Viele Krankenkassen übernehmen Kosten für eine professionelle Zahnreinigung
Etwa jede zweite Kasse bezuschusst der Umfrage zur Folge eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Dennoch werde diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, erklärt KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer. "Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK: zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln."
Einige Beispiele
Die BKK vor Ort gewährt ihren Versicherten maximal zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss für die Inanspruchnahme einer PZR durch einen Vertragszahnarzt oder einen nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten zahnärztlichen Leistungserbringer. Der Zuschuss beträgt 30 Euro je PZR. Für die Erstattung des Zuschusses ist der Kasse die Originalrechnung einzureichen. Bei der IKK - Die Innovationskasse erhalten Erwachsene bei Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 50 Euro für eine PZR-Rechnung. Kinder erhalten 40 Euro Gesundheitsprämie, wenn sie am Bonusprogramm teilnehmen, diese können für die PZR eingesetzt werden. Die Barmer zahlt ihren Versicherten einen Zuschuss von maximal 50 Euro für die PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten. Der Vertragszahnarzt ist frei wählbar. Voraussetzung für den Zuschuss ist die erfolgreiche Teilnahme am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Insgesamt haben sich 61 Krankenkassen mit einer freiwilligen Selbstauskunft beteiligt
Die Rückmeldefrist für der Umfrage endete am 30. April 2015. Etwa die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen haben bis zu diesem Termin nicht geantwortet. Darunter alle Vertretungen der AOK, die DAK Gesundheit, die Debeka BKK oder auch die IKK classic. Im Rahmen der Erhebung wurden folgende Fragen gestellt: Leistet Ihre Kasse generell einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung und wenn ja, wie sieht dieser konkret aus? Gibt es hinsichtlich dieser Leistung Absprachen oder Verträge mit den KassenzahnärztlichenVereinigungen? Ist der Betrag für den Behandlungspreis festgeschrieben oder kann der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen?
Nutzen der PZR als präventive Maßnahme anerkannt
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt."
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