Urteil: Krankenkasse muss alternative Medikamente im Ausnahmefall bezahlen
Erfolgreiche Klage eines Patienten mit Chronischem Müdigkeitssyndrom CFSGeklagt hatte zuvor ein 55-jähriger schwerbehinderter und pflegebedürftiger Mann mit Wohnsitz bei Hannover. Der Kläger leidet durch CFS an starken Erschöpfungszuständen, die lang anhalten.
Die Krankenkasse des CFS-Patienten hatte die Kostenübernahme für alternative Medikamente wie Vitamin D- Präparate mit der Begründung abgelehnt, dass es dafür keine ausreichenden wissenschaftlichen und medizinischen Vorraussetzungen gebe. Der Patient berief sich bei seinem Widerspruch und der anschließenden Klage darauf, dass zur Behandlung seiner Krankheit nicht genügend herkömmliche Therapien angeboten werden, um Abhilfe für sein Leiden zu schaffen.
Das LSG in Celle entschied daraufhin, dass die beklagte Krankenkasse die beantragte Leistung vorläufig bis zur weiteren Klärung übernehmen müsse. Auch wenn die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben seien, müsste die Krankenkasse die Mittel wegen einer schwerwiegenden Erkrankung im Ausnahmefall übernehmen. Vor der Urteilsentscheidung wurde ein Sachverständiger angehört, der dem Gericht bestätigte, dass zur behandlung des chronischen Müdigkeitssyndroms derzeit noch keine Therapien nach geltenden Evidenzstandards zur Verfügung stehen.
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