Verreisen während Bezug von Krankengeld - Was man als Patient beachten sollte
Wer Krankengeld erhält, kann innerhalb Deutschlands verreisen, ohne dass sich dies auf den Bezug von Krankengeld negativ auswirkt. Bei Inlandsreisen besteht zu dem auch keine Informationspflicht gegenüber der Krankenkasse. Allerdings darf die geplante Reise nicht zu Lasten der Genedung gehen. Auch sollte man regelmäßig den Briefkasten leeren (lassen), um auf Termine und Anfragen der Krankenkasse gegebenenfalls auch reagieren zu können.
Eine Reise ins Ausland hingegen muss von Krankengeldbeziehenden unbedingt bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet und von dieser noch vor Reiseantritt genehmigt werden. Dazu ist ein formloser Antrag mit allen Reisedaten ( Reisedauer, Orte, Art der Reise ) beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu stellen.
Bei Reisen innerhalb der EU ist dei Krankenkasse verpflichtet zuzustimmen, wenn keine medizinischen oder sonstige Gründe dagegen sprechen. Aneders verhält es sich bei Reisen in Nicht-EU-Länder. Hier ist die Zustimmung der Kase eine Einzelfallentscheidung nach Ermessen. Der entsprechende Antrag sollte also klar und gut begründet sein. Die Krankenkassen wägen vor einer Zustimmung ab, ob sich durch die Auslandsreise die Arbeitsunfähigkeit verlängern könnte. Dazu kann auch der medizinische Dienst für eine Stellungnahme eingeschaltet werden. Damit es keine Probleme mit den Ärzten oder der Kasse gibt, sollten vor dem Urlaubsantritt einige Punkte geklärt sein.
Ist die Reise noch angemessen?
An erster Stelle wäre zu überprüfen, ob Ihre Krankschreibung auch durchgehend während der geplanten Reise gilt. Des weiteren sollte die Art der Reise oder des Urlaubsangebotes im Verhältnis zum Ziel der Genesung stehen. Ein Kletterurlaub oder Abenteuertrip oder gar Extremurlaub kann selbstverständlich mit einer akuten Krankschreibung nicht angetreten werden. In diesen Fällen können Sie möglicherweise beim Anbieter ein schonenderes Ersatzangebot buchen. Auch Kreuzfahrten, Zugreisen oder ähnliche Angebote sollten sie auf ihre genesungsfördernden Bedingungen hin abklopfen. Idealerweise können Sie ihre Reise im Inland oder sogar in der Nähe ihres Heimatortes erleben, um wichtige Arzttermine trotzdem wahrnehmen zu können.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne Zweifel festgestellt sein (Attest)
- Die Fahrt muss im Einklang mit dem Ziel der Genesung des Patienten stehen
- Im Reisezeitraum sollten keine wichtigen Behandlungstermine liegen bzw. diese Termine auch vom Urlaubsort erreichbar sein
- Der formlose Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der Krankenkasse eingereicht werden
Was gilt für den Anspruch auf Krankengeld?
"Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig.“, so die Beraterin Sophia Tomaschek von der UPD-Stelle in Stuttgart. Zur Krankengeldzahlung verpflichtet sind die Kassen allerdings grundsätzlich nur bei Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Bei einer vorliegenden Zustimmung der Kasse zum Auslandsaufenthalt müsse das Krankengeld aber auch weiter gezahlt werden, so Tomaschek. Ohne eine schriftliche Zustimmung von der Krankenkasse sollte man als Krankengeldempfänger also besser zu Hause bleiben.
Urlaubsanspruch bleibt erhalten
Wer ganz sicher gehen will, lässt sich von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, in welcher bestätigt wird, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Reise spricht. Es gibt noch ein weiteres gewichtiges Argument, warum man trotz Krankheit nicht auf eine gebuchte Reise nach Möglichkeit nicht zu verzichten braucht. Die Reisen während der Krankheitstage werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist von Sozial- und Patientenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gegründete Institution, die neutral, unabhängig und kostenfrei die Versicherten zu Fragen des Gesundheitswesens berät.
Das bundesweite Beratungstelefon ist kostenlos im Festnetz erreichbar unter:
0800 / 0 11 77 22 (Deutsch)
0800 / 0 11 77 23 (Türkisch)
0800 / 0 11 77 24 (Russisch)
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