Hebammen-Rufbereitschaft
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mindestens mehr als 250 EUR für Hebammen-Rufbereitschaft bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
2 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mehr als 200 - 250 EUR oder volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro.
1 Stern - Kostenübernahme bis 200 EUR, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro oder anteilige Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro.
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Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Schwangerschaftspakets bis zu 300 Euro für eine Hebammen-Rufbereitschaft während der Schwangerschaft.
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Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft 3 Wochen vor und bis 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gilt für Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus mit der persönlichen Hebamme. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für 3 zusätzliche Beratungstermine zu Themen wie Wahl von Geburtsort und -modus, Ernährung von Mutter und Säugling oder frühkindliche Kariesprophylaxe.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird mit bis zu 270 Euro aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen bezuschusst.
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Für die Hebammenrufbereitschaft während der 38. bis 42. Woche der Schwangerschaft kann ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro in Anspruch genommen werden.
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Erstattet werden die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen, bis zu max. 300 EUR je Schwangerschaft.
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Die BKK Diakonie erstattet die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche entstehen, bis zu einem Betrag von 300 EUR.
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Die BKK exklusiv erstattet für die Hebammen-Rufbereitschaft im Rahmen des "Storchenkontos" bis zu 600,00 Euro je Schwangerschaft.
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Die BKK firmus bezahlt 300,- EUR pro Schwangerschaft für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn die Rufbereitschaft zwischen Beginn der 37. Schwangerschaftswoche und dem Entbindungstermin vereinbart wurde.
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Die Hebammenrufbereitschaft wird bei der BKK Herkules erstattet mit max. 350 Euro (im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets.
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Die BKK Pfalz übernimmt bis zu 250 Euro Zuschuss der Kosten für eine Hebamme Ihres Vertrauens, die zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Geburt Ihres Kindes zur Verfügung steht. Einfach die Rechnung einreichen, wir überweisen unseren Zuschuss. Das gilt für die Erreichbarkeit der Hebamme ab der 32. Schwangerschaftswoche und die Bereitschaft zur Geburtshilfe an einem von Ihnen zu bestimmenden Ort.
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Versicherte der BKK ProVita können die Kosten dieser Leistung im Rahmen des Gesundheitskontos ProBaby in Höhe von 750 EUR erstatten lassen.
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Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft beträgt bis 300 EUR, bei geplanter Hausgeburt und geplanter Geburt im Geburtshaus.
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Die BKK VDN bezuschußt die Hebammenrufbereitschaft für alle zugelassenen Hebammen. Das bedeutet: Ihre Hebamme ist in der Regel zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sollte sie gerade eine Geburt betreuen, steht eine Vertretung zur Verfügung. Die BKK VDN erstattet 100 Prozent der Kosten, max. 300 Euro. Für die Erstattung benötigen wir lediglich die Rechnung.
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Die Rufbereitschaft der Hebamme wird in Höhe von max. 300 EUR je Schwangerschaft erstattet.
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Die DAK-Gesundheit erstattet im Rahmen von DAK MamaPLUS bis zu 500 EUR für eine Hebammen-Rufbereitschaft während der Schwangerschaft.
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24 Std. Erreichbarkeit der Hebammen wird unmittelbar vor dem mutmaßlichem Entbindungstermin für max. 5 Wochen bis zu 300 EUR im Jahr bezahlt.
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Die Mobil Krankenkasse erstattet schwangeren Versicherten bei Beleg- und Hausgeburten exklusiv die Rufbereitschaftspauschale in Höhe der tatsächlichen Kosten, bis zu 250,00 Euro. Darüber hinaus bietet die Mobil Krankenkasse zusätzliche Hebammenberatung in Höhe von bis zu 120,00 Euro (je Gespräch max. 40,00 Euro) an. Somit ermöglicht die Mobil Krankenkasse Hebammenleistungen von bis zu 370,00 Euro, im Rahmen von Zusatzleistungen vor, während und nach der Schwangerschaft über das Schwangerenkonto im Wert von über 1.000,00EUR.
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Die SECURVITA Krankenkasse unterstützt die Rufbereitschaft von Hebammen mit bis zu 300 Euro.
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Kostenübernahme über das ,,Familien-Budget Unlimited" möglich.
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Die VIACTIV Krankenkasse erstattet während der letzten Wochen der Schwangerschaft bis zu 350 Euro für die Rufbereitschaft einer Hebamme.
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Hebammen-Rufbereitschaft bietet die vivida bkk ihren Kunden im Rahmen eines Gesundheitskonto (MamaKonto) in Höhe von 500 Euro pro Schwangerschaft an.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird bezahlt (max. 300 EUR / Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere).
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Die AOK Bayern übernimmt die Kosten bis zu 250 EUR für die Rufbereitschaft einer zugelassenen, freiberuflichen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen. Mit ihrem medizinischen Beratungsservice Clarimedis bietet die AOK Bayern einen weiteren exklusiven Service an: AOK-Versicherten können eine Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen rund am das Thema Schwangerschaft & Geburt buchen.
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Die AOK Bremen/Bremerhaven bezuschusst die Inanspruchnahme der Hebammen-Rufbereitschaft mit bis zu 250 EUR pro Schwangerschaft.
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Erstattungsfähig sind die Kosten für die persönliche Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten 3 Wochen vor dem mutmaßlichen und 2 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin, sofern die Rufbereitschaft die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe umfasst (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% bis zu 500 EUR p.a.).
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Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 250,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
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Für die Entbindung können Sie mit Ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbaren und genießen damit die Sicherheit, dass Ihre vertraute Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie erreichbar ist. Dafür unterstützt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Versicherten je Schwangerschaft mit bis zu 250 Euro.
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Die Hebammenrufbereitschaftspauschale wird bis zu einem Maximalbetrag von 250 EUR als erweiterte Satzungsleistung übernommen.
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Zum Ende Ihrer Schwangerschaft überimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
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Die BAHN-BKK beteiligt sich an den Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft mit bis zu 250 EUR.
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Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet je Schwangerschaft bis zu 250 EUR für die Hebammenrufbereitschaft.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird bis zu 250 EUR bezuschusst.
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Im Rahmen von ViDAplus_extra steht jedem Versicherten ein Budget in Höhe von insgesamt 250 EUR für den Bereich Schwangerschaft und Familie zur Verfügung, das unter anderem für für die Hebammenrufbereitschaft genutzt werden kann.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird bezahlt bis zu 250 EUR je Schwangerschaft.
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Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für die Rufbereitschaft der Hebamme. Dieses Budget gilt unabhängig vom Schwangerschaftskonto. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos erstattet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Schwanger- und Mutterschaftsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro je Schwangerschaft.
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Die BKK Freudenberg erstattet tatsächlich entstandene Kosten, die für die Rufbereitschaft der freiberuflichen Hebamme von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung entstehen, bis zu einem Betrag von 250 Euro einmal je Schwangerschaft.
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Die BKK Linde übernimmt die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft von bis zu 250 Euro je Schwangerschaft.
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Die bkk melitta hmr erstattet 90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro pro Schwangerschaft.
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100 % Kostenübernahme im Rahmen des Gesundheitskontos baby+ - bis zu 400 Euro/Jahr
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Die Betriebskrankenkasse übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet.
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Bis 250 EUR werden für Hebammen-Rufbereitschaft bezahlt.
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Die Krankenkasse erstattet die Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen vor der Schwangerschaft bis zu einem Betrag von max. 250 EUR. Neu ist die kostenlose Digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr des Kindes (Kinderheldin).
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Bis zu 250,00 EUR gibt es für die Hebammen-Rufbereitschaft.
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Für Hebammen-Rufbereitschaft wird max. 300 EUR im Gesamtbudget Schwangerschaft bereitgestellt. Tipp: Kinderheldin.de (digitale Hebammenberatung inklusive, keine Anrechnung auf das Budget).
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Hebammen-Rufbereitschaft wird im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 EUR bezahlt.
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Für die 24-Stunden Hebammen-Rufbereitschaft erstattet die Bosch BKK bis zu 250 EUR pro Schwangerschaft, vorausgesetzt die Hebamme ist als Leistungserbringer zugelassen.
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Hebammenrufbereitschaft wird bis zu 250 EUR pro Geburt bezahlt.
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Die BKK zahlt Ihren Versicherten einen Zuschuss für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn sie durch eine freiberuflich tätige Hebamme mit Kassenzulassung in Anspruch genommen wird, max. 250 EUR im Rahmen des Schwangerschaftsbudget einmal je Schwangerschaft.
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Die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft können mit bis zu 250 Euro pro Jahr bezuschusst werden.
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Der Zuschuss für die Hebammen-Rufbereitschaft beträgt 300 Euro pro Schwangerschaft.
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Die IKK classic übernimmt die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft einer freiberuflichen Hebamme mit bis zu 250 Euro pro Schwangerschaft.
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Die IKK gesund plus bezuschusst die Hebammen-Rufbereitschaft in der 37. bis 42. Schwangerschaftswoche mit bis zu 250 Euro.
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Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft in Höhe von bis zu 250 EUR je Schwangerschaft.
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Ab der 27. Schwangerschaftswoche übernimmt die KKH die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 EUR.
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Im Rahmen des BabyPlus-Paketes im Wert von bis zu 660,00EUR bezuschusst die mhplus die Hebammen-Rufbereitschaft mit 250,00 Euro.
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Die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft von maximal 250 EUR übernimmt die Pronova BKK.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche in Höhe von bis zu 250 EUR je Geburt bezahlt.
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Damit Versicherte auch während der Schwangerschaft gut versorgt sind, kann über das Programm Schwangerschafts-Plus ein flexibles Budget von 300 EUR u.a. für die Rufbereitschaft einer Vertragshebamme eingesetzt werden.
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Je Schwangerschaft werden die Kosten bis zu einem Betrag von 250 EUR je Schwangerschaft übernommen. Weitere Kostenübernahme ist im Rahmen des Bonusprogramms möglich.
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Die TUI BKK übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet).
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Für Hebammen-Rufbereitschaft erfolgt eine Kostenübernahme in Höhe von 250 EUR. Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.
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Die Hebammen-Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme wird im Rahmen des Gesundheitskontos ,,GesundheitExtra" mit bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
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Die Kosten für eine Rufbereitschaft der Hebamme werden im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max. 200 EUR bezuschusst.
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Hebammen-Rufbereitschaft wird bezahlt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets). Zusätzlich steht allen schwangeren Versicherten mit "Kinderheldin" rund um die Uhr ein speziell ausgebildetes und erfahrenes Hebammenteam kostenlos im Chat, am Telefon oder per Video-Telefonie zur Seite.
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Erstattung in Höhe von 80 % der Kosten, maximal 200 Euro (im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets)
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Max. 250 Euro gibt es im Rahmen des Gesundheitskontos für Schwangere
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Die HEK übernimmt die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 100 EUR. Darüber hinaus bietet die HEK über den Vertragspartner Kinderheldin telefonische Beratungen zu den Themen Stillen, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Schlafrhythmus, Beikost, Abstillen, Allergien, Zahnen, Babypflege, Familie & Partnerschaft, natürliche Geburt an. Die Beratungen werden von ausgebildeten Hebammen durchgeführt und in vollem Umfang von der HEK übernommen. Der Service ist für Schwangere und Eltern von Babys bis zu einem Jahr.
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Die hkk bezuschusst die Hebammen-Rufbereitschaft in der 37. bis 42. Schwangerschaftswoche (für die zusätzl. Schwangerschaftsleistungen stehen insgesamt 80% bis 300 EUR zur Verfügung).
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Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für die Hebammen-Rufbereitschaft eingesetzt werden.
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Bis zu 450 Euro als Zuschuss möglich: Unterstützung für die Hebammen-Rufbereitschaft in Höhe von 150 Euro und zusätzlich bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm eine Erhöhung um 300 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr möglich. Außerdem wird die "Keleya"- die digitale Hebammenberatung zur Unterstützung und Versorgung von Schwangeren, werdenden und jungen Eltern. Täglich von 7 bis 22 Uhr ohne regionale Begrenzung per Telefon, Live- oder Videochat angeboten.
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Die Salus BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft während der 37. - 42. Schwangerschaftswoche (im Rahmen der Satzungsleistungen einmalig insgesamt bis zu 250 EUR der Kosten).
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Was versteht man unter der Hebammen-Rufbereitschaft?
In der Zeit der Rufbereitschaft, die zur Hebammenhilfe gehört, sind die betreuenden Hebammen rund um die Uhr für die Schwangere erreichbar. Das betrifft auch Wochenenden und Feiertage. Ziel ist es, im richtigen Moment (Einsetzen der Wehen, Blasensprung) vor Ort zu sein und die werdende Mutter bei der Geburt zu unterstützen. Die Schwangere kann sich dank der Rufbereitschaft sicher sein, dass ihre Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft jederzeit für sie da ist, sobald sich Anzeichen für die Geburt bemerkbar machen. Diese Sicherheit hat in den letzten Wochen eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung.
Wann kann die Rufbereitschaft in Anspruch genommen werden?
Die Rufbereitschaft kann für die letzten drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie für die zwei Wochen danach mit der Hebamme vereinbart werden. Genutzt werden kann diese Leistung, wenn sich die werdende Mutter für eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus entschieden hat. Weiterhin kann sie auch bei einer Geburt im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, wenn diese von einer so genannten Beleghebamme begleitet werden soll, die auch während der Schwangerschaft für die Betreuung der Mutter verantwortlich war.
Kosten der Hebammen-Rufbereitschaft
Für eine Rufbereitschaft berechnen Hebammen im Normalfall mehrere hundert Euro. Die Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten (IGeL-Leistung). Allerdings übernehmen einige Krankenkassen die Kosten anteilig im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung (Satzungsleistung).