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Gesundheitspolitik

Welche Zusatzbeiträge 2023 steigen entscheidet nicht Karl Lauterbach

Versicherte können mit der Wahl ihrer Krankenkasse den Anstieg ausbremsen
veröffentlicht am 28.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Karl Lauterbach (SPD)Karl Lauterbach (SPD)(c) BMG / Thomas Ecke
Nun ist es raus. Um das neuerlich klaffende Finanzierungsloch in der GKV abzufedern, will Karl Lauterbach (SPD) Nägel mit Köpfen machen. In einer Pressekonferenz am 26. Juni kündigte der Bundesgesundheitsminister eine deutliche Anhebung des Zusatzbeitrags und Sparmaßnahmen an. Ausgeschlossen seien hingegen Leistungskürzungen. Insgesamt sollen die Ausgaben der Kassen um drei Milliarden Euro gesenkt werden. Doch die Nachricht wie sie nach der Konferenz über den Äther ging könnte zu falschen Schlüssen führen.

2022-06-28T14:25:00+00:00
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Was Lauterbach darf und was nicht

Eines vorab: Karl Lauterbach darf und wird nicht wie es in der Presse hieß, die „Zusatzbeiträge“ anheben, denn das obliegt den einzelnen Krankenkassen und ihrer Selbstverwaltung. Was der Minister als Teil der Bundesregierung per Gesetz anheben dürfte, wenn er eine parlamentarische Mehrheit dafür bekäme, wäre der Allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser seit nunmehr acht 8 Jahren stabile Satz von 14,6 Prozent wird aber nicht angetastet.

Was der Minister in Abstimmung mit dem so genannten Schätzerkreis hingegen anheben kann und wohl auch meinte, ist der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ - eine jährlich neu festgelegte Richtgröße. Diese wird aber nur für diejenigen Versicherten angewendet, welche ihren Krankenkassenbeitrag nicht selbst zahlen, weil er übernommen wird. Dazu gehören beispielsweise ALG II – Beziehende, Menschen im Bundesfreiwilligendienst oder Auszubildende mit einem Brutto unter 325 Euro. Der Wert fungierte seit seiner Einführung 2015 neben dieser seiner Funktion aber auch als eine Art seismographische Richtgröße für den tatsächlichen Beitragsanstieg.

Anstieg beim Zusatzbeitrag kann geringer sein

Jahr Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
2021 1,3 %
2020 1,1 %
2019 0,9 %

Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag am 1. November also in der angekündigten Größenordnung steigt, hat das keine Verbindlichkeit für die einzelnen Krankenkassen. Diese entscheiden nach Haushaltlage am Jahresende mit ihren höchsten Gremien, den Verwaltungsräten über den Zusatzbeitrag im kommenden Jahr. Dieser kann also auch deutlich weniger bis gar nicht steigen oder sogar abgesenkt werden, wenn es die Finanzreserven der einzelnen Kassen zulassen. Umgekehrt könnte es aber wie in den vergangenen Jahren auch deutlich größere Aufschläge geben. So erhöhten manche Kassen zu Jahresbeginn 2022 ihren Zusatzbeitrag gleich um 0,4 oder 0,5 Prozentpunkte, obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag parallel nur um 0,2% Prozent stieg.   

Optische Tricks und Arithmetik 

All das ist politische Verwaltungsarithmetik und der Nachrichten lesenden Bevölkerung kaum kompakt zu vermitteln. Unterm Strich stimmt ja die vereinfachte Botschaft der Nachrichten-Überschriften: Krankenkasse wird teurer. Nur eben unterschiedlich und durchaus abhängig davon, in welcher Krankenkasse man sich versichert.

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Apropos Arithmetik: In der Pressekonferenz am 26. Juni in Berlin fiel ein bislang in der Krankenversicherung völlig neues Wort. Der Minister Lauterbach kündigte neben einer extra-Erhöhung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden ein „Bundesdarlehen“ an. Der jährlich vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt soll nun also als eine kreditgebende Instanz für Körperschaften des öffentlichen Rechts herhalten, denn um solche handelt es sich immer noch bei gesetzlichen Krankenkassen. Die mehr als 50 Millionen beitragzahlenden Versicherten werden so mit einem Loop nebenbei zu Schuldnern der Bundesrepublik, denn von ihren Versichertenbeiträgen müsste ein solches Darlehen ja zurückgezahlt werden. 

 

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