Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen
Damit können nicht mehr nur Erwachsene von dieser Form der Psychotherapie profitieren, die sich insbesondere auf die sozialen Beziehungen in der Familie oder in der Gruppe konzentriert. Im Mittelpunkt steht dabei die Veränderung der Interaktionen zwischen den Mitgliedern solcher „Systeme“ und deren Gegenüberstellung mit einer funktionalen Selbstorganisation des Patienten. Wie andere therapeutische Verfahren kann sie als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination von beiden angeboten werden. Eine spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie ist darüber hinaus das „Mehrpersonensetting“. Dabei werden relevante Bezugspersonen des Patienten in die Behandlung einbezogen.
Schritte bis zur Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Abrechnung der neuen Leistungen zu Lasten der GKV ist eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Zuvor muss jedoch die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden. Weiterhin sind Regelungen zum Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren der Gutachter zu treffen. Darüber hinaus ist die Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abzuwarten. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen - ein Gremium, an dem der G-BA nicht beteiligt ist - sechs Monate Zeit, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzupassen.
Möglichkeiten der Systemischen Therapie
Gerade für Kinder und Jugendliche bietet die Möglichkeit der Systemischen Therapie vielversprechendes Potenzial: „Die Ausrichtung der Systemischen Therapie eignet sich aufgrund der Einbeziehung des sozialen Umfelds insbesondere für Kinder und Jugendliche. Vor dem Hintergrund der zuletzt während der Pandemiejahre deutlich gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen begrüßen wir, dass mit der Systemischen Therapie nun eine weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform zur Verfügung steht“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung.
Auch der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) begrüßt die Entscheidung des B-GA. "Seit Jahrzehnten arbeiten gut ausgebildete Psychotherapeuten mit systemischem Ansatz erfolgreich bei der Behandlung psychischer Störungen.", kommentiert die Verbandsvorsitzende Dr. Inés Brock-Harder. "Und gerade bei Heranwachsenden von 0-21 Jahren ist das Familiensystem hoch relevant um Heilung voranzubringen und die psychische Gesundheit dauerhaft zu erhalten.
Therapiebausteine für Kinder und Jugendliche wie bei Erwachsenen
Für Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeuten stehen die gleichen Therapiebausteine der Psychotherapie-Richtlinie zur Verfügung wie für die bestehenden Erwachsenenverfahren. Dementsprechend gelten die gleichen Regelungen zur Anzeige-, Antrags- und Gutachterpflicht. Auch die Stundenkontingente entsprechen denen der Systemischen Therapie für Erwachsene. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung: „Wir haben uns lange für eine Aufnahme eingesetzt. Es ist schön, dass dies nun relativ zeitnah nach der Systemischen Psychotherapie für Erwachsene 2020 geschehen ist. Die gute Kooperation mit den systemischen Fachverbänden hat sich hier bewährt“, so der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.
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