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Sozialabgaben

Zusatzbeitrag der IKK Classic ab August schon über 2 Prozent

Krankenkassenbeitrag steigt für 2,4 Millionen Mitglieder
veröffentlicht am 05.07.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Zusatzbeitrag der IKK Classic steigt Zusatzbeitrag der IKK Classic steigt(c) Fotolia.de / Setareh
Nachdem zum 1. Juli acht Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag anhoben, gab die IKK Classic ebenfalls eine Erhöhung zum 1. August bekannt. Der Beitragssatz klettert dann auf 16.79 %. Versicherte zahlen dann bis zu 23 Euro mehr pro Monat. 

2024-07-05T14:30:00+00:00
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"Weiter die gewohnten Leistungen anbieten"

Die Anhebung um weitere 0,49 Prozentpunkte auf eine Höhe von 2,19% beschloss der Verwaltungsrat der bundesweit geöffneten Innungskrankenkasse auf seiner Sitzung vom 4. Juli. Dabei habe man es sich laut Aussage des Gremiumsvorsitzenden Helmut Dittke „nicht leicht gemacht“. Doch genau wie bei den anderen Kassen, die mitten im Jahr ihren Zusatzbeitrag anheben, sehe man keine Alternative, um  "weiterhin die gewohnten Leistungen anbieten zu können". Zuletzt hatte die IKK zum Jahreswechsel 2023 / 2024 den Zusatzbeitrag anheben müssen.  

Der Vorstandsvorsitzende Frank Hippler benannte den Fakt, dass den Krankenkassen gesamtgesellschaftliche Finanzierungsaufgaben aufgebürdet werden, eine Hauptursache für das Finanzdefizit. Die 14 Milliarden aus dem Bundeshaushalt würden nur einen Teil dieser Lasten ausgleichen. Allein für die Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehenden fehlten in der Gesetzlichen Krankenversicherung derzeit mehr als neun Milliarden Euro, so Wippler.

Verwaltungsrat fordert Finanzreform

Übereinstimmend mit der Position des Vorstandes forderte der Verwaltungsrat der IKK Classic ein gerechteres Finanzierungsmodell der Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn unter den gegenwärtigen Bedingungen könnte eine Krankenaksse kaum ihren Finanzbedarf sicher planen.

Auch die Benachteiligung der Versichertengemeinschaft in der GKV durch die Kosten für die Bürgergeldempfänger sei "nicht länger zu akzeptieren", so Helmut Dittke, der seine Kritik mit einem plastischen Beispiel erläuterte: Während bei privat versicherten Bürgergeldempfängern der Staat die Versicherungsprämien mit einer Summe von bis zu 420 Euro im Monat bezuschusst, erhalten die gesetzlichen Kassen für einen Bürgergeld beziehenden Versicherten nur eine Pauschale von 120 Euro, was „bei weitem nicht kostendeckend“ sei.  

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