Hauptregion der Seite anspringen
zurück zu den Kriterien | zurück zum Krankenkassentest

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Krankenkassentest: Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Wenn eine medizinische Behandlung nicht sorgfältig, nicht angemessen oder fachlich nicht richtig durchgeführt wird, so dass Patienten einen direkten Schaden davontragen, liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Obwohl der Gesetzgeber die Patientenrechte gegenüber Á„rzten formal gestärkt hat, ist ein Nachweis und die juristische Durchsetzung von Schadensansprüchen nach wie vor schwierig. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler fachliche Hilfe, kostenlose Gutachten und Beratung an.

Alle Krankenkassen, die diesen Service anbieten, erhalten im Test drei Sterne.

Testergebnisse sortieren nach:

Was sind ärztliche Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem zum Zeitpunkt der Durchführung allgemein anerkannten Standard entsprach und dem Patienten daraus ein Schaden entstanden ist. Behandlungsfehler entstehen durch die Fehlentscheidungen oder Fehlbehandlungen von Ärzten, Psychotherapeuten, Hebammen oder Krankenpflegern. Neben Operationen, die nicht nach allgemein anerkanntem Standard durchgeführt wurden, zählen auch unzureichend durchgeführte Gespräche mit dem Patienten, die nicht auf den Patienten zugeschnittene Arzneimittelauswahl sowie die fehlerhafte Auswertung von Befunden dazu. Auch organisatorische Fehler können zu Behandlungsfehlern führen, beispielsweise, wenn das behandelnde Personal eine unzureichende Qualifikation für die Behandlung besitzt.

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Medizinische Laien fühlen sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler oft hilflos. Es gibt allerdings unterschiedliche Stellen, die Patienten dabei helfen, ihren Verdacht zu äußern und Probleme zu klären. Hierfür kommen zum Beispiel Fachanwälte, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und die Beschwerdestelle des entsprechenden Krankenhauses infrage. Daneben unterstützen auch die gesetzlichen Krankenkassen ihre versicherten Patienten: Sie sind dazu verpflichtet, einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nachzugehen. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

Zusätzliche Unterstützung einiger Krankenkassen

Zwar ist die Unterstützung für die Kassen verpflichtend, bei einigen geht sie aber über die Standardhilfe hinaus. Sie bieten ihren Mitgliedern ein zusätzliches Serviceangebot. Spezielle Teams kümmern sich hier um die Belange der Versicherten, wenn ein Verdacht besteht, und stellen dafür oft auch eigene Servicetelefonnummern bereit.

Verjährung von Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler sind nach drei Jahren grundsätzlich verjährt, wenn es sich um Kunstfehler, also solche ohne gesundheitliche Schädigung, handelt. Anders verhält es sich bei Fehlern, aus denen gesundheitliche Probleme für den Betroffenen resultieren: Hier liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren. Notwendig ist natürlich immer die Kenntnis des Patienten von dem Fehler. Im Falle der 3-Jahres-Frist beginnt die Frist erst am letzten Tag des Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von dem Behandlungsfehler erhalten hat.

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14814 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.