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Urteile

Urteil zu Echthaarperücken: Frauen haben jedes Jahr neuen Anspruch auf Kostenerstattung

Krankenkasse muss Neuanfertigung zahlen
veröffentlicht am 14.02.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Frauen können jährlich eine neue Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen Frauen können jährlich eine neue Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen(c) Forolia.de / redkoala
Frauen mit totalem Haarausfall haben im Gegensatz zu Männern einen Anspruch auf eine Echthaarperücke. Dieser kann sogar jedes Jahr aufs Neue geltend gemacht werden, wie ein aktuelles Urteil festgestellt hat.

2017-02-14T12:33:00+00:00
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Die Krankenkasse muss eine Neuanfertigung bei ärztlicher Verschreibung mindestens ein mal pro Jahr genehmigen und die Kosten dafür tragen.       

Anspruch gilt jedes Jahr neu

In dem zugrunde liegenden aktuellen Fall hatte eine Haarausfall-Patientin ihre Krankenkasse verklagt, weil diese die Kostenerstattung nur für die erste Anfertigung, nicht aber für die folgenden Neuanschaffungen in den Jahren darauf tragen wollte. Während die Krankenkasse der Klägerin darauf bestand, die alte Perücke reparieren zu lassen, verpflichteten die Richter des Sozialgerichtes Koblenz die Kasse zur jährlichen Kostenübernahme.

Zur Begründung führten die Richter an, dass die Reperatur einer beschädigten Perücke bis zu einem Vierteljahr dauern könnte. Während dieser zeit sei es der Frau nicht zuzumuten, ihr kahles Haupt ersatzweise mit Textilien zu verdecken. Reparierte Perücken seien zudem keine Dauerlösung, so die Richter.  (Az.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16).

Männer müssen Kosten für Perücken selbst tragen

Während das Koblenzer Urteil den Rechtsanspruch von weiblichen Haarausfall-Patienten nicht nur bestätigt sondern erweitert hat, können Männer nach wie vor nicht mit einer Kostenerstattung für Perücken rechnen. Eine entsprechende Klage auf Gleichbehandlung war im Jahr 2005 vom Sozialgericht Dresden abgelehnt worden. (Az: S 18 KR 1380/04)
 
Damals hatte ein 46 Jahre Jahre alter Mann seine Krankenkasse verklagt, die eine Kostenerstattung in Höhe von 440 Euro für eine Perücke zuvor abgelehnt hatte. Die Dresdner Richter begründeten die Entscheidung damit, dass Männer auch bei komplettem Haarausfall nicht vom gesellschaftlichem Leben ausgeschlossen seien. Die eventuellen psychischen Folgen eines Haarverlustes seien mit einer Psychotherapie zu behandeln. Bereits 1981 hatte das  Bundessozialgericht schon ein Grundsatzurteil zu den gesellschaftlichen Folgen männlichen Haarausfalles gefällt. Demnach sei bei Männern weder das Aussehen noch die soziale Stellung durch Haarausfall beeinträchtigt.

 

 

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