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Gesundheitspolitik

"Weil's hilft" - Breites Bündnis fordert Beibehaltung der Kassenleistung Homöopthie und Anthroposophische Medizin

Petitionsausschuss im Bundestag muss sich nach erfolgreicher Kampagne mit dem Thema befassen
veröffentlicht am 20.03.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Homöopathie und KrankenkasseHomöopathie und Krankenkasse(c) Getty Images / totalpics
Bundesgesundheitsminister Lauterbach will den gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz verbieten, Homöopathie sowie weitere Anthroposophische Medizin für ihre Versicherten als Satzungsleistung zu bezahlen. Dagegen wendet sich eine erfolgreiche Petition, die eine Beibehaltung der bestehenden  Regelungen zur Alternativmedizin fordert.

2024-03-20T13:45:00+00:00
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Nachdem die Petition in nur 18 Tagen die nötige Mindestanzahl Stimmen erreichte, muss sich nun der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema befassen. Weiterhin richteten sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Unterschriftlisten unter dem Petitionstext direkt an Abgeordnete und Fraktionen.  

Unter dem Kampagnentitel „Weils hilft“ forderte ein zivilgesellschaftliches Bündnis von Patienten, Ärzten, Untermehmen, Wissenschaftlern und Verbänden die Aufrechterhaltung der Kassenerstattung für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV. Mitinitiator Dr. Stefan Schmidt-Troschke formulierte seine Überzeugung, dass durch derartige Maßnahmen „über die Köpfe der Menschen hinweg“ keine Verbesserung der Gesundheitsversorgung erreicht werde, sondern nur die Patienten gegen die Politik aufgebracht würden. 

Abbau der Versorgung statt Kostenersparnis

Fachlich begründen die Petitionsautoren ihre Forderungen mit mehreren Argumenten. Entgegen der Behauptung Lauterbachs würden durch eine Streichung kaum Kosten gespart. Deren Anteil am Gesamthaushalt lägen laut Angaben der TK und der mkk im Promillebereich. Die Versichertengemeinschaft würde durch diese freiwilligen Ausgaben nicht belastet, weil die Kassen diese aus Eigenmitteln finanzieren würden.  Jeder Versicherte, der nicht wünsche, dass seine Krankenkasse diese Leistung bezahle, könne im Rahmen des Wettbewerbs seine Krankenasse wechseln. Eine Verkleinerung der Wahlmöglichkeiten bei Therapien und Behandlungen sei eine Benachteiligung in der Gesundheitsversorgung von Gesetzilch versicherten 

Welche Krankenkasse bezahlt keine Homöopathie? >> Zum Test

Nicht zuletzt gebe es sehr wohl qualitativ-hochwertige klinische Studien, welche der homöopathischen und der anthroposophischen Medizin eine sehr gute Wirksamkeit attestierten, die über den vielzitierten Placeboeffekt hinaus gehe.

Handelt Lauterbach persönlich statt fachlich?

Der oft vorgebrachte Vorwurf „fehlender Evidenz“ treffe auch auf viele Leistungen in der Regelversorgung zu. Es sei zu dem nicht nachzuvollziehen, weshalb gerade willkürlich zwei Therapierichtungen trotz Wirksamkeitsnachweisen gestrichen würden, während andere Methoden und Verfahren der Komplementärmedizin als Satzungsleistung erhalten blieben. Insgesamt erscheine daher der politische Vorstoß des Ministers weniger medizinisch, sondern viel eher persönlich motiviert, so die Autoren der Petition.

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