Teurer oder stabil? 40 Krankenkassen haben Zusatzbeitrag für 2023 festgelegt
Vor allem Versicherte der AOK müssen sich ab Januar 2023 auf höhere Beiträge einstellen, so etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen oder Sachsen. Aber auch die Innungskrankenkassen IKK classic und IKK BB sowie die Ersatzkassen DAK-Gesundheit und hkk werden ihren Zusatzbeitrag erhöhen.
Die Anhebungen beim Beitragssatz bleiben von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen aber unter dem von der Politik erwarteten Wert von 0,3 Prozentpunkten. Auch wollen eine beträchtliche Anzahl von Kassen ihren Zusatzbeitrag stabil halten, darunter die Techniker Krankenkasse, die Barmer oder die Knappschaft. Zwei Krankenkassen senken ihren Beitrag zum Jahreswechsel sogar nach unten ab.
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In den verbleibenden zwei Wochen bis Sylvester müssen alle gesetzlichen Kassen ihren neuen Krankenkassenbeitrag beschlossen und bekannt gegeben haben. Die Versicherten werden in diesem Jahr allerdings nicht schriftlich von ihren Krankenkassen informiert. Das liegt an einer gesetzlichen Verfügung, welche für ein halbes Jahr bis zum Frühjahr 2023 gilt. Am Sonderkündigungsrecht für alle von Beitragserhöhungen betroffenen Versicherten hat die Politik nicht gerüttelt. Ein Krankenkassenwechsel ist also bei einer Erhöhung in jedem Fall möglich.
Diese Kassen werden teurer
AOK Bayern (+ 0,28 %)
AOK Niedersachsen (+ 0,2 %)
AOK Plus (+0,3%)
AOK Baden-Württemberg (+0,3%)
AOK NORDWEST (+0,19%)
Audi BKK (+0,15% )
Bertelsmann BKK (+0,4%)
BIG direkt gesund (+0,15% )
BKK Akzo Nobel Bayern ( +0,25%)
BKK Diakonie (+ 0,2 %)
BKK Faber-Castell & Partner (+0,7%)
BKK Freudenberg (+ 0,2 %)
BKK Melitta HMR ( + 0,2 % )
BKK pro Vita (+0,19%)
BKK VBU (+0,2 % )
BKK Verbund Plus ( +0,25 % )
Mobil Krankenkasse ( +0,2 % )
hkk (+ 0,29 %)
DAK gesundheit (+0,2%)
IKK Classic (+0,3%)
IKK BB ( +0,28%)
energie BKK ( +0,3%)
mhplus Krankenkasse ( +0,3 % )
pronova BKK ( +0,2 % )
Salus BKK ( +0,14%)
SBK ( +0,2 % )
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Lauterbach streicht Informationspflicht über Zusatzbeitrag bis Mitte 2023
Bislang war es gesetzlich vorgeschrieben: Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie dies ihren Versicherten rechtzeitig und auf schriftlichem Wege mitteilen. Im Zuge aktueller Sparzwänge im Gesundheitswesen wurde diese Informationspflicht – bezogen auf die briefliche Benachrichtigung ausgesetzt. -
Techniker Krankenkasse: Zusatzbeitrag bleibt stabil
Der Zusatzbeitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) bleibt stabil bei 1,2 Prozent. Das ist das Ergebnis der Verabschiedung des Haushalts für 2023 durch den ehrenamtlichen TK-Verwaltungsrat. -
AOK PLUS erhöht den Beitragssatz
Der Verwaltungsrat der AOK PLUS hat sich am 16. Dezember 2022 auf den Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,5 Prozent für die Zeit ab 1. Januar 2023 verständigt. Der neue allgemeine Beitragssatz beträgt damit 16,1 Prozent bei einem Haushaltsvolumen von 14,9 Milliarden Euro für die Gesundheitsversorgung in Sachsen und Thüringen.