Wie beantrage ich die SV-Nummer für mein privatversichertes Kind?
Antwort: Wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) antreten möchte, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Diese Versicherungspflicht besteht auch dann, wenn ihr Kind bis jetzt privat krankenversichert ist. Wenn Ihre Tochter dann in der GKV versichert wird, wird ihr auch eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) zugeordnet.
Die SV-Nummer können Sie bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anfragen. Der private Krankenversicherungsvertrag kann rückwirkend gekündigt werden. Die private Krankenversicherung kann nach Beendigung des FSJ durch eine Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden, falls die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung weiterhin vorhanden sind.
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Leserfrage: Zahnbehandlung nach Krankenkassenwechsel
Karin G. (58), aus Salzwedel schrieb: Ich habe zum 1. September die Krankenkasse gewechselt. Vor wenigen Wochen habe ich von meiner alten Kasse noch einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbehandlung bewilligt bekommen. Der erste Zahnarzttermin dafür ist allerdings schon im September. -
Wie attraktiv sind die Bonusprogramme der Krankenkassen?
Die Bonusprogramme der Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur nach ihren Inhalten sondern auch nach ihrer Akzeptanz und Beliebtheit bei den Versicherten. Eine Umfrage zeigt dass die Teilnehmerzahlen je nach Krankenkasse sehr stark voneinander abweichen können.