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Frage & Antwort

Wie beantrage ich die SV-Nummer für mein privatversichertes Kind?

veröffentlicht am 10.08.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Fragen unserer Leserinnen und Leser Fragen unserer Leserinnen und Leser(c) getty Images / anyaberkut
Frage von Jonathan M. (43) aus Gießen: „Meine Tochter muss bei ihrer FSJ-Stelle eine Sozialversicherungsnummer angeben. Sie ist privat krankenversichert. Wie kann ich schnellstmöglich eine SV-Nummer für meine Tochter erhalten?“

2021-08-10T11:35:00+00:00
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Antwort: Wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) antreten möchte, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Diese Versicherungspflicht besteht auch dann, wenn ihr Kind bis jetzt privat krankenversichert ist. Wenn Ihre Tochter dann in der GKV versichert wird, wird ihr auch eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) zugeordnet.

Die SV-Nummer können Sie bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anfragen. Der private Krankenversicherungsvertrag kann rückwirkend gekündigt werden. Die private Krankenversicherung kann nach Beendigung des FSJ durch eine Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden, falls die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung weiterhin vorhanden sind.

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