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Debatte

Weniger Geld für Krankenkassen wegen schlechterer Wahlbeteiligung?

Klarstellung des BSA nach zugespitzten Zeitungsberichten
veröffentlicht am 13.09.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Debatte um Wahlbeteiligung als RSA - Verteilungskriterium Debatte um Wahlbeteiligung als RSA - Verteilungskriterium
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat auf die Medienberichte zum Kriterium „Wahlbeteiligung“ bei der für 2025 geplanten Mittelzuweisung an die Krankenkassen reagiert. Die Bonner Behörde sehe sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und verwahre sich gegen „interessengeleitete“ Missinterpretationen.

 

2024-09-13T14:45:00+00:00
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50 Millionen weniger für AOK Sachsen-Anhalt?

Mit dem Kriterium „Wahlbeteiligung“ wolle man keine Regionen politisch „bestrafen“. Die geplante Aufnahme des Kriteriums Wahlbeteiligung war durch einen Zeitungsbericht der Magdeburger Volksstimme bekannt geworden und hatte bundesweit für Schlagzeilen und Fragezeichen gesorgt. Unter anderem hatte auch das Landessozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert und beim Bundesamt Gesprächsbedarf angemeldet. Die „Volksstimme“ hatte in dem Artikel wurde eine Schätzung der AOK Sachsen-Anhalt zitiert, wonach die Krankenkassen in diesem Bundesland wegen der geringeren Wahlbeteiligung im kommenden Jahr rund 50 Millionen Euro weniger aus dem Gesundheitsfonds erhalten könnten. Die BILD Zeitung hatte in einem zugespitzten Artikel daraus geschlussfolgert, dass die Krankenkassen in den Regionen mit niedrigerer Wahlbeteiligung stärker als andere gezwungen seien, „Beiträge (zu) erhöhen oder Leistungen (zu) streichen“.

Bundesamt bestätigte und warnte vor falschen Schlüssen

Zu Wochenbeginn hatte das BAS dann auf Nachfrage bestätigt, dass Statistiken zur Wahlbeteiligung erstmals als Regionalkomponente bei den Mittelzuweisungen 2025 eine Rolle spielen könnten. Der Vorschlag dazu stamme aus einem Gutachten zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) und sei von den Krankenkassen bislang auch nicht beanstandet worden. In dem Gutachten von 2018 habe es geheißen „dass die Wahlbeteiligung in einem engen Verhältnis zur sozialen Vernetzung, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen in der Bevölkerung“ stehe und deshalb „als Anhaltspunkt für das regionale Sozialkapital“ gelten könne. Zugleich verwahrte sich BSA-Präsident Frank Plathe gegen „falsche Schlussfolgerungen“. Es bestehe „kein kausaler Zusammenhang“ zu den „Leistungen, die eine einzelne Krankenkasse ihren Versicherten anbietet“. Es sei auch noch gar nicht entschieden, so Plathe weiter, welche Kriterien für die Berechnung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im kommenden Jahr angewendet würden. Damit werde sich der wissenschaftliche Beirat des Bundesamtes auf seiner nächsten regulären Sitzung abschließend befassen.

Schema der Faktoren im Risikostrukturausgleich (morbi-RSA)  Schema der Faktoren im Risikostrukturausgleich (morbi-RSA)Bundesamt für Soziale Suicherung (BAS)

Weitere Kriterien sollen Eingang finden

Auf welchem inhaltlichen Zusammenhang der ursprüngliche Vorschlag beruhe, stellte Plathe ebenfalls klar. Ausgangspunkt sei der statistische Fakt, wonach „Personen mit niedrigerem sozialen Status tendenziell weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen“ würden. In Regionen mit niedrigerer Wahlbeteiligung gehe man daher von einer finanziellen „Überdeckung“ durch den Gesundheitsfonds aus. Der Risikostrukturausgleich (RSA) basiert auf grundlegenden Kriterien wie Alter, Geschlecht, Diagnosen und Verordnungen. Hinzu kommen dann regionalspezifische Komponenten. Neben der Wahlbeteiligung sollen im kommenden Jahr erstmals auch „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in personenbezogenen Dienstleistungsberufen“, „Standardisierte Sterberate“ sowie die Säuglingssterblichkeit berücksichtigt werden.

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