen und sind mit keinen weiteren Zuzahlungen verbunden ist.
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"Die mkk bietet ihren Versicherten im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages bundesweit die homöopathische Behandlung auf Chipkarte bei derzeit rund 750 niedergelassenen Ärzten an."
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Im Rahmen des Homöopathievertrags werden die Arztkosten direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
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Auf Vorlage der Versichertenkarte und ohne Zuzahlungen erhält man die homöopathische Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse, Arzneiauswahl und die homöopathische Beratung.
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Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).
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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK Public mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der teilnehmenden Versicherten.
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Die BKK SBH nimmt am Homöopathievertrag des Deutschen Zentralvereins homöopathsicher Ärzte teil. Bezahlt werden Erstanamnese und Folgeanamnese.
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Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnesen wird bei den am Vertrag teilnehmenden Ärzten bezahlt.
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Im Rahmen integrierter Versorgungsverträge, welche die BKK Technoform abgeschlossen hat, ist eine Versorgung möglich.
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Homöopathische Behandlung kann bei allen qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehört die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und Beratung sowie die Repertorisation. Zusätzlich sind Leistungen der Apotheker enthalten (Information und Beratung der Versicherten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel - insbesondere über die Art der Anwendung, Dosierung, Dauer, Maßnahmen bei Erstverschlechterung etc.). Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
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Erweiterte Kostenübernahme erfolgt bei bestimmten Ärzten im ganzen Bundesgebiet nach einem Sondervertrag ohne Kostenvorleistung.
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Man kann mit der Versichertenkarte niedergelassene Ärzte in Anspruch nehmen, die homöopathische (Vertrags-)Leistungen erbringen dürfen.
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Es erfolgt eine volle Kostenübernahme der Behandlung bei teilnehmenden Vertragsärzten.
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Klassische Homöopathie: bis 100 % Kostenübernahme für Beratung und Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und Apotheken. Die BKK ZF & Partner übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für ihre Versicherten.
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Versicherte der BKK24 können sich bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten kostenlos homöopathisch behandeln lassen, wenn diese dem Vertrag angeschlossen sind.
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Die Continentale BKK übernimmt die Behandlungskosten für die Erst- und Folgeanamnesen, wenn der Arzt eine spezielle Zusatzausbildung Homöopathie absolviert hat und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte angehört.
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Volle Kostenübernahme der homöopathischen Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung erfolgt, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied sind und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK über die Versichertenkarte. Es sind keine Kosten zu verauslagen.
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Die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, die Auswahl des geeigneten homöopathischen Mittels sowie die Beratung bei qualifizierten Ärzten können von uns übernommen werden.
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Bei allen am Selektivvertrag teilnehmenden Leistungserbringern werden die Kosten für homöopathische Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und homöopathische Kurzbehandlung und Analyse über die HEK-Gesundheitskarte abgerechnet. Die HEK hat kein Ruhejahr, die Leistung kann laufend in Anspruch genommen werden.
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Die hkk übernimmt die Kosten einer homöopathischen Behandlung bei zugelassenen Ärzten, die über die Zusatzqualifikation Homöopathie-Diplom des DZVhÄ (Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte) verfügen und an dem speziell geschlossenen hkk-Versorgungsvertrag teilnehmen.
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IKK-Versicherte können - ganz einfach auf KV-Karte - therapeutische Leistungen zur Homöopathie bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen.
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Die Kosten für die Erst- und Folgeanamnese, die Auswahl des geeigneten homöopathischen Mittels sowie die Beratung bei qualifizierten Ärzten wird bezahlt. Vor Beginn der Behandlung müssen Sie beim einem homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und Einverständniserklärung unterzeichnen. Die Liste, welche Ärzte dazu gehören, findet man auf der WEB-Seite der IKK classic.
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Kostenübernahme erfolgt, wenn die Behandlung bei einem der über 1.400 teilnehmenden Ärzte mit Homöopathie-Diplom durchgeführt wird.
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Kostenübernahme von Homöopathieleistungen erfolgt als bundesweite mhplus Vertragsleistung bei homöopathisch tätigen Ärzten direkt über die mhplus-Gesundheitskarte.
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Im Rahmen eines bundesweiten Vertrags bietet die Mobil Krankenkasse als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin als Zusatzleistung kostenlos homöopathische Behandlungen bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen dürfen, an. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen dem teilnehmenden Arzt und der Mobil Krankenkasse abgerechnet.
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Versicherte können bei entsprechend qualifizierten Ärzten und Ärztinnen homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür genügt die Vorlage der Versichertenkarte ohne Zahlungen und bürokratischen Aufwand.
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Die Pronova BKK übernimmt über einen Selektivvertrag die Kosten der homöopathen Erst- und Folgeanamnese und für eine Analyse. Kostenübernahme bei zugelassenen Ärzten
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Die R+V BKK übernimmt im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen homöopathische ärztliche Leistungen für Ihre Versicherten.
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Die SBK trägt die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärzten. Nicht erstattet werden Behandlungen bei Heilpraktikern und homöopathische Medikamente.
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Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten für Erst- und Folgeanamnesen, wenn der behandelnde Arzt dem Homöopathievertrag der SECURVITA Krankenkasse bereits beigetreten ist.
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Versicherte der SKD BKK können im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages homöopathische Behandlungen auf Chipkarte bei zugelassenen Ärzten (mit Zusatzqualifikation Homöopathie) in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme umfasst die Erst- und Folgeanamnese, die Analyse und die Auswahl der homöopathischen Mittel (nicht aber die Mittel selbst). Behandlungen bei Heilpraktikern werden nicht erstattet.
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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die TUI BKK mit dem Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.
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Versicherte können beim entsprechend qualifizierten Arzt, welcher dem Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein der homöopathischen Ärzte e.V. beigetreten ist, homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen - einfach gegen Vorlage der Versichertenkarte, ohne Zuzahlung und bürokratischen Aufwand.
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Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten von homöopathischen ärztlichen Behandlungen in Höhe von 80 %.
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Die AOK Niedersachsen trägt im Rahmen eines Gesundheitskontos die Kosten für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, wenn diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen).
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Durch zugelassene Kassenärzte mit Zusatzausbildung werden homöopathische Behandlungen bezahlt. Eine Erstattung erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von 80% der Kosten, maximal 500 Euro p.a.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt jährlich bis zu 75 Euro für homöopathische Behandlungen. Erstattet werden jeweils bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.
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Für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie werden die Koten erstattet: Erstanamnese, Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl und Folgeanamnese und Beratung. Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden. Die IKK übernimmt je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
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Eine Erstattung der ärztlichen Behandlung und der homöopathischen Arzneimittel ist über das Gesundheitskonto bis zu einer Höhe von 150 Euro kalenderjährlich möglich.
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Es besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die AOK. Vertragsärzte können homöopathische Leistungen abrechnen, die auch eine vertragsärztliche Leistung darstellen.
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Die Versicherten der Bosch BKK können einen zugelassenen Arzt mit der Zusatzausbildung Homöopathie aufsuchen. Die BKK übernimmt die Anamnesekosten (Erstanamnese 80 Euro, bei Kindern bis 14 Jahre: 32 Euro, Folgeanamnese 31 Euro).
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Volle Kostenübernahme per Versichertenkarte bei allen Ärzten mit Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) oder vergleichbarer anerkannter Qualifikation. Nach 24 Monaten folgt ein Ruhejahr, danach erneuter Anspruch auf die homöopathischen Leistungen in voller Höhe.
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Kostenübernahme bei teilnehmenden Vertragsärzten in Baden-Württemberg.
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In Baden-Württemberg wird Homöopathie übernommen (Vertrag über die Kassenärztliche Vereinigung).
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Die Kosten für homöopathische Behandlungen (nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis) durch Ärzte sowie Heilpraktiker können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu 400 Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
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Homöopathische Behandlungen gehören zu den ausgewählten Gesundheitsleistungen, die über das Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst werden (max. 80 %).
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Die Homöopathie wird im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt. Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z. B. die Homöopathie eingesetzt werden.
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Was ist Homöopathie?
Homöopathie ist eine über 200 Jahre alte Behandlungsmethode der Alternativmedizin, die nach dem Prinzip arbeitet, ein Leiden mit einem ähnlichen Leiden zu bekämpfen. Das gegensätzliche Prinzip (Allopathie) ist der Hauptansatz von Medikation in der westlichen Schulmedizin.
Wie in der herkömmlichen Medizin kommen in der Homöopathie Arzneimittel in Form von Globuli oder Tropfen zum Einsatz. Die Zusammensetzung der etwa 2.500 verschiedenen homöopathischen Präparate basiert auf einem anderen Ansatz: Die darin enthaltenen Stoffe lösen bei gesunden Menschen bestimmte Symptome aus. Für die Behandlung wird genau dasjenige Mittel ausgewählt, welches die Symptome verursacht, die denjenigen des Patienten am nächsten kommen. Weiterhin charakteristisch für Homöopathika ist das Herstellungsprinzip, wonach Essenzen in verschiedenen Verdünnungen "potenziert" werden. Neben der Angabe des Heilstoffes ist auf einem homöpathischen Arzneimittel immer auch eine Angabe zur Potenz zu finden: Bei einem Wespen- oder Bienenstich wird also beispielsweise Apis als hoch verdünntes Gift der Honigbiene verabreicht.
Ablauf einer homöopathischen Behandlung
Liegt ein akutes medizinisches Problem vor, wird der Patient für die Wahl des passenden homöopathischen Mittels kurz vom behandelnden Therapeuten dazu befragt. Bei anderen, beispielsweise chronischen Leiden befasst sich der Therapeut im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs (Erstanamnese) mit den Beschwerden des Patienten. Hierbei spielt nicht nur das Leiden des Patienten eine Rolle, sondern auch sein Wesen. Daher sind zum Beispiel Fragen nach typischen Verhaltensmustern und Gemütszuständen üblich. Die homöopathische Erstanamnese dauert bei Kindern bis 12 Jahren mindestens 40 Minuten, bei Jugendlichen und Erwachsenen mindestens 60 Minuten.
Nachdem sich der Homöopath ein umfassendes Bild von seinem Patienten und dessen Problemen gemacht hat, nimmt er im Regelfall drei bis vier Präparate in die engere Auswahl. Nach dem erneuten Abfragen der Symptome legt sich der Therapeut (homöopathischer Arzt oder Heilpraktiker) schließlich fest. Wie in der herkömmlichen Medizin überwacht der Therapeut den Verlauf des Heilungsprozesses und passt die Therapie im weiteren Verlauf gegebenenfalls an.
Homöopathische Präparate
Die Verdünnung der Homöopathischen Präparate erfolgt nach einer bestimmter Methode. Hierbei spricht man vom Potenzieren. Je nach Wirkstoff wird mit einer bestimmten Potenz verdünnt. „D“ steht für eine Zehnerpotenz, „C“ für eine Hunderterpotenz. Wenn der Stoff also eine D40 erhält, wurde er vierzigmal um das Zehnfache verdünnt. In der Homöopathie geht man davon aus, dass der heilende Effekt mit zunehmender Verdünnung (Potenzierung) ansteigt. Die Präparate werden in Form von Tabletten, Globuli (kleine Kügelchen) oder Tropfen eingenommen. Beinahe alle homöopathischen Mittel dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden, sind also apothekenpflichtig.
Homöopathische Behandlung als Zusatzleistung der Krankenkassen
Viele Krankenkassen übernehmen Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung. Ausgeschlossen sind allerdings Behandlungen beim Heilpraktiker. Wer als gesetzlich Versicherter Homöopathieleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss dafür einen Arzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie aufsuchen. Eine Liste alle homöopathischen Ärzte mit Suchfunktion gibt es auf der Website des Verbandes homöopathischer Ärzte (DZVHAE).