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Finanzen

Versicherte schulden gesetzlichen Krankenkassen mehr als 10 Milliarden Euro

Summe der Außenstände so hoch wie nie
veröffentlicht am 09.08.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Schulden bei der Krankenkasse Schulden bei der Krankenkasse(c) Kreuznacher Zeitung / pixelio.de
Die Beitragsschulden von Versicherten gesetzlicher Krankenkassen sind im Jahr 2018 um ein Fünftel angestiegen. Wie der GKV-Spitzenverband in einem ‚Faktenblatt‘ mitteilte, beliefen sich die summierten Außenstände zu Jahresbeginn auf mehr als 10 Milliarden Euro – zwei Milliarden mehr als noch 12 Monate zuvor und vier mal so viel wie noch 2014.    

2019-08-09T12:32:00+00:00
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Hohe Beitragslast für Selbstständige

Die Gründe für diesen rasanten Anstieg liegen zum einen in der immer höheren Beitragsbelastung für Selbstständige und Freiberufler. Viele kleinere Selbstständige und Gewerbetreibende konnten sich in der Vergangenheit den stetig steigenden Mindestbeitrag für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung schlicht nicht leisten. Zuletzt lag dieser im Schnitt schon bei 430 Euro. Anders als bei Arbeitnehmern müssen Selbstständige die gesamte Beitragslast allein an die Krankenkasse von ihrem Gewinn abführen. Für die Beitragsbemessung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt, das oft wesentlich höher als die realen Einkünfte liegt.

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Entlastung beginnt erst zu greifen

Die Zahl der geringverdienenden Selbstständigen liegt laut einer Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Jahr 2016 bei mehr als einer halben Million. Diese hatten schon im Jahr 2012 bis zu 46,5 Prozent ihres unternehmerischen Gewinns an die Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Das Versichertenentlastungsgesetz brachte erst seit diesem Jahr eine Verbesserung, indem es die fiktive Mindestbemessung für Selbstständige von 2283,50 Euro  auf 1038,33 Euro absenkte. Der zu zahlende Mindestbeitrag halbierte sich.

GKV-Mindestbeitrag bei Selbstständigen 2018 und 2019 GKV-Mindestbeitrag bei Selbstständigen 2018 und 2019(c) krankenkasseninfo.de

Fiktive Schulden von "Karteileichen"

Ein weiterer Grund für die vielen Außenstände sind jüngere gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch, die die so genannte obligatorische Anschlussversicherung betreffen. Diese sehen seit August 2013 vor, nach unbekannt verzogene Saisonarbeiter und andere Arbeitnehmer auch nach dem Ende ihrer Beschäftigung weiter zu versichern, auch wenn diese keinerlei Beiträge überweisen.
Weil das SGB hierfür vorsieht, den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen zu berechnen, summierten sich die fiktiven Beitragsschulden schnell zu Riesensummen in Milliardenhöhe. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz wurden auch hier Korrekturen vorgenommen, die in den kommenden Monaten und Jahren die Beitragsschulden bremsen sollten.

 

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