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Familien

Stiftung Warentest: Krankenkassenwechsel lohnt bei Künstlicher Befruchtung

Wechsel in Kasse mit 100 Prozent Erstattung fängt hohe Kosten ab
veröffentlicht am 20.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Künstliche Befruchtung unter dem Mikroskop Künstliche Befruchtung unter dem Mikroskop(c) Fotolia.com/ MP
Ein Krankenkassenwechsel kann sich besonders für kinderlose Paare lohnen, die eine künstliche Befruchtung anstreben. Darauf weisen die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest in der neuen Ausgabe der Finanztest (Ausgabe 05/2020) hin.

2020-04-20T12:28:00+00:00
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Für künstliche Befruchtungen (Kinderwunschbehandlung) gibt es mehrere Verfahren, von denen die gesetzlichen Krankenkassen das IVF- und  das ICSI-Verfahren anteilig übernehmen. Für eine Kostenübernahme müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So kommen nur verheiratete heterosexuelle Paare, die über 25 Jahre alt sind, dafür in Frage.

Zuerst zur Krankenkasse

Die Kinderwunschbehandlung sollte erst dann beginnen, wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Behandlungs- und Kostenplan bewilligt hat. Der im Rahmen der Pflichtleistung vorgeschriebene Anteil der Kostenübernahme beträgt lediglich 50 Prozent. Weil eine künstliche Befruchtung häufig mehrere Versuche benötigt und jeder Versuch teuer zu Buche schlägt, bleiben Paare nicht selten auf vierstelligen Summen sitzen, die sie zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen müssen.   

Höhere Zuschüsse bis 100 Prozent Kostenübernahme möglich

In manchen Bundesländern übernimmt die öffentliche Hand einen Anteil dieser privaten Kosten. Die Anträge dazu sind jeweils für jeden einzelnen Versuch zu stellen. Auch gelten in einigen Ländern weniger strenge Voraussetzungen für diese Hilfen. Ebenso übernehmen auch viele Krankenkassen freiwillig höhere Anteile der Kosten für eine künstliche Befruchtung – in einigen Fällen sogar bis zu hundert Prozent.

>> Künstliche Befruchtung - Welche Krankenkassen zahlen mehr? >>

Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass die freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen keine festgeschriebenen Leistungen sind, sondern sich auch wieder ändern können. Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten sich interessierte Paare also zuverlässig und gründlich über die Konditionen der Krankenkassen zur Kinderwunschbehandlung informieren.

Auf den Zeitplan kommt es an

Ein Krankenkassenwechsel kann dann innerhalb von zwei bis drei Monaten vollzogen werden. Entscheidend ist das Datum der Kündigung. Die Kündigungsfrist beginnt immer am Ende des Monats, in welchem gekündigt wurde und dauert zwei Monate.
Auch kann ein Jobwechsel oder Statuswechsel die Kündigungsfrist überraschend verlängern. Denn seit 2019 gilt die Regelung, dass bei einer Änderung des Versichertenstatus (zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder Beginn / Ende einer Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit ) das Kassenwahlrecht so interpretiert wird, dass immer eine neue Mindestdauer von 18 Monaten beginnt.   

Erst nach dem Wechsel ist der Antrag für einen Kostenplan bei der neuen Krankenkasse zu stellen. Deshalb kommt es auf den richtigen Zeitplan für Krankenkassenwechsel, Kinderwunschbehandlung und die Nachwuchsplanung an.  

 

 

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