Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung ODER TESE und Assisted Hatching
Für die Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung gelten Einschränkungen, unter anderem Altersgrenzen oder eine Beschränkung auf maximal drei Versuche. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung jedoch auch einen vierten Versuch oder sie erweitern die Altersgrenzen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch sowie Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre, zusätzliche Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkultur.
2 Sterne - Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch oder Beteiligung an einer Testikuläre Spermienextraktion (TESE) und am Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo)
1 Stern - Anhebung der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre ODER Zuzahlung bis 100 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch
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Zusätzlich gewährt die Audi BKK einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1.000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch.
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres).
Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro.
Die BERGISCHE KRANKENKASSE übernimmt im Rahmen des Programmes "BKK Kinderwunsch" Mehrleistungen zur künstlichen Befruchtung.
1. die Altersgrenze der Frau erweitert sich von 40 auf 42 Jahre (800 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei IVF-Behandlung oder 1.000 Euro zum 1. bis 3. Versuch bei ICSI-Behandlung)
2. 350 Euro zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer
3. 250 Euro zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer
4. einmaliger Zuschuss zu einem vierten Befruchtungsversuch (800 Euro bei IVF-Behandlung oder
1.000 Euro bei ICSI-Behandlung)
Im Rahmen von „BKK Kinderwunsch“ gibt :
Zweimalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von je 350 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von je 250 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 € und bei ICSI 700 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einen Zuschuss von 100 € für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
Zusätzliche Leistungen gibt es über den Vertrag "BKK Kinderwunsch": u.a. Leistungen auch für den vierten Versuch, Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre, Kostenübernahme für Kryokonservierung.
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an bis zu zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro. Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkultur in Höhe von insgesamt 250 Euro.
Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die BKK Freudenberg an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöht. Die BKK Freudenberg beteiligt sich zusätzlich an einem geplanten Kryozyklus und an einer geplanten Blastozystenkultur.
Bei der künstlichen Befruchtung übernimmt die BKK Gildemeister folgende Mehrleistungen:
- Erhöhung der Altersgrenze: Frau 42 Jahre / Mann 50 Jahre
- Zuschuss zum 4. Versuch: 800€ IVF / 1.000€ ICSI
- 2. Zuschuss zur Blastozystenkultur i. H. v. 250 €
- 2. Zuschuss zum Kryozyklus i. H. v. max. 350€
- Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern med. möglich wird ein Singleembryo empfohlen.
Über den Vertrag „BKK Kinderwunsch“, bietet die BKK Herkules zusätzlich einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus und 250 Euro bei einer Blastozystenkultur. Darüber hinaus beteiligt sie sich an einem vierten Behandlungsversuch und ermöglichen medizinisch notwendige Verfahrenswechsel.
Über "BKK Kinderwunsch" übernimmt die BKK Linde die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Aktuell stehen Einrichtungen in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Baden Württemberg zur Verfügung. Teilnehmen können jedoch bundesweit alle Versicherten.
Die Altersgrenze bei Frauen von wird von 40 auf 42 Jahre ausgeweitet und es kommt zur Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch.
Es wird eine Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350,00 Euro und eine Beteiligung an einer geplanten Bastozystenkultur in Höhe von 250,00 Euro angeboten.
Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr sowie bis zu vier Versuche.
Über das Angebot BKK Kinderwunsch gibt es:
- zweimal Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 Euro
- zweimal Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro
- einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer*
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre*
BKK "Kinderwunsch": Unterstützung über die Regelversorgung hinaus bei teilnehmenden Kinderwunschzentren.
- Anheben der Altersgrenze bei Frauen von 40 auf 42 Jahre
- Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit bis zu 700 Euro (Voraussetzung: beide Ehepartner sind bei der BKK Pfalz versichert).
Kostenbeteiligung an einem geplanten Kryozyklus mit 350 Euro - Kostenbeteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro
Außerdem bezuschusst die BKK Pfalz mit 100 Euro die Kryo-Konservierung bei geplanter Krebstherapie, um spätere Schwangerschaften so zu ermöglichen.
Über „BKK Kinderwunsch – Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch“ erhält man u.a.:
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 € für alle Versicherten
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten
- Zuschuss IVF (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 800 Euro
- Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 1.000 Euro
- Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten
- Wenn medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen, anstatt einem Doubleembryotransfer
- Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Ehepaare (Frau nicht über 42 Jahre, Mann nicht über 50 Jahre alt)
- Behandlung bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum
Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
Über "BKK Kinderwunsch" gibt es die Möglichkeit auf einen über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Die BKK VDN erstattet diese Kosten, sofern beide Ehepartner bei der BKK VDN versichert sind. Es sei denn, der Ehepartner kann sich nicht gesetzlich versichern. Eine Erweiterung der Altersgrenze für Frauen bis zum 42. Lebensjahr ist ebenfalls möglich.
Um auch dem generellen Wandel in der späteren Familienplanung gerecht zu werden, bietet die BKK W&F den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern, dem auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können.
Besonderheiten:
* eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind.
* ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.
* Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag)
* "Kinderwunschkonsil": Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit.
Außerdem gibt es zusätzliche Zuschüssen wie 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und 100 Euro für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen im Vorfeld einer Krebstherapie.
bis zum vollendetem 41 LJ / 4 Versuche
1. Zuschuss 2. Kryozyklus von 350 €
2. Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250 €
3. Zuschuß zum 4. Versuch auf 800 € IVF bzw. 1.000 € ICSI
4. Verwaltungsvereinfachung: Gleichschaltung des Zuschusses für Frauen über 40 Jahre mit dem Zuschuss für den 4. Versuch (ICSI= 1.000 € bzw. IVF= 800 €)
5. Qualität: Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen
Für einen 4. Versuch gewährt die BKK24 einen weiteren Zuschuss von 300 Euro.
Zusammen mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) wurde ein bundesweiter Vertrag abgeschlossen, der BKK24-Versicherten über die Regelversorgung hinaus Extra-Zuschüsse für die künstliche Befruchtung bei teilnehmenden Kinderwunschzentren gewährleistet.
Kinderwunsch-Leistungen: Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer, wodurch eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermieden werden kann (sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind)
Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur (Verlängerung der Beobachtungszeit bis zum Blastozystenstadium zur Identifizierung der Embryonen mit der höchsten Schwangerschaftswahrscheinlichkeit) nach erfolgtem Transfer
Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer
Bei medizinischer Notwendigkeit ein vereinfachter Wechsel der Verfahrensmethode von der IVF (In-Vitro-Fertilisation) zur ICSI (Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion)
Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung für Frauen bis 42 Jahre (einen Tag vor dem 42. Geburtstag)
Vermeidung des Risikos von Mehrlingschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen; sofern medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen
Über den Vertrag "Kinderwunsch" übernimmt die Continentale BKK weitere hohe Zuschüsse unter anderem für diese Leistungen:
4. Versuch, ICSI, IVF, Blastozystenkultur, Kryozyklus.
Je nach Alter der Frau und gewählter Methode sind unterschiedliche Zuschüsse in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich.
Die Debeka BKK nimmt am bundesweiten „BKK Kinderwunsch“-Vertrag teil. Über den Vertrag ist eine Anhebung der Altersgrenzen bei Frauen von 40 auf 42 Jahren möglich. Ebenso gewährt der Vertrag u. a. einen zweimaligen Zuschuss zum Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350 EUR, sowie einen zweimaligen Zuschuss zur Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 EUR.
integrierter Versorgungsvertrag "BKK Kinderwunsch:
- Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht in Zusammenhang mit einem „freeze-all").
- Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer (nicht zusammen mit einem Kryozyklus).
- Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer.
- Frauen in einem Alter zwischen 40 und 42 Jahre erhalten einen Zuschuss in Höhe von 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) zur geplanten künstlichen Befruchtung.
Anhebung der Altersgrenze für die Behandlungen IVF und ICSI für Frauen von 40 auf 42 Jahre (bis 1 Tag vor Erreichen des 42. Geburtstages). + Einmalige Beteiligung an einem vierten Versuch IVF oder ICSI. + Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur und/oder einem Kryozyklus.
Folgende zusätzliche Leistungen werden angeboten: 4 Versiche über Vertrag BKK Kinderwunsch, Zuschuss 2. Kryozyklus von 350,00 Euro, Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250,00 Euro, Zuschuss zum 4. Versuch 800,00 EUR IVF bzw. 1.000,00 Euro ICSI, Singleembryotransfer möglich, Altersgrenze der Frauen 42 Jahre.
Die Mobil Krankenkasse bietet ihren Versicherten das Programm BKK Kinderwunsch an, welches bundesweit bei teilnehmenden Kinderwunschzentren in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen des Programms BKK Kinderwunsch werden die selektivvertraglichen Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung bei Frauen bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung zum 4. Behandlungsversuch für IVF und ICSI. Das Angebot umfasst außerdem Zuschüsse zu diversen Mehrleistungen (u. a. Kryozyklen, Blastozystenkulturen) im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung.
Zusätzlich unterstützt die Pronova BKK mit einer Beteiligung am 4. Behandlungsversuch. Anhebung der Altersgrenze: Leistungen zur künstlichen Befruchtung können ab der Vollendung des 25. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Versicherte der Pronova BKK erhalten bei Teilnahme am Selektivvertrag „BKK Kinderwunsch“ zweimalig eine Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 Euro sowie zweimalig eine Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 Euro.
Im Rahmen des Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch wird ein vierter Versuch bezuschusst und die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht.
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 €
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 €
Im Rahmen des individuellen Versorgungsvertrags BKK Kinderwunsch erhalten Versicherte auch einen Zuschuss für den vierten Versuch. Außerdem wird die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 erhöht.
- Einmaliger Zuschuss zur Kryokonservierung bei geplanter Krebstherapie: 100 Euro
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei IVF: 500 Euro
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch bei ICSI: 700 Euro
Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss für einen vierten Versuch erhalten. Im Rahmen des Vertrages wird die Altersgrenze für Frauen von 40 Jahren auf 42 Jahre (vollendetes 42. Lebensjahr) angehoben. Bei Teilnahme am Vertrag "BKK Kinderwunsch" können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse einen Zuschuss zu einem Kryozyklus oder einer Blastozystenkulter erhalten.
Integrierter Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch“ (Vertragsgebiet: deutschlandweit):
1. Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre.
2. Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften).
3. Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Versuch.
4. Zuschüsse zum Kryozyklus (350 Euro) und zur Blastozystenkultur (250 Euro).
Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre. Steigerung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche,
Die VIACTIV bietet über den Vertrag BKK Kinderwunsch einen Zuschuss zum 4. Versuch IVF mit 500 Euro oder 4. Versuch ICSI mit 700 Euro. Zudem wird hier Altersgrenze für Frauen von 40 Jahre auf 42 Jahre angehoben und als zusätzliche Leistungen gibt es zweimalige Zuschüsse zum Kryozyklus und Blastozystenkultur nach Transfer.
Die VIACTIV übernimmt zudem die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bei einer Krebserkrankung.
Premiumangebot "BKK Kinderwunsch": Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres). Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Beteiligung an maximal zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von je 350 Euro und an maximal zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von je 250 Euro.
Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die WMF BKK an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöhtund die WMF BKK beteiligt sich an einem geplanten Kryozyklus, an einer geplanten Blastozystenkultur.
Die AOK Bayern zahlt als weitere Zusatzleistung bei jeder gesetzlich möglichen Versuchsreihe einen Zuschuss von bis zu 1500 EUR für einen zusätzlichen vierten Versuch. Eine Vorabgenehmigung der zusätzlichen Maßnahme zur künstlichen Befruchtung durch die AOK ist nicht notwendig.
Die AOK PLUS übernimmt exklusive Ergänzungsleistungen um den Behandlungserfolg einer künstlichen Befruchtung zu forcieren:
Testikuläre Spermienextraktion (TESE): Die AOK PLUS übernimmt für ihre männlichen Versicherten, die im Zusammenhang mit einer Maßnahme der künstlichen
Befruchtung medizinisch erforderliche testikuläre Spermienextraktion (TESE) zur Gewinnung des Spermas, in Höhe von 300,00 EUR.
Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo): Die AOK PLUS übernimmt für ihre weiblichen Versicherten, die bei Antragstellung bereits das 35. Lebensjahr überschritten haben, Assisted Hatching zur Erhöhung der Schwangerschaftsrate, in Höhe von
200,00 EUR.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein.
Die BKK firmus gewährt ihren Versicherten, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für das Verfahren ICSI oder IVF haben, zu den gesetzlichen Regelungen (Versuch 1-3) einen Zuschuss für max. drei weitere Behandlungsversuche (Versuch 4-6). Der Zuschuss für Versuch 4, 5 und 6 beträgt für jeden Versicherten und Behandlungsversuch 500 EUR.
So kann man mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 EUR rechnen, wenn beide Partner bei der BKK firmus versichert sind.
Die IKK erstattet zusätzlich zu den in § 27 a SGB V geregelten Ansprüchen die
Kosten für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung in Höhe
von maximal 300,- Euro. Die Leistung setzt voraus, dass beide Ehegatten bei der IKK versichert sind.
Sofern ein gesetzlicher Anspruch für einen 4. Versuch besteht, übernimmt die IKK die restlichen 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro je Behandlungsversuch.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Die Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht.
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