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Hebammen-Rufbereitschaft

Krankenkassentest: Hebammen-Rufbereitschaft
Hebammen-Rufbereitschaft
Freiberuflich arbeitende Hebammen bieten im Rahmen ihrer Betreuung in den letzten Wochen vor der Entbindung eine 24h-Rufbereitschaft an. Diese auch psychologisch sehr wichtige Leistung kostet mehrere hundert Euro und gehört nicht zum Katalog der Krankenkassen. Einige Kassen übernehmen die Kosten in unterschiedlicher Höhe im Rahmen einer Zusatzleistung.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mindestens mehr als 250 EUR für Hebammen-Rufbereitschaft bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mehr als 200 - 250 EUR oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern - Kostenübernahme bis 200 EUR, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.

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Was versteht man unter der Hebammen-Rufbereitschaft?

In der Zeit der Rufbereitschaft, die zur Hebammenhilfe gehört, sind die betreuenden Hebammen rund um die Uhr für die Schwangere erreichbar. Das betrifft auch Wochenenden und Feiertage. Ziel ist es, im richtigen Moment (Einsetzen der Wehen, Blasensprung) vor Ort zu sein und die werdende Mutter bei der Geburt zu unterstützen. Die Schwangere kann sich dank der Rufbereitschaft sicher sein, dass ihre Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft jederzeit für sie da ist, sobald sich Anzeichen für die Geburt bemerkbar machen. Diese Sicherheit hat in den letzten Wochen eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung.

Wann kann die Rufbereitschaft in Anspruch genommen werden?

Die Rufbereitschaft kann für die letzten drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie für die zwei Wochen danach mit der Hebamme vereinbart werden. Genutzt werden kann diese Leistung, wenn sich die werdende Mutter für eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus entschieden hat. Weiterhin kann sie auch bei einer Geburt im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, wenn diese von einer so genannten Beleghebamme begleitet werden soll, die auch während der Schwangerschaft für die Betreuung der Mutter verantwortlich war.

Kosten der Hebammen-Rufbereitschaft

Für eine Rufbereitschaft berechnen Hebammen im Normalfall mehrere hundert Euro. Die Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten (IGeL-Leistung). Allerdings übernehmen einige Krankenkassen die Kosten anteilig im Rahmen einer freiwilligen  Zusatzleistung (Satzungsleistung).

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