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Pandemie

Verein Sterbehilfe führt 2G – Regelung für assistierten Suizid ein

Hilfe nur noch für Geimpfte und Genesene
veröffentlicht am 15.12.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Verein Sterbehilfe - Suizidassistenz  Verein Sterbehilfe - Suizidassistenz(c) Getty Images / Taranukha Sergey
Sterbehilfe in Form eines ärztlich assistierten Suizids ist seit Februar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland legal. Der beratende und begleitende Verein Sterbehilfe hat am 19. November eine 2G – Regelung für seine Mitglieder eingeführt.      

2021-12-15T16:57:00+00:00
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Wer unter dem Dach des Vereins eine professionelle legale und und begleitete Möglichkeit zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Leben sucht und erwartet, kann diese Hilfe nur noch mit Nachweise einer ehemals bestehenden Infektion mit Covid 19 oder durch ein aktuelles Impfzertifikat in Anspruch nehmen. Weiterhin sind auch „situationsbezogene Massnahmen“ wie Schnelltests vor Begegnungen in geschlossenen Räumen dafür notwendig.

Der Verein engagiert sich seit 2009 für eine Lockerung des Sterbehilfeverbotes in Deutschland und bietet seit der teilweisen Legalisierung auch die nötige Unterstützung sowie geschützen Raum für eine Inanspruchnahme von Sterbehilfe. Dabei sieht der Verein seine Angebote ausdrücklich nicht als Konkurrenz zur Palliativmedizin, sondern als Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Individuums. Für diese Tätigkeit gab sich der Verein strenge ethische Grundsätze, basierend auf der Überzeugung, dass es ein Menschenrecht auf freiwilliges Scheiden aus dem Leben gibt.  

Zur Hilfestellung gehört das Erstellen einer individuellen Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung nach dem Muster des Vereins Sterbehilfe. Wer die Hilfe des Vereins beim Thema Sterbehilfe sucht, muss Mitglied werden und Jahresgebühren zwischen 2.000 und 7.000 Euro aufbringen.

Weiterführende Artikel:
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