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Gesundheitskonto

Krankenkassentest: GesundheitskontoBei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein zusätzliches Paket an frei wählbaren Leistungen ( z.B. für Naturmedizin, prof. Zahnreinigung, Präventionskurse ), welches den Versicherten im Zeitraum eines Kalenderjahres zur Verfügung steht. Die Krankenkassen stellen einen bestimmten Geldbetrag je Versichertem dafür bereit und veröffentlichen eine Liste mit den dafür abrechenbaren möglichen Gesundheitsleistungen bzw. Angeboten.


Wenn Krankenkassen ein Gesundheitskonto-Modell anbieten, wird dies hier aufgeführt. Für den Test werden dafür aber keine Sterne vergeben.

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Bei einem Gesundheitskonto handelt es sich um ein finanzielles Bonuspaket für zusätzliche Gesundheitsleistungen. Das Konto-Modell ermöglicht den Versicherten die individuell frei verfügbare Bezuschussung von nicht abrechenbaren Leistungen - in einem begrenzten jährlichen Rahmen. Je nach Krankenkasse kann das  Gesundheitskonto für IGeL-Leistungen, Naturheilverfahren, Prävention oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen genutzt werden.  

Höhe des Leistungsbetrags und Verfügungsrahmen

Wie hoch das Guthaben ist, das den Versicherten jährlich zur Verfügung steht, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Die Bandbreite liegt zwischen 150 und 600 Euro. Die Anzahl und Art der Leistungen, für welche die Kosten erstattet oder bezuschusst werden, ist ebenfalls sehr verschieden und hängt von der Krankenkasse ab. Manche Kassen legen Leistungsbereiche für das Gesundheitskonto fest, andere schränken die Verfügung kaum ein. Oft kann das Gesundheitskonto auch genutzt werden, um den Rahmen der Erstattung bei freiwilligen Satzungsleistungen zu erweitern. Bezuschusst die Kasse nur eine einzige  Zahnreinigung pro Jahr, kann eine weitere zum Beispiel mit dem Gesundheitskonto abgerechnet werden.

Vorteile des Gesundheitskontos

Der entscheidende Vorteil eines Gesundheitskontos für die Versicherten ist, dass sie selbst entscheiden können, wofür Sie das Guthaben einsetzen. So lassen sich die Gesundheitskosten individuell gestalten und Schwerpunkte je nach Diagnose und Bedarf setzen.

Die Krankenkassen haben den Vorteil, dass sie nicht in allen medizinischen Bereichen eine Satzungsleistung festlegen müssen, sondern pro Versichertem eine bestimmte Summe an zusätzlichen Gesundheitsleistungen festlegen können.

Abrechnung über das Gesundheitskonto

Nach der Inanspruchnahme einer nicht über die Chipkarte abrechenbaren Leistung ist vom Versicherten zumnächst eine Privatrechnung vom Arzt / Zahnarzt / Therapeuten zu begleichen. Die Rechnung und der Zahlungsnachweis sind die Grundlage für die Erstattung. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente eingereicht werden – dies richtet sich nach der Art der Leistung. Neben der Rechnung kann eine Teilnahmebestätigung (zum Beispiel für die Teilnahme an einem Gesundheitskurs), ein Privatrezept (beispielsweise für homöopathische Arzneimittel) oder eine ärztliche Verordnung (zum Beispiel für eine physiotherapeutische Behandlung) gefordert werden.

Um die Kosten nun im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet zu bekommen, müssen die entsprechenden Nachweise und Kontodaten an die Krankenkasse zugeschickt werden. (Viele Kassen ermöglichen das Hochladen der Dokumente in elektronischer Form). Bei einigen Kassen ist für jede Leistungsabrechnung ein Erstattungsantrag für das Gesundheitskonto auszufüllen.

Unterschiede zu Kassen ohne Gesundheitskonto

Krankenkassen, die ihren Versicherten kein Gesundheitskonto anbieten, führen statt dessen eine Liste von Satzungsleistungen (Leistungen, für die eine Kostenübernahme nicht gesetzlich vorgeschrieben ist), für deren Kosten sie komplett oder anteilig aufkommen. Einige Kassen bieten sowohl ein Gesundheitskonto als auch weitere Satzungsleistungen an. Für Versicherte, die möglichst viel Entscheidungsfreiheit anstreben, ist die Wahl einer Krankenkasse mit Gesundheitskonto und hohem flexiblem Verfügungsrahmen sinnvoll.

 

 

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