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Pressemitteilung AOK Baden-Württemberg

Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg auch 2020 stabil bei 15,5 Prozent

veröffentlicht am 18.12.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de
2019-12-18T08:51:00+00:00

„Die AOK Baden-Württemberg wächst auch in diesem Jahr weiter und versichert zum Stichtag 1. Dezember 2019 mit über 4,502 Millionen Versicherten mehr Menschen im Südwesten als jemals zuvor“, sagt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite, am Mittwoch (17.12.2019). Damit vertrauen in Baden-Württemberg inzwischen nochmals (netto) 74 Tausend Versicherte (plus 1,67 Prozent) mehr als im Januar 2019 dem Unternehmen.

Für Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, ist solides Wirtschaften, das auf Stabilität und Qualität ausgerichtet ist, der Grund für den andauernden erfolgreichen Wachstumskurs. Dadurch könne auch der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent und der Beitragssatz von 15,5 Prozent beibehalten werden. „Die AOK Baden-Württemberg investiert auch in Zukunft jeden erwirtschafteten Euro in die Versorgung weiter und verbessert Strukturen für ihre Versicherten“, so der Vorstandschef.

„Nachdem der Beitragssatz drei Jahre stabil gehalten und zum laufenden Jahr abgesenkt wurde, können wir dieses Niveau 2020 für unserer Beitragszahler halten, obwohl die Gesetzesflut der Großen Koalition eine massive zusätzliche Belastung für die AOK Baden-Württemberg bedeutet“, so Lersmacher. „Damit bleibt die AOK Baden-Württemberg ein verlässlicher Partner für Arbeitgeber und Versicherte gleichermaßen.“ Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen, der bei der AOK Baden-Württemberg für 2020 stabil bei 0,9 Prozent bleibt und damit deutlich unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegebenen rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent liegt.

Laut Hermann steht die AOK Baden-Württemberg trotz zusätzlicher Belastungen durch neue Gesetze wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz oder das Pflegepersonalstärkungsgesetz auf stabilem Fundament. Äußerst kritisch sieht der Chef der größten Kasse in Baden-Württemberg die Vorstöße der Bundespolitik zur weiteren Einschränkung regionaler Gestaltungsspielräume durch das sogenannte Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz. Zentralismus und bundesweite Einheitsvorgaben seien eine Gefahr für das solide Wirtschaften von erfolgreich regional aufgestellten Kassen. „Denn bestmögliche Versorgung wird vor Ort konzipiert und mit lokalen Partnern umgesetzt“, bekräftigt Hermann. „Insbesondere bei der Alternativen Regelversorgung mit Haus- und Facharztverträgen. Hier werden die Menschen, wie mehrfach wissenschaftlich bewiesen, besser versorgt und das bei niedrigerer Belastung für alle.“

 

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