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Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 11,75 Euro je Stunde
2 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei ab 8,00 Euro je Stunde
1 Stern = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt unter 8,00 Euro je Stunde
Versicherte haben bei vielen Krankenkassen einen erweiterten Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit. Dieser erweiterte Anspruch besteht sowohl, wenn kein Kind im Haushalt lebt als auch wenn Kinder im Haushalt leben. Für diese Herausforderungen können sich Versicherte Unterstützung beschaffen. Die Unterstützung kann sowohl durch caritative Einrichtungen (z. B. Sozialstation) also auch durch eine selbst beschaffte Haushalthilfe durchgeführt werden. In diesem Test bewerten wir die Erstattungshöchstbeträge für selbstbeschaffte Haushaltshilfen, welche nicht verwandt oder verschwägert (z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) mit dem Versicherten sind. Hierbei geht der Spitzenverbände der Krankenkassen davon aus, dass bei einem erheblichen Unterstützungsbedarf ein 8-stündiger Einsatz pro Tag erforderlich ist. Der maximal stündliche Höchstbetrag liegt aktuell bei 11,75 Euro.
Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) mit und ohne Kind
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 11,75 Euro je Stunde
2 Sterne = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei ab 8,00 Euro je Stunde
1 Stern = Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte -z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt unter 8,00 Euro je Stunde
Testergebnisse sortieren nach:
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Für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet die AOK Bayern bis zu 12,82 EUR je Stunde , maximal 102,56 EUR täglich (für bis zu 8 Stunden).
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Die AOK Bremen/Bremerhaven beteiligt sich an den Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in Höhe von maximal 94 EUR täglich. Die genaue Erstattungshöhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
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Der Stundensatz für eine selbst beschaffte Ersatzkraft liegt 2025 bei 11,75 Euro.
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Der Erstattungshöchstbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt max. 84,- EUR Tag.
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AOK NordWest zahl t 11,75EUR Std. für selbst beschaffte Haushaltshilfe.
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Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte - z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 11,75 Euro je Stunde.
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Erstattungshöchstbetrag: 94 Euro täglich (11,75 Euro stündlich)
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Erstattungshöchstbetrag je Stunde für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe beträgt 11,75 Euro. Maximal können 8h erstattet werden. Die Erstattungshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt.
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Hier beteiligt sich die Audi BKK mit bis zu 94,00 EUR Euro pro Tag, max. 8 Stunden pro Tag; höchstens 11,75 EUR Euro pro Stunde (2025).
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Die BERGISCHE KRANKENKASSE beteiligt sich bei einer selbst beschafften Haushaltshilfe mit maximal 11,75 EUR je Stunde bei maximal 8 Stunden pro Tag.
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Der Erstattungshöchstbetrag beläuft sich pro Stunde auf 11,75 EUR für max. 8 Stunden am Tag, in Summe 94 EUR am Tag.
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Die BIG zahlt für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe 12,81 Euro pro Stunde für 8 Stunden täglich, also insgesamt bis zu 102,48 Euro pro Tag.
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Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist, können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden (im Jahr 2025: 94,00 EUR für einen 8-Stunden-Tag bzw. 11,75 EUR pro Stunde).
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Beschaffen Sie sich selbst eine Haushaltshilfe z.B. Freunde, Nachbarn, erstattet die BKK Diakonie bis zu 11,75 EUR pro Stunde.
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Die BKK exklusiv erstattet Ihnen auch die Auslagen für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe, denn Sie entscheiden, wer Ihren Haushalt weiterführt. Unterstützen Sie Freunde, Nachbarn oder Bekannte, erstatten wir Ihnen bis zu 11,75 Euro je Stunde. Zusätzliche Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrkosten können für diesen Personenkreis darüber hinaus nicht übernommen werden. Nimmt Ihr Ehe- oder Lebenspartner/-in unbezahlten Urlaub, kann ein angemessener Verdienstausfall bis zu 128,63 Euro erstattet werden. Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad (z.B. Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern) ist auch eine Erstattung der Fahrkosten und Verdienstausfall möglich. Eine Vergütung für deren Hilfe kann aber nicht gezahlt werden. Beauftragen Sie eine qualifizierte Kraft eines Pflegedienstes, rechnet der Pflegedienst direkt mit der BKK exklusiv ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anbietersuche.
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Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet für privat beschaffte Haushaltshilfen bis zu 94 Euro pro Tag (kalendertäglich) bzw. 11,75 Euro pro Stunde.
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Die BKK firmus übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 94 EUR pro Tag (11,75 EUR pro Std.).
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Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt für die Dauer der Notwendigkeit bis zu 11,75 EUR je Stunde für maximal 8 Stunden je Tag (täglicher Höchstbetrag = 94 EUR - Stand 2025).
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In 2025 zahlt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bei Freunden und Verwandten den Stundensatz von 11,75 EUR höchstens 8 Stunden täglich somit maximal 94,00 EUR am Tag. Die Erstattungshöhe bleibt gleich, egal ob Kinder im Haushalt sind oder nicht. Davon geht noch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent mindestens 5 EUR am Tag und höchstens 10 EUR am Tag ab.
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Die BKK Linde erstattet für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe 11,75 EUR pro Stunde für bis zu 8 Stunden täglich.
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Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten bis zu einer Höhe von 11,75 Euro pro Stunde für maximal 8 Stunden arbeitstäglich. Grundsätzlich entstehen gesetzliche Zuzahlungen für die/den Antragsstellenden. Ausnahme, wenn die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft / Entbindung steht. (Stand 2025)
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11,75 EUR pro Stunde (2025)
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94 Euro täglich.
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94,00 Euro pro Tag. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V.
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Wenn Versicherte schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und den Haushalt nicht mehr führen können, erstattet die BKK VerbundPlus alle Kosten (z.B. Stundenlohn, Fahrkosten) bis zu einem Höchstsatz pro Stunde von 11,75 EUR. Der Anspruch besteht für bis zu 26 Wochen.
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Führen Verwandte ab dem dritten Grad oder Bekannte (z. B. Nachbarn) Ihren Haushalt weiter, kann die BKK Werra-Meissner täglich für bis zu maximal acht Stunden den Zuschuss leisten. Je Stunde kann für diese selbst beschaffte Hilfskraft ein Stundensatz von bis zu 11,75 Euro übernommen werden.
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Als Unterstützung kommen neben professionellen Organisationen auch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwager/Schwägerinnen - in Frage. In diesem Fall erstattet die BKK W&F den Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub bis zu einem Höchstbetrag von 11,75 Euro (2025) pro Stunde. Wichtig: Versicherte tragen ab ihrem 18. Geburtstag dabei einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent des täglichen von der BKK W&F zu leistenden Betrags - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wenn eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung nötig ist, muss die Versicherte keine Zuzahlungen leisten.
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Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 94 Euro pro Tag, wenn Sie zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe die Versorgung Ihrer Kinder selbst organisieren wollen.
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Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad - wie Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister -erstattet die Bosch BKK die entstandenen Fahrkosten und den Verdienstausfall, höchstens jedoch 94,00 EUR (2025) täglich.
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Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt für die Dauer der Notwendigkeit bis zu 11,75 EUR je Stunde für maximal 8 Stunden je Tag (täglicher Höchstbetrag = 94 EUR - Stand 2025).
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Sie entscheiden, wer Ihren Haushalt weiterführt. Unterstützen Sie Freunde, Bekannte oder Nachbarn, erstatten wir bis zu 11,75 Euro pro Stunde. Zusätzliche Kosten wie Fahrkosten oder Verdienstausfall übernehmen wir nicht. Nimmt Ihr Ehe- oder Lebenspartner unbezahlten Urlaub, kann ein angemessener Verdienstausfall bis zu kalendertäglich 128,63 Euro erstattet werden. Bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern) ist auch eine Erstattung von Fahrkosten und Verdienstausfall möglich. Eine Vergütung für deren Hilfe können wir jedoch nicht übernehmen. Beauftragen Sie eine qualifizierte Kraft eines Pflegedienstes, rechnet der Pflegedienst direkt mit der energie-BKK ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anbietersuche.
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Der Erstattungsbetrag für selbst beschaffte Haushaltshilfe beträgt bei der Heimatkrankenkasse 11,75 EUR/Stunde.
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Bei anderen Privatpersonen, die nicht verwandt oder verschwägert sind, kann die Innovationskasse die Kosten max. in Höhe von 11,75 Euro (2025) pro Stunde erstatten.
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Kalendertäglich im Kalenderjahr 2025 = 94,00 Euro
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Die IKK gesund plus erstattet bis zu 1.974 Euro für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe.
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Der Erstattungshöchstbetrag liegt bei 11,75 Euro in der Stunde und 94,00 Euro am Tag.
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Wenn Sie selbst eine Haushaltshilfe organisieren, zahlt Ihre mhplus pro Stunde bis zu 11,75 Euro. Pro Tag gibt's maximal 94,00 Euro. Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad erstattet die mhplus BKK die Fahrkosten und den nachgewiesenen Verdienstausfall - pro Tag maximal 94,00 Euro.
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94,00 Euro Höchstsatz ( 11,75 Euro pro Stunde)
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Die novitas bkk erstattet einen Höchstbetrag von 94,- Euro täglich (11,75 Euro je Stunde) für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe.
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Die Pronova BKK übernimmt die Kosten von bis zu 11,75 EUR pro Stunde für Betreuungspersonen.
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Der Erstattungsbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) beträgt 11,75 EUR pro Stunde und max. 94,00 EUR pro Tag.
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Der Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe liegt bei 11,75 EUR je Stunde.
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Bei einer selbst beschafften, nicht mit Ihnen verwandten Haushaltshilfe, übernehmen wir bis zu 11,75 EUR pro Stunde.
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Der stündliche Erstattungshöchstbetrag für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandte oder verschwägerte - z. B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) liegt bei 12 Euro je Stunde.
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Als Zuschuss zu einer selbstbeschafften Haushaltshilfe (z.B. Nachbarn, Bekannte, entfernte Verwandte/Verschwägerte) werden die angefallenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 14,00 EUR je Stunde erstattet.
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94,00 Euro pro Tag. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V.
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2025 liegt der Höchstbetrag bei 11,75 Euro stündlich und 94,00 Euro täglich.
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11,75 Euro pro Stunde, max. 8 Stunden am Tag.
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Aufwandsentschädigung für selbstbeschaffte Haushaltshilfe je Einsatzstunde (kein Verdienstausfall und keine Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad): 11 EUR max. Erstattung Stunden pro (Einsatz-)Tag: 8 Stunden
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Die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe erstattet die Bahn BKK mit 11 EUR pro Stunde, maximal 88 EUR pro Tag.
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Die BARMER erstattet einer privaten Haushaltshilfe 11,70EUR pro Stunde, maximal 93,60EUR am Tag.
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Bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe durch Bekannte oder Verwandte/Verschwägerte ab dem dritten Grad, kann die BKK_DürkoppAdler die tatsächlich anfallenden Kosten - maximal jedoch 10,50 Euro je Stunde erstatten.
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11,70 EUR pro Stunde für max. 8 Stunden täglich. Irrelevant ob mit oder ohne Kind.
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Maximalbetrag: 12 Euro pro Stunde (mit oder ohne Kind).
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11 Euro pro Stunde; max. 24 Stunden täglich (in der Regel 8 Stunden täglich)
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Der Erstattungsbetrag für die selbstbeschaffte Haushaltshilfe beträgt 10,50 Euro/Std. für max. 8 Std. täglich.
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Erstattungshöchstbetrag für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (nicht verwandt oder verschwägert) beträgt bis zu 70,88 Euro täglich.
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Bei Haushaltshilfe mit Kind: 11 EUR pro Stunde
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Für eine private Haushaltshilfe erstattet die KNAPPSCHAFT einen täglichen Höchstbetrag für bis zu acht Stunden. Die Hilfe kann zum Beispiel von Nachbarn, Freunden oder Bekannten erbracht werden. Wenn der Partner, die Partnerin oder Angehörige bis zum zweiten Grad (zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister) den Haushalt führen, kann die KNAPPSCHAFT den Verdienstausfall sowie gegebenenfalls erforderliche Fahrkosten übernehmen. Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag erstattet, der von der KNAPPSCHAFT für eine professionelle Ersatzkraft (Vertragspartner) gezahlt würde. Dabei gibt es regionale Unterschiede. Die Erstattung der Kosten ist nur möglich, wenn der Antrag vorab gestellt wird. Also bevor die Unterstützung die Tätigkeit im Haushalt aufnimmt. Wenn alles klar ist, erstattet die KNAPPSCHAFT die Kosten - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt maximal zehn Euro am Tag.
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6,25 EUR pro Stunde für maximal 8 Stunden pro Tag
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