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Krankenkassenbeitrag

Weniger Geld ab März: Zusatzbeitrag steigt für Millionen Rentner

Erhöhte Beitragssätze greifen bei Rentnern mit zwei Monaten Verspätung
veröffentlicht am 17.02.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Zusatzbeiträge steigen für Rentner ab März 2023Zusatzbeiträge steigen für Rentner ab März 2023(c) getty Images / Vadym Pastukh
Zum Jahreswechsel 2023 erhöhten zwei Drittel aller Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag – zum Teil auch drastisch um mehr als ein halbes Prozent. Ab März bekommen das nun auch die Rentnerinnen und Rentner zu spüren. Für sie wirken sich die höheren Beiträge erst zwei Monate später aus.

2023-02-17T15:32:00+00:00
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Höherer Zusatzbeitrag - Weniger Nettorente

Wie die deutsche Rentenversicherung mitteilte, hatten die neuen Zusatzbeiträge bisher noch keinen Einfluss auf die Krankenversicherungsbeiträge der pflichtversicherten Rentner. Das ändert sich nun schlagartig ab März, wenn diese auch für diese Versichertengruppe wirksam werden. Millionen von Rentenbeziehern haben dann höhere Abzüge für die Krankenversicherung zu leisten und bekommen entsprechend weniger Nettorente ausgezahlt.

Die verspätete Erhöhung beim Zusatzbeitrag ist durch gesetzliche Vorgaben so geregelt. In diesem Jahr sind besonders viele Rentnerinnen und Rentner betroffen, weil das Gros der gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag anhoben. Viele Betroffene dürften aber von einer Erhöhung nichts mitbekommen haben, weil die Politik die Informationspflicht der Krankenkassen vorübergehend aufhob.  Erst auf dem Kontoauszug vom März werden die höheren Abzüge bekannt gegeben – für die meisten zu spät.   

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Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von den versicherten Rentnerinnen und Rentnern auf der einen und der Rentenversicherung auf der anderen Seite gezahlt. Hat die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 0,6 Prozentpunkte angehoben ( wie beispielsweise einige AOKn), steigt die Beitragsbelastung ab März  um 0,3 Prozent an. Bei einer durchschnittlichen Bruttorente von 1600 Euro sinkt der monatliche Zahlbetrag von der Rentenversicherung um knapp fünf Euro.

Krankenkasse wechseln und sparen

Die gute Nachricht: Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben unabhängig von der bisherigen Kassenmitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht. Weil längst nicht alle Kassen erhöht haben, lassen sich die Beitragsunterschiede der Kassen gut zum eigenen Vorteil nutzen. Durch einen Vergleich der Kassenbeiträge und einen Krankenkassenwechsel lässt sich in vielen Fällen der höhere Abzug wieder ausgleichen.   

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