Hauptregion der Seite anspringen

zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Krankenkassentest: Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wahltarife vom Typ "Beitragsrückerstattung" vergüten die Nichtinanspruchnahme von ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Ausgenommen sind dabei Notfälle, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Wer als Versicherter teilnimmt, kann je nach Tarif und Krankenkasse bis zu 600 Euro an jährlicher Rückerstattung erhalten.


Achtung! Der Wahltarif "Beitragsrückerstattung" ist nicht zu verwechseln mit dem Abrechnungsprinzip "Kostenerstattung". Dieses Verfahren meint eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip ( Chipkarte ) und wird von einigen Kassen als Bedingung für die Teilnahme am Wahltarif gestellt.

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie von mindestens 200 EUR.
2 Sterne - Wahltarif Beitragsrückerstattung wird für alle Mitglieder ohne weitere Bedingungen angeboten. Für ein Durchschnittseinkommen von 30.000 EUR gibt es eine Prämie unter 200 EUR.
1 Stern - mit Einschränkungen, z.B. nur für freiwillig Versicherte, nur für Azubis oder nur in Verbindung mit Prinzip Kostenerstattung

Testergebnisse sortieren nach:
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14814 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.