Strafzahlung für verpassten Arzttermin? KBV-Chef stellt drastische Forderung
Betroffene Arztpraxen gaben an, dass bis zu zwanzig Prozent sämtlicher vergebener Termine nicht stattfänden, weil die bestellten Patienten nicht vor Ort erscheinen würden. Diese Zahlen wurden im Rahmen einer Onlineerhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) öffentlich.
"Mehr als ärgerlich"
KBV-Chef Andreas Gassen reagierte auf die Ergebnisse mit öffentlicher Kritik und einer drastischen Forderung. Wenn Patienten erst Termine buchen und diese dann einfach verstreichen lassen, sei das „mehr als ärgerlich“. Diese Termine seien dann geblockt und stünden anderen Patienten nicht zur Verfügung." Um den wirtschaftlichen Schaden für die Arztpraxen zu minimieren, forderte Gassen, dass die Krankenkassen der Versicherten eine Ausfallgebühr entrichten müssen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen reagierte mit einer prompten Zurückweisung. Ein „immer tieferer Griff in die Taschen der Beitragszahlenden“ löse keine Probleme", kommentierte Helge Dickau vom GKV-Spitzenverband und konterte mit einer polemischen Retourkutsche: "Wie wäre es denn mit einem finanziellen Ausgleich für Patientinnen und Patienten, die viele Stunden Lebenszeit in Warteschleifen und Wartezimmern ärztlicher Praxen verbringen?".
Verbraucherzentralen: Ausfallzahlungen zulässig
Kritik hagelte es auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Der KBV-Chef solle sich lieber „um die Überprüfung der Präsenzzeiten seiner Mitglieder kümmern", so Vorstand Eugen Brysch gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa). Denn das größte Problem bei der Terminvergabe sei mangelnde Erreichbarkeit von Arztpraxen, weshalb es regelmäßig zu Überlastungen in den Notaufnahmen komme. Weiterhin wies Brysch darauf hin, dass solche wie von Gassen geforderte Strafgebühren bereits teilweise schon existierten. Es gebe Arztpraxen, die derartige Ausfallgebühren erheben würden, wenn Patienten nicht zum Termin erscheinen. Wenn nun noch eine weitere Gebühr hinzukäme, sei das „Abzocke“, so Brysch.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klärte darüber auf, dass Ausfallzahlungen für verpasste Termine in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig seien. Das sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten ohne vorherige Absage nicht zum Termin erscheinen und die betroffene Arztpraxis keinen Ersatzpatienten einbestellen kann. Die Verbraucherschützer raten Patienten deshalb, eine Terminabsage immer schriftlich oder elektronisch belegbar per E-Mail zu tätigen.
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