Hauptregion der Seite anspringen
Hilfsmittel

Vier von fünf Hilfsmitteln ohne Mehrkosten erhältlich

veröffentlicht am 31.07.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mehrkosten für ein medizinisches Hilfsmittel Mehrkosten für ein medizinisches Hilfsmittel(c) getty Images / busracavus
Circa 80 Prozent aller Hilfsmittel, welche von den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr finanziert wurden, blieben für die betroffenen Versicherten frei von Mehrkosten. Beim übrigen Fünftel aller bezogenen Hilfsmittel mussten im Schnitt 142 Euro je Verordnung aufgezahlt werden.  

2023-07-31T11:34:00+00:00
Werbung

Gernot Kiefer, Vizechef des GKV-Spitzenverbandes sieht die aktuellen Zahlen des Mehrkostenberichtes als Bestätigung für einen langfristigen positiven Trend. Immerhin bekämen vier von fünf Versicherten ihr Hilfsmittel ohne Mehrkosten durch die Krankenkassen finanziert. Und trotz der laufenden Preissteigerungen fiel die Teuerung bei den mehrkostenpflichtigen Hilfsmitteln mit durchschnittlich 4,4 Prozent sehr moderat aus.

Kiefer betonte die wichtige Rolle von Preistransparenz bei Hilfsmitteln. Denn für die Versicherten sei es entscheidend, dass sie „eine informierte und unbeeinflusste Entscheidung darüber treffen können, ob sie ein Produkt mit oder ohne Mehrkosten wollen.“ . Apotheken, Sanitätshäuser und Hörgerätestudios sollen daher nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes stärker an ihre Aufklärungspflicht zu den möglichen Mehrkosten erinnert werden.

Mit dem Begriff Mehrkosten werden Extra-Kosten bezeichnet, welche von den Versicherten zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung auf Hilfsmittel entrichten müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich Versicherte für ein höherwertiges Modell oder eine besser ausgestattete Ausführung entscheiden als die Standardversorgung.

Wird also beispielsweise ein besonders kostspieliges Hörgerät angeschafft, übernehmen die Kassen nur den im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Höchstbetrag. Das ist bei circa der Hälfte aller angeschafften Hörgeräte der Fall. Die Differenz haben dann die Patienten privat zu tragen. Nur im Ausnahmefall übernehmen die Krankenkassen den Mehrbetrag - nämlich dann, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des besseren Modells bescheinigt.   

Die gesetzliche Zuzahlung hingegen wird bei jedem verordneten Hilfsmittel fällig. Diese beträgt wie bei Medikamenten auch wenigstens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Mittel. Für den aktuellen Mehrkostenbericht wurden knapp 30 Millionen  Abrechnungsfälle für Hilfsmittel des Jahres 2022 ausgewertet. Diese hatten ein Volumen von insgesamt 30 Milliarden Euro.

Laut Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) von 2017 sind alle Händler von Hilfsmitteln dazu verpflichtet, gesetzlich  Versicherten immer auch mehrkostenfreie Hilfsmittel anzubieten und sie über den Versorgungsanspruch zu informieren. Noch in diesem Jahr will das Bundesgesundheitsministerium Grundzüge einer Reform der Hilfsmittelversorgung erarbeiten.

Das könnte Sie auch interessieren:

 

 

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14755 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien