Grippeschutzimpfung für alle VersichertenEine Grippeschutzimpfung hilft eine Infektion mit einer Influenza-Erkrankung (echte Grippe - Virusgrippe) zu verhindern und sollte jedes Jahr im Herbst durchgeführt werden. Da diese Schutzimpfung nur für bestimmte Risikogruppen zu den Pflichtleistungen gehört, bieten viele Krankenkassen eine kostenlose Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung als Zusatzleistung an.
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - volle Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung und ohne Einschränkungen. 2 Sterne - volle Kostenübernahme nur des Impfstoffes ohne Altersbeschränkung oder gesamte Kostenübernahme, aber nur zu 90 %, Gesamtsumme der jährlichen Impfungkosten ist begrenzt, bestimmte Einschrängungen gibt es, ärztlichen Leistungen werden nur anteilig bezahlt. 1 Stern - Kostenübernahme nur zu 80 %, nur anteilig, nur für einzelne Altersgruppen
Die AOK Hessen übernimmt für alle Versicherten der AOK die Kosten für die Grippeschutzimpfung, sofern die Ärzte dies für erforderlich halten. Die Kosten werden für die ärztliche Leistung und die Impfdosis zu 100 % erstattet.
Die AOK Niedersachsen erstattet auch Versicherten, die nicht zu den in der Schutzimpfungsrichtlinie genannten Risikogruppen gehören, die Kosten für eine Grippeschutzimpfung: Impfstoff in voller Höhe und die ärztliche Behandlung bis zum 2,3fachen GOÄ-Satz.
Die Audi BKK übernimmt die Kosten der Grippeschutzimpfung ab dem 1. Lebensjahres, sofern kein anderweitiger Anspruch besteht bzw. anderer Kostenträger zuständig ist.
Für BAHN-BKK-Versicherte werden die kompletten Kosten der Impfstoffe und Arztkosten (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) übernommen, dies gilt auch für quadrivalente Impfstoffe.
Die BERGISCHE übernimmt alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen wurden. Sie erhalten die Impfungen kostenfrei über die Gesundheitskarte.
Impfsaison - ab sofort können sich alle unsere Kunden im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gegen Grippe impfen lassen – einfach per Gesundheitskarte. Grippeschutzimpfungen sind abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Die Abrechnung erfolgt nach medizinischer Notwendigkeit direkt über die Gesundheitskarte.
Die BKK exklusiv erstattet alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.
Der Arzt rechnet die Kosten – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Bei allen äztlich verodneten Schutzimpfungen werden die Kosten bis zu 500 € erstattet, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist. Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen über eGK bzw. Erstattung nach EBM.
Für alle Versicherten. Ärztlich empfohlene Impfungen werden zu 100% erstattet, auch wenn diese nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können. Die Erstattung beinhaltet den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Abrechnung über Gesundheitskarte bzw. Kostenübernahme i.H.v. 100 % der Kosten bei ärztlicher Empfehlung.
Zusätzlich kann diese Leistung über das Bonusprogramm prämiert werden.
Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Zusätzlich zu den gesetzlich empfohlenen Standard-Impfungen bezahlt die BKK VerbundPlus auch die Kosten in Höhe der Vertragssätze für Impfungen gegen
Grippe (ohne Indikationsbeschränkungen). Auch der Vierfach-Wirkstoff wird bezahlt.
Volle Kostenübernahme zu 100 Prozent der Grippeschutzimpfung gibt es ohne Einschränkung. Es ist vom Versicherten kein Eigenanteil als gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Neben den Kosten für den Impfstoff werden auch die ärztlichen Leistungen übernommen. Seit dem 1. Oktober 2023 kann man sich (ab 18 Jahre) gemäß STIKO-Empfehlung auch in Apotheken gegen Grippe impfen lassen. Die energie-BKK übernimmt auch dort die Kosten für Personen, die sich außerhalb der Empfehlung impfen lassen möchten.
Generell wird die Grippeschutzimpfung (lt. STIKO - Ständige Impfkommission) empfohlen und ist für alle Personengruppen kostenfrei. Die Kosten werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit der IK abgerechnet.
Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin auch vor dem 65. Lebensjahr per Krankenversicherungskarte (unabhängig vom Alter).
Die IKK classic übernimmt die Impfung gegen Grippe als Standardimpfung für Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat sowie wie Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Erstattet werden die vollen Kosten des Impfstoffes sowie die Kosten der ärztlichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze.
Die Mobil Krankenkasse übernimmt für alle Versicherten die Kosten für die jährliche Grippeschutzimpfung. Für den Impfstoff und die ärztliche Leistung werden 100 % erstattet.
Für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen werden 100 Prozent der Kosten, höchstens in Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet.
Kostenübernahme der Grippeimpfung für alle Versicherten (altersunabhängig).
Grippeschutzimpfungen in Apotheken nach §132e für Versicherte ab 18 Jahren in Baden Württemberg.
Die Grippeschutz-Impfung wird zu 100% übernommen. Dies gilt bis maximal insgesamt 500 Euro pro Kalenderjahr für alle Impfungen und Prophylaxe-Arzneimittel.
Das ärztliche Impfhonorar wird in Höhe von maximal 50 Euro pro Kalenderjahr übernommen.
Auch außerhalb der aufgeführten Altersbeschränkung übernimmt die AOK Nordost die Kosten. Die Ärzte können die Impfung voll über die KV Karte abrechnen und impfen, wen sie für nötig halten ohne Altersbeschränkungen. Aus dem Gesundheitskonto gibt es bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
Grippeschutzimpfung gibt es für alle Versicherten ohne Altersbegrenzung im Rahmen des Impfbudgets zu 100 % bis max. 200 Euro.
Die Schutzimpfung wird beim ViDAplus Bonusprogramm berücksichtigt.
Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten bis zu 250 EUR (inkl. des ärztlichen Honoras) pro Kalenderjahr und Versicherten für die Auslandsschutzimpfungen. Dazu zählen auch Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene, Schutzimpfungen werden die tatsächlichen Kosten je Impfstoff mit dem dazugehörigen Honorar nach Vorlage der Rechnungen übernommen. Die Kosten werden im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus in Höhe von max. 250 € pro Kalenderjahr erstattet.
Zusätzlich zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden ergänzende Impfungen übernommen, dazu zählt auch die Grippeschutzimpfung (100 Prozent Kostenübernahme für Impfstoff und ärztliche Leistung). (Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos, bei dem pro Versicherten und Jahr insgesamt 400 Euro zur Verfügung stehen.)
Je Impfserum erstattet die Debeka BKK 80 % der Kosten, zusätzlich werden die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen.
Die R+V BKK erstattet die Grippeschutzimpfung für alle Versicherten, auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und übernimmt 80 % der Kosten (max. 80€ der Impfdosis) und maximal 14€ für die ärztliche Leistung.
Bei der Grippe oder saisonalen Influenza, die in der kalten Jahreszeit auftritt, handelt es sich um eine akute Infektion der Atemwege. Häufig wird sie unterschätzt, obwohl sie für Menschen ab dem 60. Lebensjahr, immungeschwächte oder chronisch kranke Menschen sowie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schnell sehr gefährlich werden kann. Für diese Personengruppen ist die Impfung daher sehr wichtig.
Grippe ist nicht gleich Grippe: Die „echte“ Grippe ist nicht mit einer Erkältung (= grippaler Infekt) gleichzusetzen. Letztere äußert sich beispielsweise in einer laufenden Nase und/oder erhöhter Körpertemperatur (noch unter 28,5 Grad Celsius) und ist sicherlich jedem bekannt. Hat man sich mit dem Virus der saisonalen Influenza angesteckt, sind die Symptome deutlich stärker. Charakteristisch ist, dass diese plötzlich eintreten und sich schnell verstärken. Halsschmerzen, Reizhusten, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Geräusch- sowie Lichtempfindlichkeit sind typische Anzeichen. Das wohl prägnanteste Symptom ist aber ein schnell auf 41 Grad Celsius ansteigendes Fieber. Im weiteren Krankheitsverlauf treten häufig zusätzlich Schwindel, Atemnot, Appetitlosigkeit, Muskel- und Augenschmerzen auf. Üblicherweise dauert das Fieber drei bis vier Tage an. Meist liegt die Krankheitsdauer zwischen sieben und 14 Tagen.
Mit einer Inkubationszeit von meist nur zwei Tagen zeigen sich die Symptome sehr rasch. Auch Menschen, die selbst keine Anzeichen einer Grippe aufweisen, sind dann bereits ansteckend. Die durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragbare Influenza ist hochansteckend, weshalb erkrankte Patienten andere Menschen meiden und idealerweise zu Hause bleiben sollten.
Für Menschen, die über ein intaktes Immunsystem verfügen und ansonsten gesund sind, ist die Grippe nicht lebensbedrohlich. Meist werden die Patienten wieder völlig gesund, auch wenn die Heilung meist über mehrere Wochen hinweg von Reizhusten begleitet wird. Auch das allgemeine Schwächegefühl und die Appetitlosigkeit sind häufig erst nach einigen Wochen wieder vollständig abgeklungen.
Dringend empfohlen wir der Grippeschutz allen Menschen, deren Immunsystem aufgrund der Zugehörigkeit zu Risikogruppen schon geschwächt ist. Dazu zählen etwa:
ältere Menschen und chronisch Kranke ( Asthmatiker, Diabetiker, Herz-Kreislauf)
Schwangere ab dem 4. Monat
HIV-Patienten und Menschen mit angeborenem Immundefekten
Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt, die Schutzimpfung im Oktober oder November durchführen zu lassen. Nach etwa zwei Wochen ist man dann gegen die Influenzaviren geschützt. Da sich Grippeviren sehr schnell verändern können, sollte die Impfung jährlich aufgefrischt werden.
Eine Grippeimpfung kann je nach Arztpraxis und gewähltem Wirkstoff zwischen 20 und 35 Euro kosten. In dieser Summe sind sowohl der Preis für den Wirkstoff als auch die Injektion enthalten.
Sofern Sie zu einer der Risikogruppen zählen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Impfkosten. Einige Kassen bieten allerdings auch nicht zu diesen Gruppen gehörenden Versicherungsmitgliedern eine Kostenübernahme im Rahmen einer Zusatzleistung an. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.
Bewerten Sie uns4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de
14186 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.