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Gesundheitskonto

Krankenkassentest: GesundheitskontoBei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein zusätzliches Paket an frei wählbaren Leistungen ( z.B. für Naturmedizin, prof. Zahnreinigung, Präventionskurse ), welches den Versicherten im Zeitraum eines Kalenderjahres zur Verfügung steht. Die Krankenkassen stellen einen bestimmten Geldbetrag je Versichertem dafür bereit und veröffentlichen eine Liste mit den dafür abrechenbaren möglichen Gesundheitsleistungen bzw. Angeboten.


Wenn Krankenkassen ein Gesundheitskonto-Modell anbieten, wird dies hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.

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  • Das Gesundheitskonto „Allgemein“ der AOK Baden-Württemberg gibt es maximal 200 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie, Reiseschutzimpfungen für private Auslandsaufenthalt, alle empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Kosten der Impfung gegen Japanische Enzephalitis und der Malaria-Prophylaxe und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.
  • AOK-Versicherte haben ihr persönliches AOK-Gesundheitskonto. Jährlich werden 800 Euro für folgende Leistungen zur Verfügung gestellt: - Osteopathie beim anerkannten Osteopathen - Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel - Hautkrebs-Screening auch schon im Alter von 18 Jahren - Check-up 35 auch schon im Alter von 18 Jahren - Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung - Reiseschutzimpfungen - Zahnversiegelung bei fester Zahnspange - Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis 25 Jahren
  • Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“. Versicherte bekommen die Rechnungen für die dort beschriebenen Leistungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen erstattet.
  • Ein Gesundheitskonto gibt es im Gesamtwert von 500 Euro mit folgenden Leistungen: Präventionsleistungen, PZR, Gebühr/Beitrag Sportverein, Sportzahnschutzschiene, eHealth-Angebote/digitale Sportkurse, Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (z.B. Pulsmessung), Schwangerschaftsvorsorgeleistungen, Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, Babyschwimmen, Schwimmkurs für Erwachsene, Alternative Arzneimittel, Osteopathie und bis zu 200 Euro jährlich für zusätzliche Impfungen.
  • Für Naturarznei, (Reise)Impfungen, sportmedizinische Untersuchungen und besondere Schwangerschaftsleistungen werden 80 Prozent der Ausgaben des Versicherten übernommen. Bei der professionellen Zahnreinigung zwei Mal 50 Euro im Jahr. Erweiterte zahnärztliche Leistungen – Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung maximal 50 € sowie Lachgasbehandlung/Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne und für die Osteopathie 6 Sitzungen, pro Sitzung maximal 50 € Gesamtanspruch Osteopathie maximal 300 € alles zusammen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro. Die Versicherten können wählen, wie sie die Leistungen miteinander kombinieren und sich ihr passendes Gesundheitspaket zusammenstellen.
  • SchwangerschaftPLUS Paket - 500 Euro für zusätzliche Leistungen: Dazu zählen: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen, Online-Geburtsvorbereitungskurs, nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und Folsäure während der Schwangerschaft, zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, Hebammenrufbereitschaft bis max. 250 Euro, Leistungen zur Minimierung des Frühgeburtenrisikos: z.B. Testhandschuhe (Einmalhandschuhe), Teststreifen bzw. Stäbchen, Alternative Zahnfüllung während der Schwangerschaft
  • Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 600 Euro Zuschuss für Gesundheitsleistungen, Vorsorge- und Fitnessmaßnahmen im Rahmen des neuen Gesundheitskontos. Ein Budget von 600 Euro steht auch jedem familienversicherten Angehörigen zur Verfügung.
  • Die Audi BKK erstattet im Rahmen von GesundheitExtra bis zu 200 Euro pro Jahr für ausgewählte Leistungen.
  • Mit dem 300-Euro-Budget für Digitale Gesundheitsleistungen wird die Förderung digitaler Produkte ermöglicht. Der Anspruch besteht einmal im Kalenderjahr. Dabei kann es sich um Apps fürs Smartphone und Tablet oder webbasierte Anwendungen für PC oder Laptop handeln.
  • Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet im Rahmen eines Gesundheitskontos pro Jahr eine PZR in Höhe von 75 €. Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet über ein Gesundheitskonto zur Prävention Kostenerstattungen von bis zu 560 € pro Jahr. Die BERGISCHE KRANKENKASSE erstattet über das Gesundheitskonto pro Jahr bis zu 300 € zur sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
  • Über das Gesundheitsbudget gibt es einen Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 150 EUR im Jahr u.a. in den Bereichen Sportmedizinische Untersuchung (150 EUR), Osteopathie (120 EUR), professionelle Zahnreinigung (50 EUR) und Früherkennung (20 EUR für die Früherkennungsuntersuchung bzgl. Glaukom, Hautkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs.
  • Beim Gesundheitskonto der BKK Akzo Nobel Bayern kann jeder Versicherte von einem Guthaben in Höhe von mehreren hundert Euro pro Kalenderjahr profitieren. Man entscheidet selbst, wie das Guthaben verwendet wird, ob für zusätzliche Vorsorgeleistungen, für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder einen Zuschuss für Sehhilfen.
  • Die BKK Diakonie stellt ein persönliches Achtsamkeitsbudget mit bis zu 580 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Budget ist in drei Module aufgeteilt. Für das 1 (Zahnreinigung) stehen 80 Euro zur Verfügung, für das Modul und 2 (Selbstfürsorge) in der Summe 240 Euro pro Jahr. Für das Modul 3 (Prävention & Stressbewältigung) sind noch einmal 260 Euro vorgesehen.
  • Das persönliche 250 Euro Vorteils-Paket bietet Ihnen maximale Flexibilität für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit. Kombinieren Sie die attraktiven Gesundheitsleistungen, wie es Ihnen gerade passt – jedes Jahr neu. Zusätzlich können Sie im Rahmen des Bonusprogramms Punkte sammeln und diese auf Ihr Gesundheitskonto übertragen. Ihre individuelle Prämie können Sie anschließend für vielfältige Gesundheitsleistungen nutzen.
  • Die BKK Herkules unterstützt im Gesundheitskonto in Höhe von max. 100 Euro folgende Leistungen: - Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Mammografie unter 50 Jahren, Ultraschalluntersuchung – „Sono-Check“) alle zwei Jahre - Gesundheitsuntersuchung („Check up“) bei Risikofaktoren (Übergewicht, Bewegungsmangel) - Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (immunologischer Stuhltest, Darmspiegelung) Zusätzlich können diese Leistungen über das Bonusprogramm prämiert werden.
  • Die BKK ProVita erstattet im Rahmen von BKK GesundPlus bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen. Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Leistungen.
  • Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche attraktive Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr erhalten.
  • Das Gesundheitskonto „Vorsorge“ beinhaltet einen Zuschuss für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Erwachsene ab 18 Jahren in Höhe von 50 Euro pro Kalenderjahr. - Hautscreening inklusive der Verwendung eines Auflichtmikroskops zur Hautkrebsvorsorge - Mammographie zur Brustkrebsvorsorge - Sonographie zur Brustkrebsvorsorge - Gesundheitsuntersuchung zur Krankheitsvorsorge - PSA-Test zur Vorsorge von Prostatakrebs Die Untersuchungen müssen durch einen zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Sie entscheiden selbst, welche Vorsorgeuntersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
  • Die BKK Werra-Meissner erstattet Ihnen über "Gesund Plus" einen Zuschuss von 150 Euro für Präventionskurse und 25 Euro für die professionelle Zahnreinigung.
  • Budget für alternative Medizin 490 Euro, Budget Zähne 60 Euro
  • Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen - Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft: bis 300 € Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen - Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen Ihrer Urlaubsreisen ins Ausland. - Gesundheitsbonus: 10 € für jede Maßnahme - ohne Limit - für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunden Aktivitäten
  • Jährlich 400 Euro stehen jedem Versicherten im Gesundheitskonto der Continentale BKK zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für Osteopathie, Naturarzneimittel, Gesundheitskurse und andere Leistungen genutzt werden.
  • Die DAK-Gesundheit bietet ein digitales Budget an. Hier können Sie Versicherte bis zu 300 Euro jährlich für bestimmte digitale Versorgungsprodukte erstatten lassen.
  • Das Gesundheitskonto der Heimat Krankenkasse beinhaltet folgende Leistungen: 50 Euro pro Jahr für individuelle Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Sportmedizinische Untersuchung, Hautkrebsvorsorge mit Auflichtmikroskopie, PSA-Wert-Bestimmung, Messung des Augeninnendrucks etc.) ab 18 Jahren | 80 Euro pro Jahr für eine professionelle Zahnreinigung | 40 Euro pro Jahr für erweiterte zahnärztliche Leistungen (z. B. Fissuren-Versiegelung, Karies-Infiltration etc.) | 120 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen | 80 Euro pro Jahr für alternative Arzneimittel (Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 100 Euro pro Jahr für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (z. B. Tests auf Toxoplasmose und Zytomegalie etc.)
  • Die HEK erstattet pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 100 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen: Toxoplasmose-Test, Zytomegalie-Test, Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, Antikörperbestimmung auf Windpocken, Streptokokken-Test, Ersttrimesterscreening, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, Folsäure und Magnesium (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein.
  • Die IKK BB erstattet IKK-Versicherten 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 150 Euro pro Jahr, bei Mitgliedern mit mitversicherten Familienangehörigen bis max. 300 Euro pro Jahr, für alle Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
  • Ob Reiseschutzimpfung, Sportmedizinische Untersuchung oder zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft – im umfangreichen Gesundheitskonto der IKK gesund plus steckt mehr für jeden Versicherten drin. Besonders gut gefüllt ist das Gesundheitskonto auch für die Kleinsten: Neben einer erweiterten Kariesvorsorge sowie Vorsorgeuntersuchungen und einem Augenscreening zur Früherkennung von Sehstörungen warten weitere exklusive Leistungen auf den Nachwuchs.
  • Mit dem Gesundheitskonto der IKK Südwest stehen jedem Mitglied vier Leistungspakete (Alternativmedizin, Schwangerschaft, Vorsorge, Zahngesundheit) zur Verfügung. Die Leistungen des IKK Gesundheitskontos können sowohl von den Mitgliedern als auch von familienversicherten Angehörigen in Anspruch genommen werden.
  • Die KNAPPSCHAFT bietet das Gesundheitskonto gesundPlus an. Über das Gesundheitskonto erhalten Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch Nutzung bestimmter Vorsorgeleistungen ein Guthaben in Höhe von 150 Euro gutgeschrieben zu bekommen.
  • Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei der Mobil Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
  • Folgende Leistungen sind im Rahmen des sog. Flexcheck Startguthabens in Höhe von bis zu 50 EUR im Kalenderjahr abrufbar: • Professionelle Zahnreinigung • Homöopathische Arzneimittel • Osteopathie • Geburtsvorbereitung für werdende Väter • Mehrleistungen für Schwangere • alternative Heilmittel
  • Mit BKK GesundheitsPlus kann man zusätzliche Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 EUR je Kalenderjahr erhalten.
  • Gesundheitskonto für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung: Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) für Versicherte bis zum vollendendeten 15. Lebensjahr. Erstattet werden bis zu 200 EUR des Rechnungsbetrages pro Kalenderjahr. • Gesundheitskonto für Schutzimpfungen: Übernahme der Kosten von zusätzlichen Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die von der STIKO empfohlen werden gemäß Satzung. Außerdem Übernahme der Malariaprophylaxe und alle Impfungen gegen Grippe und Meningokokken B. Erstattung des Impfstoffs in voller Höhe bis maximal 500 Euro pro Jahr und der Impfleistung (ärztliches Honorar) in voller Höhe bis maximal 50 Euro pro Jahr.

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    Bei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein finanzielles Bonuspaket für zusätzliche Gesundheitsleistungen. Das Konto-Modell ermöglicht den Versicherten die individuell frei verfügbare Bezuschussung von nicht abrechenbaren Leistungen - in einem begrenzten jährlichen Rahmen. Je nach Krankenkasse kann das  Gesundheitskonto für IGeL-Leistungen, Naturheilverfahren, Prävention oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen genutzt werden.  

    Höhe des Leistungsbetrags und Verfügungsrahmen

    Wie hoch das Guthaben ist, das den Versicherten jährlich zur Verfügung steht, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Die Bandbreite liegt zwischen 150 und 600 Euro. Die Anzahl und Art der Leistungen, für welche die Kosten erstattet oder bezuschusst werden, ist ebenfalls sehr verschieden und hängt von der Krankenkasse ab. Manche Kassen legen Leistungsbereiche für das Gesundheitskonto fest, andere schränken die Verfügung kaum ein. Oft kann das Gesundheitskonto auch genutzt werden, um den Rahmen der Erstattung bei freiwilligen Satzungsleistungen zu erweitern. Bezuschusst die Kasse nur eine einzige  Zahnreinigung pro Jahr, kann eine weitere zum Beispiel mit dem Gesundheitskonto abgerechnet werden.

    Vorteile des Gesundheitskontos

    Der entscheidende Vorteil eines Gesundheitskontos für die Versicherten ist, dass sie selbst entscheiden können, wofür Sie das Guthaben einsetzen. So lassen sich die Gesundheitskosten individuell gestalten und Schwerpunkte je nach Diagnose und Bedarf setzen.

    Die Krankenkassen haben den Vorteil, dass sie nicht in allen medizinischen Bereichen eine Satzungsleistung festlegen müssen, sondern pro Versichertem eine bestimmte Summe an zusätzlichen Gesundheitsleistungen festlegen können.

    Abrechnung über das Gesundheitskonto

    Nach der Inanspruchnahme einer nicht über die Chipkarte abrechenbaren Leistung ist vom Versicherten zumnächst eine Privatrechnung vom Arzt / Zahnarzt / Therapeuten zu begleichen. Die Rechnung und der Zahlungsnachweis sind die Grundlage für die Erstattung. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente eingereicht werden – dies richtet sich nach der Art der Leistung. Neben der Rechnung kann eine Teilnahmebestätigung (zum Beispiel für die Teilnahme an einem Gesundheitskurs), ein Privatrezept (beispielsweise für homöopathische Arzneimittel) oder eine ärztliche Verordnung (zum Beispiel für eine physiotherapeutische Behandlung) gefordert werden.

    Um die Kosten nun im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet zu bekommen, müssen die entsprechenden Nachweise und Kontodaten an die Krankenkasse zugeschickt werden. (Viele Kassen ermöglichen das Hochladen der Dokumente in elektronischer Form). Bei einigen Kassen ist für jede Leistungsabrechnung ein Erstattungsantrag für das Gesundheitskonto auszufüllen.

    Unterschiede zu Kassen ohne Gesundheitskonto

    Krankenkassen, die ihren Versicherten kein Gesundheitskonto anbieten, führen statt dessen eine Liste von Satzungsleistungen (Leistungen, für die eine Kostenübernahme nicht gesetzlich vorgeschrieben ist), für deren Kosten sie komplett oder anteilig aufkommen. Einige Kassen bieten sowohl ein Gesundheitskonto als auch weitere Satzungsleistungen an. Für Versicherte, die möglichst viel Entscheidungsfreiheit anstreben, ist die Wahl einer Krankenkasse mit Gesundheitskonto und hohem flexiblem Verfügungsrahmen sinnvoll.

     

     

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