Verbraucherexperte rät: Prämien für Teilnahme am Bonusprogramm nicht verfallen lassen!
Fristen beim Nachweis der Bonusprunkte beachtenWer für sich oder seine Familie im Laufe eines Kalenderjahres Bonuspunkte bei seiner Krankenkasse gesammelt hat, kann diese einlösen und die Prämien dafür einstreichen. Um die Barprämien oder Kostenzuschüsse zu erhalten, sind eine bestimmte Anzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen zu absolvieren beziehungsweise ein entsprechender Lebensstil nachzuweisen. Der Wert der Bonusprämien – egal ob als Bargeld oder zusätzliche Leistungen - können je nach Krankenkasse und Anzahl der erfüllten Bonuskriterien bis zu mehreren hundert Euro betragen.
Stichtag 31. März für Versicherte
„Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit.“, sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. „Zudem werden nicht selten die Fristen zur Einreichung versäumt. Bei manchen Kassen, z.B. BKK MobilOil, endet die Frist zum 31. März 2020 für Maßnahmen in 2019. Betroffene Versicherte sollten sich also noch schnell bei Ihrer Kasse erkundigen“, so der Verbraucherexperte.
Bonusprogramme vergleichen
Die Bonusprogramme der Krankenkassen belohnen gesundheitsförderndes Verhalten der Versicherten. Der große Krankenkassentest des Fachportals krankenkasseninfo.de bewertet in einer eigenen Testkategorie auch die Qualität und Konditionen der einzelnen Bonusprogramme.
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