Update für das Hilfsmittelverzeichnis: Anträge nun auch Online möglich
Neues Portal mit breitem Service für Versicherte, Hersteller, Ärzte und KrankenkassenMehr Service für Versicherte
Das neue Hilfsmittelverzeichnis biete „einen deutlich verbesserten Service“, so Dr. Monika Kücking vom GKV-Spitzenverband. Einfach und gezielt könnten alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufgerufen, sortiert, gefiltert und ausgedruckt werden. Neben der Online-Antragstellung gebe es umfängliche Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln und ihren Herstellern. Versicherte die einen Antrag auf ein Hilfsmittel stellen haben jetzt die Möglichkeit, nach einer Registrierung notwendige Daten einzugeben, Unterlagen hochzuladen und können jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags einzusehen.
Hersteller können Aufnahme online beantragen
Ärzte, Sanitätshäuser oder Orthopädieschuhmacher könnten einzelne Hilfsmittel aufrufen, aber auch Anforderungen an die Produkte und technische Angaben sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten. Die herstellenden Firmen und Lieferanten wiederum könnten nun auch ihre Aufnahmeanträge für Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis oder Änderungsanträge zu den schon gelisteten Hilfsmitteln online vornehmen. Auch die Krankenkassen bekommen mit Hilfe des neuen Hilfsmittelverzeichnisses ausführliche Informationen zu den gelisteten Hilfsmitteln und ihren Produktmerkmalen.
Mehr als 36.000 Hilfsmittel gelistet
Zu den medizinischen Hilfsmittel zählen etwa Gehhilfen und Prothesen, Hörgeräte oder Blutzuckermessgeräte, Kompressionsstrümpfe oder orthopädische Einlagen. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind derzeit circa 36.000 Produkte verzeichnet und können bei einer ärztlichen Verordnung von den Krankenkassen bezuschusst werden. Bis zu 9 Milliarden Euro geben die gesetzlichen Kassen dafür pro Jahr aus.
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