Unabhängige Patientenberatung: UPD soll nun Stiftung werden
Bundestag beschloss Reform und sicherte den Betrieb per GesetzGKV und PKV sollen Stiftung finanzieren
Damit wolle der Gesetzgeber die Patientenberatung in eine „dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ überführen. Für die künftige Finanzierung der Stiftung sollen laut Gesetz der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der PKV pro Jahr 15 Millionen Euro bereitstellen. Für die Leitung der Stiftung ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung vorgesehen.
Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD
Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Parlamentarier der Unionsparteien und der AfD bei Enthaltung der Linksfraktion. Zuvor war der Entwurf im Gesundheitsausschuss diskutiert und in 17 Fällen abgeändert worden. Bei den Änderungen wurde die Anzahl der Mitglieder des zu bildenden Stiftungsrates von 15 auf 13 reduziert. Sieben davon sollen auf Vertreter von Patientenorganisationen fallen, zwei auf den GKV-Spitzenverband. Auch eine Änderungsforderung aus dem Bundesrat floss in das Gesetz ein. So sollen weiterhin regionale Informations- und Beratungsangebote in jedem Bundesland auch durch physische Anlaufstellen sichergestellt werden.
Weitere gesetzliche Regelungen
Mit enthalten im Gesetzespaket enthalten war die Aufhebung des generellen Blutspendeverbotes für Männer mit bestimmter sexueller Orientierung. Das Verbot war in den Achtziger Jahren im Zusammenhang mit HIV eingeführt worden und als diskriminierend in die Kritik geraten. Eine weitere fachfremde Regelung im UPD-Gesetz ist die beschlossene Aufhebung der Budgetierung für die vertragsärztliche Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
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