Streit um Streichung von Homöopathie-Weiterbildungen für Ärzte
Verband DZVhÄ führt Gegenargumente ins FeldÄrzten in den meisten Bundesländern ist es damit in Zukunft nicht mehr möglich, die Zusatzbezeichnung Homöopathie über die Ärztekammern zu erlangen und diese zu führen. Lediglich in fünf Bundesländern, darunter Sachsen und Thüringen gibt es die Zusatzbezeichnung weiterhin. Die Streichung hindere aber „keine Ärztin und kein Arzt daran“, Homöopathie weiter anzubieten, betonte die Präsidentin der niedersächsischen Ärztekammer Martina Wenker. Im Vorfeld hatte die Ärztekammer Niedersachsen die Homöopathie bereits aus der Weiterbildungsordnung genommen.
Krankenkassen suchen nach Lösungen
Auch die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen steht zur Disposition. So hat die Kassenärztliche Vereinigung in Bremen die bestehenden Verträge über deren Vergütung gekündigt. Damit können Versicherte in Bremen keine ärztlichen Homöopathieleistungen mehr über ihre Chipkarte abrechnen, auch wenn ihre Krankenkassen diese noch übernehmen. Die nachträgliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen ist nach wie vor möglich, wenn Homöopathieleistungen in der Satzung verankert sind. Das trifft derzeit noch auf das Gros der gesetzlichen Kassen zu, denn die Mehrheit der Versicherten ist nach wie vor interessiert daran. Die betroffene Krankenkasse ikk gesund plus betonte gegenüber Medienvertretern, man wolle eine „eine Lösung im Sinne der Versicherten“ finden, um die Abrechnung auch ohne KV weiter möglich zu machen.
Homöopathische Ärzte fordern evidenzbasierte Entscheidung
Der Verband der circa 6.000 homöopathisch arbeitenden Ärztinnen und Ärzte in Deutschland reagierte mit Kritik. Die Verbandsvorsitzende Dr. Michaela Geiger betonte in einer Stellungnahme, dass das Hauptargument der „fehlenden Wissenschaftlichkeit“ unverständlich sei. Es lägen mittlerweile „genügend qualitativ hochwertige Studien unterschiedlichen Designs vor, die hinreichend einen Nutzen der Homöopathie belegen“ würden, so Geiger. Zu dem habe Homöopathie in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, sie werde von der Selbstmedikation bis hin zu schweren Erkrankungen in ärztlicher Begleitung angewandt. Diesen Stellenwert müsse auch die ärztliche Fortbildung Rechnung tragen, forderte die Medizinerin.
Eine Entscheidung über die Fortführung der ärztlichen Weiterbildung solle also, so Geiger, auf den drei Säulen der evidenzbasierten Medizin getroffen werden. Diese bestünden aus der Studienlage (externe Evidenz), ärztlicher Erfahrung (interner Evidenz) und der Präferenz der Patient*innen.
DZVhÄ: Breite Studienlage zur Homöopathie
Erst im Mai 2022 hatte auf dem homöopathischen Ärztekongress in Münster der Physiker Stephan Baumgartner seine Grundlagenforschungen zur Homöopathie vorgestellt. Seine 20-jährigen Forschungen mit „verblindeten und randomisierten Experimentreihen“ zeigten laut DZVhÄ eine „deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen“, heißt es auf der Website des Zentralvereins. Die Hypothese, dass die nachweisbare Wirkung der Homöopathie auf reinen Placebo-Effekten beruhe, sei damit wissenschaftlich nicht in Einklang zu bringen. Insgesamt gibt es weltweit laut DZVhÄ bereits 200 Studien nach wissenschaftlichen RCT-Standards zur Homöopathie und damit eine breite wissenschaftliche Datenbasis.
Auch ein wissenschaftliches Papier von zehn deutschen Medizinprofessoren vertritt die Position, dass die Homöopathie die Kriterien der evidenzbasierten Medizin erfülle. Deren Wirkprinzip, die körpereigenen Selbstheilungs- und Regulationskräfte anzuregen, sei von klassischen Naturheilverfahren und anderen medizinischen Therapien her bekannt, so Prof. Dr. med. André-Michael Beer, einer der zehn Verfasser.
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