Hebammen-RufbereitschaftFreiberuflich arbeitende Hebammen bieten im Rahmen ihrer Betreuung in den letzten Wochen vor der Entbindung eine 24h-Rufbereitschaft an. Diese auch psychologisch sehr wichtige Leistung kostet mehrere hundert Euro und gehört nicht zum Katalog der Krankenkassen. Einige Kassen übernehmen die Kosten in unterschiedlicher Höhe im Rahmen einer Zusatzleistung.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von mindestens 251 EUR für Hebammen-Rufbereitschaft bzw. 100% Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 500 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 2 Sterne - Kostenübernahme in Höhe von 200 - 250 EUR oder im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen 1 Stern - Kostenübernahme bis zu 199 EUR oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft 3 Wochen vor und bis 2 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das gilt für Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus mit der persönlichen Hebamme. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für 3 zusätzliche Beratungstermine zu Themen wie Wahl von Geburtsort und -modus, Ernährung von Mutter und Säugling oder frühkindliche Kariesprophylaxe.
Hebammen-Rufbereitschaft wird mit bis zu 270 Euro aus dem Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen bezuschusst.
Die BKK Diakonie erstattet die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche entstehen, bis zu einem Betrag von 300 EUR.
BKK firmus bezahlt 300,- EUR pro Schwangerschaft für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn die Rufbereitschaft zwischen Beginn der 37. Schwangerschaftswoche und dem Entbindungstermin vereinbart wurde.
Die BKK VDN bezuschußt die Hebammenrufbereitschaft für alle zugelassenen Hebammen.
Das bedeutet: Ihre Hebamme ist in der Regel zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sollte sie gerade eine Geburt betreuen, steht eine Vertretung zur Verfügung.
Die BKK VDN erstattet 100 Prozent der Kosten, max. 300 Euro. Für die Erstattung benötigen wir lediglich die Rechnung.
Kostenübernahme über das „Familien-Budget“ möglich (Kostenübernahme von 90 % des Rechnungsbetrages, begrenzt auf maximal 1.000 Euro je Schwangerschaft).
Die AOK Bayern übernimmt die Kosten bis zu 250 EUR für die Rufbereitschaft einer zugelassenen, freiberuflichen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
Mit ihrem medizinischen Beratungsservice Clarimedis bietet die AOK Bayern einen weiteren exklusiven Service an: AOK-Versicherten können eine Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen rund am das Thema Schwangerschaft & Geburt buchen.
Erstattungsfähig sind die Kosten für die persönliche Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten 3 Wochen vor dem mutmaßlichen und 2 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin, sofern die Rufbereitschaft die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe umfasst (eine Erstattung der Schwangerschaftsleistungen erfolgt im Rahmen des AOK Gesundheitsbudgets von insgesamt 80% bis zu 500 € p.a.).
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 250,- EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket).
Für die Entbindung können Sie mit Ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbaren und genießen damit die Sicherheit, dass Ihre vertraute Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie erreichbar ist. Dafür unterstützt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Versicherten je Schwangerschaft mit bis zu 250 Euro.
Zum Ende Ihrer Schwangerschaft überimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft für bis zu 250 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos).
Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet im Rahmen der Leistungen für Schwangere mehrere Rechnungen pro Kalenderjahr bis zu 300 € für die Hebammenrufbereitschaft.
Im Rahmen von ViDAplus_extra steht jedem Versicherten ein Budget in Höhe von insgesamt 250 EUR für den Bereich Schwangerschaft und Familie zur Verfügung, das unter anderem für für die Hebammenrufbereitschaft genutzt werden kann.
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für die Rufbereitschaft der Hebamme. Dieses Budget gilt unabhängig vom Schwangerschaftskonto. Im Rahmen des Schwangerschaftskontos erstattet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Schwanger- und Mutterschaftsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro je Schwangerschaft.
Die BKK Freudenberg erstattet tatsächlich entstandene Kosten, die für die Rufbereitschaft der freiberuflichen Hebamme von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung entstehen, bis zu einem Betrag von 250 Euro einmal je Schwangerschaft.
Die Betriebskrankenkasse übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 85 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus erstattet.
Die Krankenkasse erstattet die Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen vor der Schwangerschaft bis zu einem Betrag von max. 250 EUR. Neu ist die kostenlose Digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr des Kindes (Kinderheldin).
Für Hebammen-Rufbereitschaft wird max. 300 EUR im Gesamtbudget Schwangerschaft bereitgestellt. Tipp: Kinderheldin.de (digitale Hebammenberatung inklusive, keine Anrechnung auf das Budget).
Hebammen-Rufbereitschaft wird im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € bezahlt.
kostenfreie Hebammen-Beratung: per Chat, Videocall oder Telefon auch an Wochenenden und Feiertagen
täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Für die 24-Stunden Hebammen-Rufbereitschaft erstattet die Bosch BKK bis zu 250 EUR pro Schwangerschaft, vorausgesetzt die Hebamme ist als Leistungserbringer zugelassen.
Die BKK zahlt Ihren Versichertn einen Zuschuss für die Hebammen-Rufbereitschaft, wenn sie durch eine freiberuflich tätige Hebamme mit Kassenzulassung in Anspruch genommen wird (max. 250 € (im Rahmen des Schwangerschaftsbudget), einmal je Schwangerschaft.
Ab der 27. Schwangerschaftswoche übernimmt die KKH die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 €.
Je Schwangerschaft werden die Kosten bis zu einem Betrag von 250 EUR je Schwangerschaft übernommen. Weitere Kostenübernahme ist im Rahmen des Bonusprogramms möglich.
Die TUI BKK übernimmt für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche (Gegen Vorlage der Originalrechnungen werden 75 % der entstandenen Kosten bis zu einer max. Höhe von insgesamt 400 EUR für alle Leistungen im Rahmen des BKK GesundheitsPlus je Kalenderjahr erstattet).
Für Hebammen-Rufbereitschaft erfolgt eine Kostenübernahme in Höhe von 250 EUR. Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.
Die Hebammen-Rufbereitschaft einer zugelassenen freiberuflich tätigen Hebamme wird im Rahmen des Gesundheitskontos „GesundheitExtra“ mit bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr übernommen.
Hebammen-Rufbereitschaft wird bezahlt (im Rahmen des 250 Euro Vorteil-Pakets). Zusätzlich steht allen schwangeren Versicherten mit "Kinderheldin" rund um die Uhr ein speziell ausgebildetes und erfahrenes Hebammenteam kostenlos im Chat, am Telefon oder per Video-Telefonie zur Seite.
Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen, nach § 134 a und § 13 SGB V zugelassenen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft (37.–42. Schwangerschaftswoche) und bei der Geburt(Insgesamt werden für verschiedene Schwangerschaftsleistungen 250 Euro je
Schwangerschaft übernommen).
Die HEK übernimmt die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft in Höhe von bis zu 100 EUR.
Darüber hinaus bietet die HEK über den Vertragspartner Kinderheldin telefonische Beratungen zu den Themen Stillen, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Schlafrhythmus, Beikost, Abstillen, Allergien, Zahnen, Babypflege, Familie & Partnerschaft, natürliche Geburt an. Die Beratungen werden von ausgebildeten Hebammen durchgeführt und in vollem Umfang von der HEK übernommen. Der Service ist für Schwangere und Eltern von Babys bis zu einem Jahr.
Die hkk bezuschusst die Hebammen-Rufbereitschaft in der 37. bis 42. Schwangerschaftswoche (für die zusätzl. Schwangerschaftsleistungen stehen insgesamt 80% bis 300 EUR zur Verfügung).
Schwangere Frauen erhalten bei der KNAPPSCHAFT einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200 EUR pro Schwangerschaft. Dieser kann für die Hebammen-Rufbereitschaft eingesetzt werden.
Bis zu 350 Euro als Zuschuss möglich: Unterstützung für die Hebammen-Rufbereitschaft in Höhe von150 Euro und zusätzlich bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm eine Erhöhung um 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr möglich. Außerdem wird die "Kinderheldin"- die digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr von täglich 7 bis 22 Uhr ohne regionale Begrenzung per Telefon, Live- oder Videochat angeboten.
Die Salus BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft während der 37. - 42. Schwangerschaftswoche (im Rahmen der Satzungsleistungen einmalig insgesamt bis zu 250 EUR der Kosten).
Damit Versicherte auch während der Schwangerschaft gut versorgt sind, kann über das SBK-Babyglück-Paket ein flexibles Budget von 150 EUR u.a. für die Rufbereitschaft einer Vertragshebamme eingesetzt werden.
In der Zeit der Rufbereitschaft, die zur Hebammenhilfe gehört, sind die betreuenden Hebammen rund um die Uhr für die Schwangere erreichbar. Das betrifft auch Wochenenden und Feiertage. Ziel ist es, im richtigen Moment (Einsetzen der Wehen, Blasensprung) vor Ort zu sein und die werdende Mutter bei der Geburt zu unterstützen. Die Schwangere kann sich dank der Rufbereitschaft sicher sein, dass ihre Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft jederzeit für sie da ist, sobald sich Anzeichen für die Geburt bemerkbar machen. Diese Sicherheit hat in den letzten Wochen eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung.
Die Rufbereitschaft kann für die letzten drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie für die zwei Wochen danach mit der Hebamme vereinbart werden. Genutzt werden kann diese Leistung, wenn sich die werdende Mutter für eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus entschieden hat. Weiterhin kann sie auch bei einer Geburt im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, wenn diese von einerso genannten Beleghebamme begleitet werden soll, die auch während der Schwangerschaft für die Betreuung der Mutter verantwortlich war.
Für eine Rufbereitschaft berechnen Hebammen im Normalfall mehrere hundert Euro. Die Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten (IGeL-Leistung). Allerdings übernehmen einige Krankenkassen die Kosten anteilig im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung (Satzungsleistung).
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