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erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit (mit Kind im Haushalt)

Krankenkassentest: erweiterter Anspruch auf Haushalthilfe
erweiterte Haushaltshilfe (ü. 12 Jahre)
Alle GKV-Versicherten haben Anspruch auf Gewährung einer Haushaltshilfe laut SGB V wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer stationären Behandlung, einer med. Vorsorgemaßnahme, wegen zu leistender häuslicher Krankenpflege oder der Teilnahme an einer Reha-Maßnahme nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Haushaltshilfe kann im Regelfall dann beansprucht werden, wenn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder hilfebedürftig, z.B. auf Grund einer Behinderung, ist.

Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens für die Dauer von vier Wochen. Dieser Anspruch verlängert sich auf max. 26 Wochen, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das hilfebedürftig ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Krankenkassen können die Erbringung von Haushaltshilfeleistungen in weiteren Fällen vorsehen, wenn den Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.


Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auf mind. 52 Wochen (mit Kind im Haushalt) und Erhöhung des Kindesalters über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus.
2 Sterne - Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auf mehr als 40 Wochen (mit Kind im Haushalt) und Erhöhung des Kindesalters über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus.
1 Stern - Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auf mehr als 26 Wochen (mit Kind im Haushalt) und/oder Erhöhung des Kindesalters über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus. Erhöhter Erstattungsbetrag des Netto Verdienstausfall bringt ebenfalls einen Stern.



Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Die AOK Baden-Württemberg stellt die AOK-Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 3 Sternen
    Die AOK Bayern unterstützt ihre Versicherten – neben einer stationären Behandlung – auch im Fall akuter schwerer Erkrankung oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit für längstens 52 Wochen bei der Haushaltsführung, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das noch nicht 14 Jahre alt ist.
  • Bewertung von AOK Bremen/Bremerhaven mit 3 Sternen
    Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven können im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu 52 Wochen in Anspruch nehmen, wenn ein ein Kind im Haushalt lebt, dass das 14. Lebensjahr bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht überschritten hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von AOK Hessen mit 3 Sternen
    Erweiterte Haushaltshilfe gibt es auch dann, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von AOK Niedersachsen mit 3 Sternen
    Versicherte der AOK Niedersachsen erhalten im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Versicherte sich nicht in stationärer Behandlung befinden, leistet die AOK Niedersachsen auch bei akuter Krankheit, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist – und zwar bis zu 52 Wochen oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines Versicherten.
  • Bewertung von AOK Nordost mit 3 Sternen
    Die AOK Nordost stellt Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von AOK PLUS mit 3 Sternen
    Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK PLUS für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe. Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden. Die AOK PLUS bietet auch Haushaltshilfe für Schwangere und junge Muttis, die bereits ein Kind (bis 12 LJ.) im Haushalt haben und diesen aufgrund der Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs oder der Rückbildungsgymnastik nicht weiterführen können.
  • Bewertung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit 3 Sternen
    Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Haushaltshilfe, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushaltes wegen schwer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 3 Sternen
    Mit Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, zahlt die AOK Rheinland/Hamburg für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe. Auch für den Fall der Abwesenheit als Begleitperson bei stationärem Aufenthalt eines Kindes - Kind im Haushalt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann für bis zu 52 Wochen Haushaltshilfe gezahlt werden.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 3 Sternen
    Die AOK stellt auch dann Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheitszeit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe kann bis zu einer Dauer von 52 Wochen gewährt werden, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Die BKK exklusiv gewährt über die gesetzlichen Ansprüche nach § 38 Absatz 1 SGB V hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zeitlich nicht begrenzt.
  • Bewertung von hkk mit 3 Sternen
    Versicherte der hkk erhalten Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus bei Krankheit für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit bis zu 52 Wochen, sofern die Notwendigkeit ärztl. bescheinigt wird und sofern im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bedingung ist, dass im Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.
  • Bewertung von Salus BKK mit 3 Sternen
    Die Salus BKK gewährt, solange Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) nicht vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten schweren Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Lebt ein Kind im Haushalt, dass das 14. Lebensjahr bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht überschritten hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Haushaltshilfe längstens für einen Zeitraum von 52 Wochen gewährt.
  • Bewertung von SBK mit 3 Sternen
    Lebt im Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, kann die SBK bis zu 52 Wochen eine Haushaltshilfe übernehmen. Dazu ist es erforderlich, dass der Arzt bescheinigt, dass die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, das Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden) oder ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 2 Sternen
    Erweiterte Haushaltshilfe wird für bis zu 26 Wochen gewährt, wenn keiner der im Haushalt lebenden Personen den Haushalt während der Krankheit übernehmen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfetätigkeit noch keine 14 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von Audi BKK mit 1 Stern
    Kostenübernahme der Haushaltshilfe erfolgt bei der Audi BKK für die Dauer eines stationären Aufenthalts, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Außerdem besteht Anspruch im besonderen Einzelfall, sofern ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 26 Wochen.
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 1 Stern
    Die BAHN-BKK gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist nach ärztlicher Bescheinigung wegen einer Krankheit, solange es sich nicht um eine schwere Erkrankung nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V handelt. Die Haushaltshilfe wird für längstens 4 Wochen gewährt. Ein neuer Anspruch entsteht bei einer erneuten Erkrankung. Außerdem gibt es Haushaltshilfe bei der stationären Versorgung in einem Hospiz, sofern der weitere Bestand des Haushaltes gesichert ist. Die Haushaltshilfe wird für längstens 26 Wochen gewährt. Voraussetzung für die Gewährung von Haushaltshilfe in den beiden genannten Fällen ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von BARMER mit 1 Stern
    Nach einem Krankenhausaufenthalt (z. B. nach ambulanter Operation oder einer onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie) unterstützt die BARMER ihre Versicherten mit bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe (z. B. aufgrund einer Behinderung) angewiesen ist. Während einer Krankenhausbehandlung oder einer Reha-Maßnahme unterstützt die BARMER mit max. 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 1 Stern
    Als Mehrleistung leistet die Bertelsmann BKK auch dann Haushaltshilfe, wenn die Haushaltshilfe bei einer akuten Krankheit notwendig ist und ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Hier hat die BKK die Altersgrenze von unter 12 auf unter 14 Jahre angehoben.
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 1 Stern
    Im Rahmen der Extra-Leistungen gibt es auch in Fällen von ärztlich bescheinigter Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden, nach ambulanten Operationen oder wegen einer Hospizbetreuung nach §39a SGB V,eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Versicherten ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 10 Wochen je Krankheitsfall (die Notwendigkeit der Haushaltshilfe basiert auf derselben Erkrankung) innerhalb eines Kalenderjahres oder Schwangerschaft oder ambulanter Operation gewährt.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 1 Stern
    Neben dem gesetzlichen Anspruch, wird Haushaltshilfe als Mehrleistung gewährt, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist, im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird längstens für 60 Leistungstage innerhalb eines Jahres gewährt.
  • Bewertung von BKK Faber-Castell & Partner mit 1 Stern
    Bei schweren Erkrankungen erweitert die BKK Faber-Castell & Partner den gesetzlichen Rahmen auf insgesamt bis zu 6 Wochen.
  • Bewertung von BKK firmus mit 1 Stern
    Im ambulanten Bereich gibt es erweiterte Haushaltshilfe bis 56 Kalendertage (max. 8 Stunden täglich), wenn ein Kind im Haushalt lebt.
  • Bewertung von BKK Freudenberg mit 1 Stern
    Versicherte der BKK Freudenberg erhalten über der gesetzlichen Regelung hinaus Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen, wenn ihnen aufgrund ärztlicher Feststellung die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Erkrankung oder wegen Verschlimmerung einer Erkrankung nicht möglich ist und sofern vorhanden eine weitere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Unabhängig davon, ob im Haushalt ein Kind lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Erhöhter Erstattungsbetrag des Netto Verdienstausfalls bis zu 160 EUR (2024) täglich, wenn der Ehegatte/Lebenspartner oder Lebensgefährte (wohnt im selben Haushalt) die Haushaltshilfe durchführt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 1 Stern
    Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus erhalten Versicherte Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich ist und die BKK Herkules die Kosten der Behandlung trägt, längstens jedoch für drei Monate und für maximal vier Stunden je Kalendertag. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die BKK Herkules gewährt außerdem Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten neben einer ambulanten ärztlichen Behandlung und akuter Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und die BKK Herkules die Kosten der Behandlung trägt. Diese Haushaltshilfe wird für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 28 Einsatztage je Kalenderjahr und maximal 4 Stunden täglich gewährt. Näheres ist in der Satzung der BKK Herkules geregelt.
  • Bewertung von BKK Linde mit 1 Stern
    Die BKK Linde stellt eine Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus med. Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 26 Wochen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von bkk melitta hmr mit 1 Stern
    Die bkk melitta hmr gewährt über die in § 38 Abs. 1 SGB V geregelten Fälle hinaus auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer nicht chronischen Krankheit nicht möglich ist, im Haushalt ein Kind lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht fortführen kann. Die Haushaltshilfe wird längstens für den Zeitraum von 8 Wochen gewährt.
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 1 Stern
    Im Einzelfall wird Haushaltshilfe geleistet, wenn die haushaltsführende Person wegen stationärer Behandlung oder einer von uns bezahlten Kurmaßnahme oder darüber hinaus auch in Absprache mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beim Vorliegen einer akuten Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen kann und wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 14 Jahren lebt oder ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Anspruch besteht für bis zu drei Monate je Krankheitsfall.
  • Bewertung von BKK Technoform mit 1 Stern
    Die BKK Technoform gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten, nicht chronischen Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im Sinne des SGB XI bestehen. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind im Haushalt lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für maximal 8 Stunden pro Leistungstag gewährt. Die Höchstanspruchsdauer liegt bei 20 Leistungstagen pro Kalenderjahr.
  • Bewertung von BKK Textilgruppe Hof mit 1 Stern
    Die BKK Textilgruppe Hof leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Eine Kostenbeteiligung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Kinder außerhalb des Haushaltes versorgt werden. Die Haushaltshilfe wird längstens für 13 Wochen gewährt.
  • Bewertung von BKK VDN mit 1 Stern
    Dieser Service kann auch genutzt werden, wenn ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Haushalt lebt. Dies gilt für die Dauer einer stationären Behandlung und wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet). Darüber hinaus gibt es die Haushaltshilfe bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 1 Stern
    Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten der Haushaltshilfe, auch wenn ein Kind im Haushalt lebt das älter als zwölf Jahre ist. Der Anspruch besteht für bis zu 26 Wochen, sofern eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 1 Stern
    Die Betriebskrankenkasse gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird für einen Zeitraum von einem Monat gewährt wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von einem Monat gewährt. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 1 Stern
    Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation: die maximale Dauer geht bei der BKK W&F aber bewusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus: auch für Alleinstehende und Versicherte mit Kind beteiligt sich die BKK W&F bis zu 30 Wochen lang an den Kosten.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 1 Stern
    Die BKK ZF & Partner gewährt Haushaltshilfe über die Regelleistung hinaus. wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer akuten Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird höchstens für 8 Stunden täglich und längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen gewährt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von BKK24 mit 1 Stern
    Die BKK24 gewährt über die in § 38 Absatz 1 SGB V genannten Fälle hinaus, Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dass behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen gewährt.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 1 Stern
    Die Bosch BKK gewährt, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, gemäß § 38 Abs. 2 SGB V Haushaltshilfe,wenn und solange dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist oder wenn der Versicherte nach einer stationären Maßnahme im Sinne von § 38 Absatz 1 Satz 1 SGB V einer erweiterten ärztlich empfohlenen Schonung bedarf, für die Dauer der Schonung.
  • Bewertung von Continentale Betriebskrankenkasse mit 1 Stern
    Haushaltshilfe ist auch möglich ist, wenn nach ärztlicher Bescheinigung wegen einer akuten Krankheit die Weiterführung des Haushaltes vorübergehend nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe ist auf 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb 3 Wochen und maximal 2 Stunden je Einsatztag begrenzt. 4 Wochen nach dem letzten Einsatztag ist dies erneut möglich. Es gilt die Höchstdauer von insgesamt 28 Einsatztagen im Kalenderjahr. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wird die Haushaltshilfe für maximal 6 Stunden je Einsatztag gewährt.
  • Bewertung von DAK-Gesundheit mit 1 Stern
    Bei der DAK-Gesundheit erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 1 Stern
    Über den gesetzlichen Standard hinaus, übernimmt die Debeka BKK auch die Kosten einer Haushaltshilfe bei stationärem Aufenthalt, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Die Haushaltshilfe wird für maximal zwei Stunden je Tag bezahlt.
  • Bewertung von Heimat Krankenkasse mit 1 Stern
    Die Heimat Krankenkasse gewährt auch dann Haushaltshilfe, wenn und solange dem Versicherten die Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt. Voraussetzung ist ferner, dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 1 Stern
    Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Haushaltshilfe wird über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr geleistet. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 1 Stern
    Die IK erbringt auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Bewertung von IKK Brandenburg und Berlin mit 1 Stern
    Die IKK BB stellt auch Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Über die Dauer von 3 Monaten hinaus kann die IKK in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen, wenn eine Operation ambulant durchgeführt wurde und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit, bei einer Operation längstens für den Zeitraum, für den Krankenhauspflege zu erbringen ewesen wäre, gewährt. Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit nicht möglich ist, für die Dauer von 5 Wochen.
  • Bewertung von IKK classic mit 1 Stern
    Die IKK classic erbringt in den § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Bewertung von IKK gesund plus mit 1 Stern
    Haushaltshilfe wird auch geleistet, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 SGB V vorliegen und die IKK die Kosten der Behandlung trägt. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Der Anspruch besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr für maximal 4 Stunden pro Tag.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 1 Stern
    Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem erbringt die IKK unter der Voraussetzung, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit nicht möglich ist.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 1 Stern
    Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dieser zusätzliche Anspruch besteht für zehn Tage im Kalenderjahr, jeweils für vier Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
  • Bewertung von KNAPPSCHAFT mit 1 Stern
    Haushaltshilfe wird auch gewährt, wenn Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Erkrankung nicht möglich oder wenn stat. Krankenhausbehandlung geboten ist, durch die Gewährung einer Haushaltshilfe aber nicht erforderlich wird oder abgekürzt werden kann, soweit im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Haushaltshilfe kann bis zu 182 Tage in Anspruch genommen werden.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 1 Stern
    Die mhplus Betriebskrankenkasse gewährt über die Regelungen des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus für einen Zeitraum von maximal 26 Wochen Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person laut ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushaltes wegen einer schweren Erkrankung oder wegen akuter Verschlimmerung einer Erkrankung nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 1 Stern
    Über die gesetzliche Regelung des § 38 Abs. 1 SGB V hinaus gewährt die Mobil Krankenkasse Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen, dass a) dem Versicherten nach einer ärztlich bescheinigten Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und b) eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, und c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.
  • Bewertung von Novitas BKK mit 1 Stern
    Haushaltshilfe wird als Ergänzung zur gesetzlichen Regelungen auch dann gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 1 Stern
    Über die gesetzl. Regelleistung hinaus gewährt die Pronova BKK Haushaltshilfe bei stationärer Behandlung oder bei häuslicher Krankenpflege für die Dauer dieser Behandlung, soweit ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 1 Stern
    Die SECURVITA übernimmt auch dann die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn und solange Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Zusätzlich wird eine Haushaltshilfe gewährt für max. 2 Wochen. Eine Verlängerung der Dauer der Erstattung erfolgt auch für mehr als 26 Wochen (mit Kind).
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 1 Stern
    Haushaltshilfe gibt es für Versicherte mit einem Kind unter 14 Jahren oder einem Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 1 Stern
    Gewährung von Haushaltshilfe über das 12. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Mehrleistung.
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  • Bewertung von BKK ProVita mit 0 Sternen
  • Bewertung von BKK Public mit 0 Sternen
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