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Gesundheitskonto Schwangerschaft

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  • Über das AOK-Gesundheitskonto Familiengesundheit gibt es z. B. Mehrleistungen für Schwangere bis 100 Euro oder Babyschwimmen bis 85 Euro.
  • Erstattungen bis zu 500 € Erstattungsfähig sind die Kosten für die persönliche Rufbereitschaft der Hebamme, sofern die Rufbereitschaft die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe umfasst. Alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Geburtsvorbereitung für den Vater des erwarteten Kindes. Sowie folgende Untersuchungen: ? Toxoplasmosetest ? B-Streptokokken-Test ? Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken ? Produkte für einen PH-Wert-Selbsttest ? Zytomegalie-Test ? Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung
  • SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen: Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
  • In der Schwangerschaft und danach bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zusätzliche Leistungen von insgesamt 300 Euro je Schwangerschaft, z. B. für die Unterbringung einer Begleitperson im Elternzimmer, eine professionelle Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen oder Arzneimittel. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages. Im Rahmen eines Gesundheitskontos für Neugeborene übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 100% der Kosten zum Beispiel für die Teilnahme an einem PEKiP- oder DELFI-Kurs, am Babyschwimmen oder an einem Kurs zur Babymassage. Zusätzlich zu den regulären digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei ärztlicher Bestätigung für Neolexon, Nia, eCovery oder Ovula-Ring bis zu 400 Euro jährlich im Rahmen eines Gesundheitsbudgets für Gesundheits-Apps.
  • Die zusätzlichen Leistungen für Familien sind ein Teil des Familien-Plus-Pakets und beinhalten Mehrleistungen bis zu 200 Euro je Schwangerschaft und Familienverbund.
  • Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet ihren schwangeren Versicherten ein Gesundheitskonto mit bis zu 300 € Erstattung pro Jahr. Zu den privaten Vorsorgeleistungen der Schwangeren, für die die BERGISCHE KRANKENKASSE die Kosten übernimmt, gehören: Ersttrimester-Screening, Toxoplasmose-Screening, Antikörper-Check (Röteln und Windpocken), Zytomegalie-Test, B-Streptokokken-Test, Triple-Test, Hebammenrufbereitschaft, Geburtsvorbereitungskurs, Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Folsäure, Jodid als Mono- oder Kombipräparat oder nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtung.
  • Über das Gesundheitsbudget gibt es einen Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 150 EUR im Jahr u.a. in den Bereichen Schwangerschaftsvorsorge (100 EUR), sowie Antikörpertest auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen) und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure bei schwangeren Frauen, die einen Folsäuremangel aufweisen, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde.
  • Mit dem Vorsorgebudget für erweiterte Untersuchungen, Kurse für Schwangere und Kleinkinder sowie Hebammenrufbereitschaft unterstützt die BKK_DürkoppAdler mit bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr.
  • Über die üblichen Standardleistungen im Bereich der Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstattet die BKK EUREGIO die Kosten für viele von Ärzten durchgeführten, veranlassten oder direkt von der Versicherten initiierte Leistungen in Höhe von insgesamt maximal 100 Euro je Schwangerschaft.
  • Für die Zusatzleistungen bei Schwangerschaft bietet die BKK exklusiv ihren schwangeren Versicherten das "Storchenkonto" an. In diesem Konto gibt es keine Begrenzung der Einzelleistung. Die Schwangere kann aus einem Pool von Zusatzleistungen die für sie gewünschten Leistungen auswählen und bis zu einem Betrag von 600 Euro je Schwangerschaft hierüber frei verfügen. Bis zu diesem Gesamtbeitrag werden alle Zusatzleistungen zu 100% übernommen.
  • Für eine gesunde Schwangerschaft bietet die BKK herkules zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, ein Budget von 600 € und erstattet Kosten für vorgeburtliche Zusatzuntersuchungen, Leistungen zur Minimierung von Frühgeburtsrisiken, Zahnfüllungen als Ersatz für Amalgamfüllungen, Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure, Geburtsvorbereitungskurse, Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer und Hebammenrufbereitsschaft.
  • Die Erstattung für die Leistungen des Gesundheitskontos „Junge Familie“ umfasst bis zu 220 Euro je Schwangerschaft.
  • Vorsorge+ gibt es im Wert von 50,- Euro jährlich für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr und Leistungen zur Schwangerschaftsvorsorge bis 100 Euro.
  • Gesundheitskonto für Schwangere: 250 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen.
  • Bis zu 500 Euro gibt es für das Schwangerschaftsplus.
  • 150 Euro gibt es für besondere Vorsorgeleistungen im Bereich der Schwangerschaft.
  • Budget Schwangerschaft von bis zu 300 Euro
  • Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen
  • Die DAK-Gesundheit erstattet für Schwangere im Rahmen von DAK MamaPLUS bis zu 500 Euro aus folgenden Leistungsangeboten: - zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: B-Streptokokken-Test, Toxoplasmose-Test, Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und gegen Windpocken und gegen Zytomegalie einen großen oralen Glukosetoleranztest. - eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft - Zahnprophylaxe für werdende Eltern. Erstattet werden zwei prophylaktische Leistungen (Erstellung eines Mundhygienestatus inkl. Putztraining und einer Kontrolle des Übungserfolges inkl. Feedback). Der Partner muss nicht bei der DAK-Gesundheit versichert sein. - individuelle Beratungsleistungen durch eine anerkannte Hebamme während der Schwangerschaft wie zum Beispiel: Still- und Ernährungsberatung, ergänzende Beratung zur schädlichen Wirkung von Nikotin- und Alkoholkonsum, Beratung zur Entbindungsart, Geburtsort und möglichen Vorteilen und Risiken, Beratung zum Umgang mit und der Pflege des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten, Beratung der Eltern-Kind-Beziehung, wenn diese durch zugelassene Leistungserbringer erfolgt. - Mehrkosten von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie. - Nutzen schwangere Versicherte aufbauend auf den klassischen Geburtsvorbereitungskursen bzw. Rückbildungsgymnastikkursen ein digitales Erweiterungsangebot (Onlinekurs, Web- oder Appbasiert), beteiligt sich die DAK-Gesundheit im Rahmen von DAK MamaPLUS mit einem Zuschuss von maximal 50,00 Euro.
  • Der gesamter Zuschuss für die Schwangerschaftsleistungen (Toxoplasmosetest, B-Streptokokken-Test, Glucose-Test, Ringelröteln-/Windpockentest, Zytomegalie-Test, Folsäure, Erstattung von Biomarker Präeklampsie, Arzneimittel: Vitamin B 12, Jod, Eisen, Magnesium) beträgt maximal 120,00 Euro je Schwangerschaft.
  • 100 Euro pro Jahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z. B. Tests auf Toxoplasmose und Zytomegalie etc.) im Rahmes des Gesundheitskontos.
  • Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen: Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
  • Für zusätzliche Schwangerschaftsleistungen gibt es 80% bis 300 Euro.
  • Als zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere werden folgende ärztliche Untersuchungen im Gesundheitskonto bezuschusst: der Toxoplasmosetest, der Triple-Test, die Nackenfaltenmessung sowie die Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken und der Streptokokkentest. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 125 Euro je Schwangerschaft. Im Rahmen der Geburtshilfe wird ein Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft (in der Regel innerhalb der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche) von bis zu 250 Euro gezahlt. Insgesamt ist somit ein Zuschuss von bis zu 375 Euro je Schwangerschaft über das Gesundheitskonto möglich.
  • Versicherte können folgende Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen: Toxoplasmose-Test, Nackenfaltenmessung, Trisomie-Test (z. B. Triple-Test), Antikörperbestimmung bei Schwangerschaft auf Ringelröteln und Windpocken, Streptokokken-Test, Zytomegalie-Test, PH-Selbsttest, Spezielle Ultraschalluntersuchung für Schwangere Alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel als Mono- oder Kombinationspräparat mit den Wirkstoffen Eisen oder Magnesium oder Folsäure Die IKK Südwest erstattet pro Schwangerschaft grundsätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, jedoch für sämtliche Leistungen insgesamt nicht mehr als 150,00 Euro.
  • Ihre mhplus übernimmt für Sie bis zu 250,00 Euro pro Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeleistungen.
  • Mit dem FLEXCHECK-Startguthaben von insgesamt 50 Euro profitieren Sie von folgenden Extraleistungen: B-Streptokokken-Test, Antikörpersuchtest auf Ringelröteln und Windpocken, Zytomegalie-Test und nicht verschreibungspflichtige , apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure.
  • 75 Euro gibt es für einige Untersuchungen und Tests während der Schwangerschaft.
  • Vorsorge Plus für werdende Mütter - mit einem Budget von bis zu 50 EUR für diese Vorsorgeuntersuchungen: B-Streptokokken-Test, Toxoplasmose-Test, Feststellung der Antikörper auf Ringröteln, Feststellung der Antikörper auf Windpocken, Zytomegalie-Test unterstützt die R+V BKK werdende Mütter.
  • Ein Schwangerschaftsbudget von 250 Euro gibt es bei der Salus BKK für zusätzliche Untersuchungen.
  • Werdende Mutter können auf Wunsch bei der SBK folgende zusätzliche Untersuchungen im Rahmen Ihres 150-Euro-Budgets während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen: Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test (CMV), B-Streptokokken-Test, Feststellung von Antikörpern gegen Windpocken oder Ringelröteln und Ultraschall-Untersuchungen mit ärztlich festgestellter Indikation.
  • Die SKD BKK bezahlt im Rahmen des Familien-Budget 1.000 Euro je Schwangerschaft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenrufbereitschaftspauschale und Geburtsvorbereitungskurse für Partner.
  • Gesundheitskonto für Schwangere: Kostenerstattung von jeweils 80 Prozent und maximal 100 Euro für Vorsorgeuntersuchungen und Arzneimittel.
  • MamaKonto (Gesundheitskonto für werdende Mütter) in Höhe von bis zu 500 Euro je Schwangerschaft: Hebammenrufbereitschaft, Geburtsvorbereitungskurs für den Partner/Ehemann, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln, Feststellung der Antikörper auf Windpocken, Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest), Toxoplasmose-Test), Still- und Ernährungsberatung (bis 12 Monate nach der Entbindung), Mineralstoffe und Vitamine für Schwangere (nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Mono- oder Kombipräparat zur Prophylaxe mit den Wirkstoffen Folsäure, Jod, Magnesium und Eisen), alternative Arzneimittel, z. B. Globuli (Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie) • Arzneimittel der besonderen Therapierichtung: Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) für Versicherte bis zum vollendendeten 15. Lebensjahr. Erstattet werden bis zu 200 EUR des Rechnungsbetrages pro Kalenderjahr.
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