TK und DAK-Gesundheit versorgen mit robotischen Exoskeletten
Neue Rahmenverträge mit HerstellerDie beiden gesetzlichen Krankenkassen schlossen dazu einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem Hersteller ab. Die neuen Verträge ermöglichen allen anspruchsberechtigten, querschnittsgelähmten Menschen die Versorgung mit einem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett.
Verträge wegweisend für alle Krankenkassen
"Die Verträge mit TK und DAK sind wegweisend für die nationale Beschaffungspolitik für Exoskelette, sowohl in Deutschland als auch weltweit", so Larry Jasinski, CEO bei ReWalk Robotics. "Die Art und Weise, in der die Krankenkassen in Deutschland die Versorgungsvereinbarungen angenommen haben, ist ein eindeutiger Beweis dafür, was führende Länder tun können, um diese lebensverändernde Technologie für betroffene Menschen bereitzustellen.“
„Die Vorteile dieser hochinnovativen Versorgung haben uns überzeugt“, so Herr Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit. „Wichtig ist uns die Qualität dieser komplexen Versorgung. Hier setzt der Vertrag an, indem er das Zusammenspiel von Hersteller, Physiotherapeuten und Orthopädietechnikern erstmalig in einem Hilfsmittelvertrag klar beschreibt und regelt. So ermöglichen wir es den Betroffenen, das Exoskelett optimal zu nutzen.“
Exoskelette seit 2018 im Hilfsmittelverzeichnis
Bereits zu Jahresbeginn hatte der Hersteller eine ähnliche Vereinbarung mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bekannt gegeben. Seit Februar 2018 sind Exoskelette in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
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