Grippeschutzimpfung für alle Versicherten
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung und ohne Einschränkungen.
2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung oder gesamte Kostenübernahme, aber nur zu 90 %, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt, bestimmte Einschrängungen gibt es, ärztlichen Leistungen werden nur anteilig bezahlt oder Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos ab 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen
1 Stern - Kostenübernahme nur zu 80 %, nur anteilig, nur für einzelne Altersgruppen oder im Rahmen eines Gesundheitskontos unter 300 Euro insgesamt für verschiedene Leistungen.
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Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
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Kosten für Grippeschutzimpfung werden für Versicherte in vollem Umfang übernommen (ohne Altersbegrenzung).
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Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
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Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.
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Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
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Die Grippeschutzimpfung wird von der AOK NordWest komplett über die KV Karte geleistet. Der Kunde muss also nicht in Vorleistung gehen.
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Die Übernahme des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung erfolgt zu 100%.
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Über das gesetzliche Maß hinaus erstattet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die vollständigen Kosten für die Schutzimpfung gegen Grippe.
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Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen zu 100 Prozent für alle Versicherten.
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Grippeschutz gibt es für Kinder und Erwachsene ohne Altersbeschränkung.
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Die Audi BKK übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung ab dem 1. Lebensjahres, sofern kein anderweitiger Anspruch besteht bzw. anderer Kostenträger zuständig ist.
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Für BAHN-BKK-Versicherte werden die kompletten Kosten der Impfstoffe und Arztkosten (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) übernommen, dies gilt auch für quadrivalente Impfstoffe.
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Vollständige Kostenübernahme
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Die BERGISCHE übernimmt alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen wurden. Sie erhalten die Impfungen kostenfrei über die Gesundheitskarte. Impfsaison - ab sofort können sich alle unsere Kunden im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gegen Grippe impfen lassen - einfach per Gesundheitskarte. Grippeschutzimpfungen sind abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Die Abrechnung erfolgt nach medizinischer Notwendigkeit direkt über die Gesundheitskarte.
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Die Grippeschutzimpfung wird für alle Versicherten voll übernommen. Rechnet die Praxis nicht über die eGK ab, werden die Kosten erstattet.
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Die BIG übernimmt die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten. Auch der Vierfachimpfstoff wird bezahlt.
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Grippeschutz wird bundesweit bezahlt.
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Grippeschutzimpfungen werden für alle Versicherten übernommen.
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Grippeschutzimpfung wird für alle Versicherten übernommen.
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Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist. Der Arzt rechnet die Kosten - für Sie ganz einfach und unkompliziert - direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
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Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung.
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Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 EUR erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.
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Für alle Versicherten. Ärztlich empfohlene Impfungen werden zu 100% erstattet, auch wenn diese nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
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Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bezahlt allen ihren Versicherten die Kosten für eine Grippeschutzimpfung.
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Abrechnung über Gesundheitskarte bzw. Kostenübernahme i.H.v. 100 % der Kosten bei ärztlicher Empfehlung. Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
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Die BKK Linde übernimmt die Kosten für eine Grippeschutzimpfung, sofern nicht andere Kostenträger, wie z.B. die Arbeitgeber, zuständig sind.
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Die mkk übernimmt die Kosten jeder ärztlich empfohlenen Schutzimpfung zu 100%, auch der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen.
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Grippeschutzimpfung mit Vierfach-Impfstoff wird für alle Versicherten bezahlt.
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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Die BKK SBH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung zu 100% .
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Grippeschutzimpfung wird bezahlt.
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Die BKK Technoform erstattet für alle Versicherten ärztlich empfohlene Grippeschutzimpfungen (max. 500 Euro pro Kalenderjahr für Impfungen insgesamt).
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Die Grippeschutzimpfungen wird für alle Alterstufen übernommen.
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Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK VerbundPlus auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.
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Die BKK Werra-Meissner trägt die vollen Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
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Die BKK ZF & Partner übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig vom Alter.
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Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung, wenn diese vom Arzt empfohlen wird.
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Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, unabhängig von Alter und Risikoprofil.
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Volle Kostenübernahme zu 100 Prozent der Grippeschutzimpfung gibt es ohne Einschränkung. Es ist vom Versicherten kein Eigenanteil als gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen. Die energie-BKK übernimmt auch dort die Kosten für Personen, die sich außerhalb der Empfehlung impfen lassen möchten.
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Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung für alle Altersklassen bei medizinischer Indikation.
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Die hkk erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 100 % der Kosten.
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Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IK abgerechnet.
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Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin auch vor dem 65. Lebensjahr per Krankenversicherungskarte (unabhängig vom Alter).
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Die IKK classic übernimmt die Impfung gegen Grippe als Standardimpfung für Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat sowie wie Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Erstattet werden die vollen Kosten des Impfstoffes sowie die Kosten der ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.
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Volle Kostenübernahme für alle Versicherten
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Kostenerstattung der Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) für Nicht-Risikopatienten erfolgt in voller Höhe.
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Die KKH übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus für alle Versicherten jeden Alters.
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Die mhplus BKK übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen bis zum 59. Lebensjahr für alle Versicherten.
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Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff und die ärztliche Leistung werden 100 % erstattet.
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Grippeschutzimpfung wird übernommen.
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Die Pronova BKK übernimmt die Impfung für alle Personen, unabhängig vom Alter.
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Die Salus BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung.
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Die SBK übernimmt die Kosten in voller Höhe für alle Versicherten.
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Die Grippeschutzimpfung wird übernommen (Satzungsleistung).
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Die SKD BKK bezahlt die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten.
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Volle Kostenübernahme für alle Versicherten
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Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
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Kostenübernahme der Grippeimpfung für alle Versicherten (altersunabhängig). Grippeschutzimpfungen in Apotheken nach §132e für Versicherte ab 18 Jahren in Baden Württemberg.
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Die Grippeschutz-Impfung wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr für alle Impfungen und Prophylaxe-Arzneimittel. Das ärztliche Impfhonorar wird in Höhe von maximal 50 Euro pro Kalenderjahr übernommen.
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Die WMF Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen.
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Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
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Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen auch Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
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Die Erstattung des Impfstoffes erfolgt in voller Höhe und der ärztlichen Leistungen bis zu 15 Euro.
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Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene, Schutzimpfungen werden die tatsächlichen Kosten je Impfstoff mit dem dazugehörigen Honorar nach Vorlage der Rechnungen übernommen. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 250 EUR pro Kalenderjahr erstattet.
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Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt die Kosten des Impfstoffes als Mehrleistung altersunabhängig zu 100% (auch mit adjuvantiertem Impfstoff).
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Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen, dazu zählt auch die Grippeschutzimpfung (100 Prozent Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung). (Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
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Den Versicherten der Heimat Krankenkasse stehen bis zu 300 Euro pro Jahr für zusätzliche ärztlich empfohlene Schutzimpfungen zur Verfügung.
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Grippeschutzimpfung gibt es für alle Versicherten ohne Altersbegrenzung im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro. Die Schutzimpfung wird beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt.
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Bei entsprechender medizinischer Begründung (ärztlicher Nachweis) werden die Kosten bezuschusst (Impfung zu 100%).
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Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80 % der Kosten, zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen.
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Die R+V BKK erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 80 % der Kosten (max. 80 EUR der Impfdosis) und maximal 14 EUR für die ärztliche Leistung.
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Gegen Grippe impfen?
Bei der Grippe oder saisonalen Influenza, die in der kalten Jahreszeit auftritt, handelt es sich um eine akute Infektion der Atemwege. Häufig wird sie unterschätzt, obwohl sie für Menschen ab dem 60. Lebensjahr, immungeschwächte oder chronisch kranke Menschen sowie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schnell sehr gefährlich werden kann. Für diese Personengruppen ist die Impfung daher sehr wichtig.
Echte Grippe (Influenza)
Grippe ist nicht gleich Grippe: Die „echte“ Grippe ist nicht mit einer Erkältung (= grippaler Infekt) gleichzusetzen. Letztere äußert sich beispielsweise in einer laufenden Nase und/oder erhöhter Körpertemperatur (noch unter 28,5 Grad Celsius) und ist sicherlich jedem bekannt. Hat man sich mit dem Virus der saisonalen Influenza angesteckt, sind die Symptome deutlich stärker. Charakteristisch ist, dass diese plötzlich eintreten und sich schnell verstärken. Halsschmerzen, Reizhusten, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Geräusch- sowie Lichtempfindlichkeit sind typische Anzeichen. Das wohl prägnanteste Symptom ist aber ein schnell auf 41 Grad Celsius ansteigendes Fieber. Im weiteren Krankheitsverlauf treten häufig zusätzlich Schwindel, Atemnot, Appetitlosigkeit, Muskel- und Augenschmerzen auf. Üblicherweise dauert das Fieber drei bis vier Tage an. Meist liegt die Krankheitsdauer zwischen sieben und 14 Tagen.
Mit einer Inkubationszeit von meist nur zwei Tagen zeigen sich die Symptome sehr rasch. Auch Menschen, die selbst keine Anzeichen einer Grippe aufweisen, sind dann bereits ansteckend. Die durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragbare Influenza ist hochansteckend, weshalb erkrankte Patienten andere Menschen meiden und idealerweise zu Hause bleiben sollten.
Wer sollte sich unbedingt gegen Grippe impfen lassen?
Für Menschen, die über ein intaktes Immunsystem verfügen und ansonsten gesund sind, ist die Grippe nicht lebensbedrohlich. Meist werden die Patienten wieder völlig gesund, auch wenn die Heilung meist über mehrere Wochen hinweg von Reizhusten begleitet wird. Auch das allgemeine Schwächegefühl und die Appetitlosigkeit sind häufig erst nach einigen Wochen wieder vollständig abgeklungen.
Dringend empfohlen wir der Grippeschutz allen Menschen, deren Immunsystem aufgrund der Zugehörigkeit zu Risikogruppen schon geschwächt ist. Dazu zählen etwa:
- ältere Menschen und chronisch Kranke ( Asthmatiker, Diabetiker, Herz-Kreislauf)
- Schwangere ab dem 4. Monat
- HIV-Patienten und Menschen mit angeborenem Immundefekten
- Menschen mit MS (Multiple Sklerose)
- Medizinisches Personal
Wann am besten gegen Grippe impfen?
Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt, die Schutzimpfung im Oktober oder November durchführen zu lassen. Nach etwa zwei Wochen ist man dann gegen die Influenzaviren geschützt. Da sich Grippeviren sehr schnell verändern können, sollte die Impfung jährlich aufgefrischt werden.
Was kann eine Grippeimpfung kosten?
Eine Grippeimpfung kann je nach Arztpraxis und gewähltem Wirkstoff zwischen 20 und 35 Euro kosten. In dieser Summe sind sowohl der Preis für den Wirkstoff als auch die Injektion enthalten.
Wann zahlt die Krankenkasse für Grippeimpfung?
Sofern Sie zu einer der Risikogruppen zählen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Impfkosten. Einige Kassen bieten allerdings auch nicht zu diesen Gruppen gehörenden Versicherungsmitgliedern eine Kostenübernahme im Rahmen einer Zusatzleistung an. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.